Grundstück in Lichtenrade! Wo Ihre Wohnidee Gestalt annehmen kann
Objekt gefunden bei Immowelt
Objektnummer des Anbieters: 26LNRPGX8QDK

Objektbeschreibung
In ruhiger und gewachsener Wohnlage im südlichen Berliner Ortsteil Lichtenrade bietet sich die Möglichkeit zum Erwerb eines künftig neu zu bildenden Grundstücks mit interessantem Entwicklungspotenzial. Der rückwärtige Grundstücksteil gehört derzeit zu einem insgesamt ca. 1.046 m² großen Grundstück und soll im Zuge des Verkaufs des bestehenden Vorderhauses vermessen und grundstücksrechtlich abgegrenzt werden. Nach aktuellem Stand wird für das entstehende Hammergrundstück eine Größenordnung von ca. 400-500 m² angenommen. Zur ersten Einschätzung des Entwicklungspotenzials wurden bereits Informationen bei Stadtplanung und Bauaufsicht eingeholt. Nach den vorliegenden Angaben befindet sich das Gesamtgrundstück in der Baustufe II/2 mit einer GRZ von 0,20 und einer GFZ von 0,40. Das bestehende Vorderhaus verfügt über eine Gebäudegrundfläche von ca. 169 m² und besteht aus Erdgeschoss, Obergeschoss und ausgebautem Dachgeschoss. Im Rahmen der bisherigen Abstimmungen wurde eine rückwärtige Bebauung nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern die maßgebliche Bebauungstiefe überschritten wird, soll sich ein möglicher Neubau insbesondere hinsichtlich seiner Dimensionierung und Höhe dem bestehenden Vorderhaus unterordnen. Das hierfür betrachtete Höhenniveau des Vorderhauses liegt nach den vorliegenden Angaben bei ca. 6,73 m. Zur Veranschaulichung des möglichen Entwicklungspotenzials wurde auf Grundlage dieser Informationen sowie unter Orientierung an der bestehenden und nachbarschaftlichen Bebauung eine unverbindliche Konzeptdarstellung erstellt. Hierbei wurde beispielhaft ein kompakter Baukörper mit einer Grundfläche von rund 60 m² (ca. 7,5 × 8,0 m), zwei Geschossen und einer angenommenen Gebäudehöhe von ca. 6,0 bis 6,4 m zugrunde gelegt. Rechnerisch entspricht dies einer Geschossfläche von rund 120 m²; abhängig von der späteren Planung könnte daraus überschlägig eine Wohnfläche in einer Größenordnung von etwa 95-105 m² resultieren. Für die Positionierung wurden beispielhaft ein Abstand von rund 16 m zum bestehenden Vorderhaus sowie mindestens 3 m zur rückwärtigen Grundstücksgrenze angenommen. Die dargestellte Größenordnung berücksichtigt rechnerisch zudem eine Überschreitung des angesetzten Nutzungsmaßes von etwa 10 %. Die Erschließung des rückwärtigen Grundstücksteils ist nach derzeitigem Konzept über die linke Seite des Vordergrundstücks vorgesehen. Der derzeitige Kaufinteressent des Vorderhauses hat seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, an den für die Erschließung und eine mögliche spätere Bebauung erforderlichen Regelungen mitzuwirken und den hierfür notwendigen Baulasten und/oder sonstigen rechtlichen Sicherungen zuzustimmen. Hierzu können insbesondere Geh-, Fahr- und Leitungsrechte, Dienstbarkeiten oder vergleichbare öffentlich- bzw. privatrechtliche Regelungen gehören. Die konkrete Ausgestaltung soll im Zusammenhang mit der Vermessung, Grundstücksbildung und weiteren vertraglichen Gestaltung erfolgen. Wichtiger Hinweis: Der rückwärtige Grundstücksteil ist derzeit noch nicht abschließend vermessen und nicht als eigenständiges Grundstück gebildet. Die genannte Grundstücksgröße von ca. 400-500 m² stellt daher eine derzeit angenommene Größenordnung dar. Eine Bauvoranfrage oder Baugenehmigung liegt derzeit nicht vor. Sämtliche Angaben zur möglichen Bebauung, insbesondere zu GRZ/GFZ, Grundstücksausnutzung, Baukörper, Geschossigkeit, Gebäudehöhe, Wohn- und Geschossflächen, Abständen und Erschließung, beruhen auf dem derzeitigen Informationsstand sowie überschlägigen Annahmen und wurden bislang nicht im Rahmen einer konkreten Fachplanung oder eines Genehmigungsverfahrens bestätigt. Sie stellen keine Garantie, Beschaffenheitsvereinbarung oder Zusicherung einer bestimmten Bebaubarkeit oder Grundstücksausnutzung dar. Die dargestellten Pläne und Visualisierungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Veranschaulichung einer möglichen Entwicklungsidee. Die tatsächliche Bebaubarkeit sowie Art und Maß einer möglichen Bebauung sind im Rahmen einer fachgerechten Planung und insbesondere durch eine Bauvoranfrage bzw. ein Baugenehmigungsverfahren zu prüfen und mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Wir verstehen die dargestellte Bebauung daher ausdrücklich als Ausgangspunkt für die weitere Entwicklung des Grundstücks. Interessenten, die das Potenzial dieses besonderen Grundstückszuschnitts gemeinsam mit uns weiter konkretisieren möchten, begleiten wir gerne bei den nächsten Schritten und stellen die bereits vorliegenden Informationen und Überlegungen für die weitere Planung zur Verfügung.
Sonstiges
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Stichworte
GRZ: 0.2, GFZ: 0.4, Bundesland: Berlin
Preise & Größen
Energiedaten
Ausstattung & Zustand
Lagebeschreibung
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