***Gestalte Dein Zuhause! ca. 252 m² Grundstück im Neubaugebiet "Bäumelweg Nord" in Brühl***
Objekt gefunden bei Immowelt
Objektnummer des Anbieters: 25YC7L1IP794

Objektbeschreibung
Das ca. 252 m² große Baugrundstück liegt im Brühler Neubaugebiet "Bäumelweg Nord". Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB): WA - Allgemeines Wohngebiet Maß der baulichen Nutzung - Gebäudehöhen und Zahl der Wohnungen: Die Wandhöhe (WH) jeweils gemessen zwischen dem unteren Bezugspunkt und dem Schnittpunkt zwischen der Gebäudeaußenwand mit der OK Dachhaut oder dem oberen Abschluss der Wand, werden wie folgt festgesetzt: Gebäude im Gebiet WA 1 und WA 3: max. 6,50 m. Die max. Gebäudehöhe (Firsthöhe), gemessen zwischen unterem Bezugspunkt und dem oberen Gebäudeabschluss (First, Attika) wird wie folgt festgesetzt: Gebäude im Gebiet WA 1 und WA 3: max. 11,50 m In den Gebieten WA 1 bis WA 3 dürfen die Einzelhäuser, Doppelhaushälften und die Reihenhausabschnitte jeweils nicht mehr als zwei Wohnungen enthalten. Überbaubare Grundstücksfläche: Terrassen sind bis zu einer Größe von max. 20 m² auch außerhalb überbaubarer Grundstücksflächen zulässig. Die durch vordere und hintere Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen können ausnahmsweise um max. 1,50 m zur Straßen- und zur Gartenseite hin, bei Eckgrundstücken auch zur seitlichen Straßenseite hin, überschritten werden. Das gilt jedoch nur für untergeordnete Bauteile wie Balkone, Treppenhäuser, Erker, Wintergärten u.ä. Die Gesamtbreite der vorspringenden Gebäudeteile darf nicht mehr als 1/3 der Gebäudebreite betragen Bauweise: Im WA 1, WA 2 und WA 4 gilt die abweichende Bauweise. Hierbei gelten die Bestimmungen der offenen Bauweise. Davon abweichend sind jedoch Gebäudelängen nur bis max. 25 m zulässig. Garagen, Stellplätze und Nebengebäude: Garagen, Stellplätze und Carports (CA) sind bei Einzel- und Doppelhäusern - wenn in der Planzeichung nicht anders festgesetzt - innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche oder in den seitlichen Abstandsflächen max. bis zur rückwärtigen Baugrenze zu errichten. Dächer: Für Doppelhäuser und Hausgruppen sind je Doppelhaus und je Hausgruppe nur gleiche Dachformen und Dachneigungen zulässig. Die Gesamtbreite von Dachaufbauten (Gauben) darf auf jeder Gebäudeseite zusammen nicht mehr als 70% der Gebäudebreite betragen. Gauben müssen vom First einen Abstand von mind. 0,75 m, vom Ortgang einen Abstand von mind. 1,0 m einhalten. Im WA 1, WA 2 sowie WA 3 sind Satteldächer mit einer Neigung von über 15° mit Materialien in den Farben naturrot bis mittelbraun zu decken. Bebauungsplan liegt vor. Anfrage beim zuständigen Bauamt erforderlich.
Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass vorstehende Angaben auf Aussagen des Eigentümers / derzeitigen Mieters, bzw. des Verwalters beruhen, wir können daher keine Haftung für die Richtigkeit übernehmen. Weitere Angebote halten wir für Sie in unserem Bestand bereit. Besuchen Sie doch auch unsere Homepage unter www.f-s-immo.de oder rufen Sie uns an! Wir freuen uns darauf, Sie zu beraten! Weiterhin suchen wir für unsere Kunden Kauf- und Mietobjekte. Sie kennen jemanden, der sein Eigentum verkaufen oder vermieten möchte? Sprechen Sie uns an! Tel. 06202-7605775 oder Mobil 0163-7950441 ...weil Immobilien Vertrauenssache sind! Verbraucherinformation: Online Streitlegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Geldwäschegesetz: Gesetzliche Pflichten der Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG), gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG: Seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Nach diesem Gesetz ist unser Immobilienbüro verpflichtet, spätestens bei Vertragserstellung die Identität des Kunden festzustellen. Zu diesem Zweck bitten wir Sie um Verständnis, dass wir Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Nationalität) vor Anbahnung einer Geschäftsbeziehung zu erheben haben. Dies erfolgt mittels Kopie Ihres Personalausweises/Reisepasses. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Gebäudeenergiegesetz (GEG) Wenn Sie ein Gebäude komplett sanieren und energetisch neu bewerten oder kaufen, ist es vorgeschrieben, dass Sie Beratungsangebote zum Energieausweis recherchieren. Finden Sie ein solches Gratis-Angebot von einer entsprechenden Fachperson, müssen Sie ein Beratungsgespräch wahrnehmen. Dies kann eine persönliche Beratung bei Ihrer Verbraucherzentrale sein. https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/energieberatung-bw
Stichworte
GRZ: 0.4, GFZ: 0.8, Bundesland: Baden-Württemberg
Preise & Größen
Energiedaten
Ausstattung & Zustand
Lagebeschreibung
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