Bieterverfahren: Baugrundstück für großzügigen Wohnungsbau in zentraler Lage von Dorfen
Objekt gefunden bei Immowelt
Objektnummer des Anbieters: 264WHMEIC2BX

Objektbeschreibung
Attraktives Baugrundstück in zentraler Lage von Dorfen - Verkauf im Bieterverfahren In zentraler und gut angebundener Lage von Dorfen steht dieses ca. 718 m² große, voll erschlossene Baugrundstück im Rahmen eines Bieterverfahrens zum Verkauf. Die Liegenschaft bietet aufgrund ihrer Grundstücksgröße, der innerstädtischen Lage und der möglichen baulichen Entwicklung interessante Perspektiven für Bauträger, Projektentwickler und Investoren. Das Grundstück ist derzeit mit einem Altbestand bebaut. Die zukünftige Bebauung richtet sich nach § 34 BauGB und hat sich somit in die Eigenart der näheren Umgebung einzufügen. Nach aktueller Einschätzung und unter Berücksichtigung der umliegenden Bebauung erscheint eine Entwicklung mit E + 2 + D - Erdgeschoss, zwei Obergeschossen und Dachgeschoss - grundsätzlich möglich. Die konkrete baurechtliche Zulässigkeit ist im Rahmen der weiteren Planung und Abstimmung mit der zuständigen Behörde zu prüfen. Attraktive Entwicklungsperspektive Die mögliche mehrgeschossige Bebauung eröffnet interessante Möglichkeiten für die Entwicklung eines modernen Mehrfamilienhauses mit mehreren Wohneinheiten. Aufgrund der zentralen Lage und der guten Infrastruktur eignet sich das Grundstück insbesondere für ein nachhaltig konzipiertes Wohnbauprojekt. Die Dorfener Innenstadt sowie zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten, Ärzte und weitere Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind in kurzer Zeit erreichbar. Auch der Bahnhof ist gut erreichbar und gewährleistet eine attraktive Anbindung an das regionale Verkehrsnetz. Verkauf im Bieterverfahren - Angebotsfrist bis 18.09.2026 Der Verkauf der Liegenschaft erfolgt im Bieterverfahren. Interessierte Bauträger, Projektentwickler und Investoren erhalten die Möglichkeit, ein Kaufpreisangebot für das Grundstück abzugeben. Die Angebotsfrist endet am 18.09.2026. Kaufpreisangebote können bis zu diesem Datum eingereicht werden. Das Bieterverfahren stellt keine Versteigerung dar und verpflichtet den Eigentümer nicht zur Annahme des Höchstgebots. Die Entscheidung über den Verkauf und die Annahme eines Angebots bleibt ausdrücklich dem Eigentümer vorbehalten. Informationen zum Ablauf des Bieterverfahrens, den Teilnahmebedingungen, den erforderlichen Unterlagen sowie zur Abgabe eines Kaufpreisangebots erhalten qualifizierte Interessenten auf Anfrage. Die genaue Grundstücksadresse wird aus Diskretionsgründen nicht öffentlich bekannt gegeben und ausschließlich im Rahmen einer konkreten Interessentenprüfung bzw. nach entsprechender Kontaktaufnahme mitgeteilt. Dieses Grundstück bietet eine attraktive Gelegenheit, ein Wohnbauprojekt in zentraler Lage von Dorfen zu realisieren. Die Kombination aus Grundstücksgröße, bestehender Erschließung, möglicher mehrgeschossiger Bebauung und sehr guter Infrastruktur macht die Liegenschaft insbesondere für Bauträger, Projektentwickler und Kapitalanleger interessant. Für weitere Informationen zum Bieterverfahren, zur Prüfung der vorhandenen Unterlagen oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sonstiges
Wie läuft das Bieterverfahren ab? Das Bieterverfahren beginnt mit der Vermarktung der Immobilie in einer Anzeige und endet mit der Ermittlung des Höchstgebotes, das innerhalb einer festlegten Frist abgegeben worden ist. Das Bieterverfahren unterteilt sich in die folgenden Teilschritte: 1. Der Immobilienmakler veröffentlicht auf Immobilienportalen im Internet oder in den Printmedien ein Inserat über die Immobilie, um das Bieterverfahren und den Besichtigungstermin anzukündigen. 2. Die Besichtigung der Immobilie findet in der Regel in Form einer Sammelbesichtigung statt. In Einzelfällen sind nach Absprache mit dem Immobilienmakler auch Einzelbesichtigungen möglich. 3. Die Kaufinteressenten geben ihre Gebote ab. 4. Ob der Immobilienmakler die Interessenten über den aktuellen Stand des Bieterverfahrens und das Höchstgebot informiert, richtet sich nach dem gewählten Verfahren. 5. Der Immobilienmakler wertet die Gebote aus und verständigt den Höchstbietenden. 6. Der Immobilieneigentümer erhält eine Liste mit den unverbindlichen Geboten der Kaufinteressenten. Je nach gewählter Verfahrensart wickelt der Immobilienmakler das Bieterverfahren im Offline-Bereich, per E-Mail-Korrespondenz oder in Form eines Online-Verfahrens ab. Bei der Offline-Variante geben die Kaufinteressenten ihre Gebote idealerweise entweder persönlich, auf dem Postweg oder per Telefax ab, um die Fehlerquellen eines Telefongesprächs zu umgehen. Im Falle der E-Mail-Korrespondenz gibt es ebenfalls einen Stichtag, bis zu dem der Immobilienmakler die Gebote der Kaufinteressenten entgegennimmt. Die teilnehmenden Bieter werden per E-Mail über das aktuelle Höchstgebot informiert und können innerhalb der Frist in der Regel nur ein Angebot einreichen. Sollten mehrere Gebote in gleicher Höhe eingegangen sein, kann eine zweite Gebotsrunde eingeläutet werden. In diesem Fall werden die Bieter über das bisher höchste Gebot informiert und können wieder ein Gebot abgeben. Das Verfahren kann solange wiederholt werden bis das höchste Gebot ermittelt wurde bzw. der Verkäufer einem Bieter den Zuschlag erteilt. Ihre Ansprechpartnerin erreichen Sie wie folgt: Frau Irina Staudt +49 (0) 151 18 63 28 57 oder [email protected] HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Trotz regelmäßiger Prüfung von Daten, Bildern und Informationen übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Ebenso wenig für die Verfügbarkeit des Angebotes bei Vermietung oder Verkauf. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sämtliche Bilder in diesem Exposé sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht durch Dritte verwendet bzw. weitergegeben werden.
Stichworte
Bundesland: Bayern
Preise & Größen
Energiedaten
Ausstattung & Zustand
Lagebeschreibung
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