Grundstücksjuwel in Toplage (Teilbar)
Objekt gefunden bei Immowelt
Objektnummer des Anbieters: 25MJ9U154CAJ

Objektbeschreibung
k.A.
#Präambel
Das hier angebotene Anwesen vereint eine außergewöhnliche Lagequalität mit zusätzlichem Entwicklungspotenzial. Für Interessenten ergibt sich dadurch eine mehr als seltene und außergewöhnliche Gelegenheit, ein echtes Solitär-Grundstück in einer der grünsten und begehrtesten Ecken Dortmunds (Toplage) zu erwerben. Zudem ein Grundstück mit vielfältigem Gestaltungsspielraum in der Grundstücksnutzung bis hin zum Aufteilungsgedanken (z.B.: in zwei einzelne breite Baugrundstücke für jeweils eine eigenständige und zudem immer noch großzügige Einfamilienhausbebauung) - ein echtes Grundstücksjuwel! Umgeben von üppiger Natur abseits des Trubels der Stadt finden Sie hier die ideale Kombination aus Erholung und urbaner Nähe mit hoher Lebensqualität sowohl für Sie, für die Familie, für Mehrgenerationenwohnen, Wohnen mit Freunden -nebeneinander-, als auch für Investoren.
#Grundstücksbeschreibung
Dieses besondere Grundstück ist im Ortsteil Buchholz nördlich der Kückshauser Straße am Ende einer Stichstraße gelegen- als letztes bebautes Grundstück. Danach beginnt das Landschaftsschutzgebiet mit einer größeren Wiesenfläche. Der Grundstückszuschnitt ist regelmäßig und nahezu rechteckig. Die Grundstücksbreite (West-Ost-Richtung) beträgt stolze ca. 54 m, die Grundstückstiefe (in Süd-Nord-Richtung) beträgt großzügige ca. 37 m. Die Grundstücksoberfläche ist im nördlichen Teilbereich geneigt angelegt. Das Grundstück besteht aus zwei Flurstücken und weist insgesamt eine Größe von ca. 1.997 m² auf. Der östliche Grundstücksteilbereich ist noch mit einem teilunterkellerten Winkelbungalow und einer grenzständigen Garage in Überbreite bebaut, der westliche Grundstückbereich ist jedoch im Wesentlichen noch unbebaut (bis auf zwei befestigte Außenstellplätze, ein kleine Holzhütte). Die gute Ausrichtung des Grundstücks nach Nordwesten lässt selbst noch die Abendsonne das Grundstück erstrahlen. Die derzeitige Zufahrt erfolgt unmittelbar im oberen südlichen Grundstücksbereich, so dass das Grundstück optimal genutzt werden kann. Das Grundstück liegt nicht in einem Bebauungsplangebiet. Es liegt jedoch planungsrechtlich in einer Klarstellungs- und Entwicklungssatzung. Diese stellt klar, dass es sich um ein Grundstück handelt, welches hinsichtlich der Bebaubarkeit nach §34 Abs. 4 Nr. 1 u. 2 des Baugesetzbuches zu beurteilen ist. Diese Beurteilung orientiert sich an die "nähere Umgebung"; hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche. Die nähere Umgebung weist ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung auf mit überwiegend ausgebauten Dachgeschossen.
#Grundstückpotenzial
Sofern Sie nicht den Wunsch haben, das Grundstück und Gebäude im Ganzen für sich alleine herrichten und nutzen zu wollen, lässt sich auch die Möglichkeit einer Grundstücksteilung bzw. (Ab-)Teilung andenken, ggf. zur weiteren, vielleicht interfamilären Nutzung bis hin zu einer zukünftigen Möglichkeit einer Teilflächenveräußerung -vielleicht sogar an Freunde und Bekannte die Sie gerne bei sich in der Nähe haben wollen. Hinweise: Wir weisen daraufhin, dass eine Grundstückteilung oder ein Neubebauung grundsätzlich eines bauaufsichtlichen Verfahrens und Genehmigung bedürfen und ggf. auch nachbarschaftliche Zustimmungen eingeholt werden müssen. Die Entscheidung über die von Ihnen gewünschte konkrete Grundstücksteilung bzw. evtl. beabsichtigte Neubebauung obliegt ausschließlich der bauaufsichtlichen Genemigungsbehörden. Die jeweils hierfür benötigten Anträge /Verfahren/ Zustimmungseinholungen sind durch den Käufer selbst vorzunehmen, zu betreiben und kostenmäßig zu tragen. Seitens des Verkäufers wird keinerlei Zusicherungen oder Gewährleistungen für die amtlichen Genehmigungen, Zustimmungen und Bebaubarkeit übernommen. Hier lassen wir Sie nicht alleine und stehen Ihnen selbstverständlich auch nach dem Erwerb für Ihr weiteres Vorhaben mit unserer Erfahrung und Möglichkeiten gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns dann gerne an.
#Gebäudebestand
Das Wohngebäude ist als eingeschossiger, teilunterkellerter Winkelbungalow im Jahre 1962 im Massivbauweise errichtet und mit einem flachgeneigtem Satteldach mit Betonsteindeckung versehen. Dieses wurde im Jahre 1995 überwiegend modernisiert, eine Einliegerwohnung von der Hauptwohnung abgeteilt und ein zusätzlicher Raum angebaut. Im Jahre 2016 wurde der Heizkessel erneuert. Es entstand nach dem Umbau im Jahre 1995 eine Einliegerwohnung als 2-Zimmerwohnung mit ca. 51 m² Wohnfläche (mit eigenem Eingang und eigener Terrasse) und eine Hauptwohnung als 4 Zimmerwohnung mit insgesamt ca. 151 m² Wohnfläche. Die Hauptwohnung und Einliegerwohnung sind kurzfristig frei verfügbar. Neben der grundsätzlichen Möglichkeit einer Verbindung der Einliegerwohnung mit der Hauptwohnung, wieder zu einer Gesamtwohneinheit -mit dann ca. 202 m² Wohnfläche-, wäre auch das Belassen der Einliegerwohnung als eigenständige Einheit anzudenken. Dies könnte hervorragend für eine Pflege- oder Hilfskraft geeignet sein oder aber auch als Gästebereich dienen. Eine Anbaugarage in Überbreite (mit direktem Zugang zur Hauptwohnung) sowie zwei Außenstellplätze runden das Ensemble ab. Mit wenigen kleineren Maßnahmen bietet sich hier die Möglichkeit eines barrierefreien Zugangs und eines ebenerdiges Wohnens im Erdgeschoss (mit Zugang direkt zur Sonnenterrasse und zum Garten vom großzügigen Wohn-/ Esszimmer aus). Zukünftig wäre auch eine PV-Anlage auf dem flachgeneigten Satteldach des Wohnhauses vermutlich gut realisierbar. Insgesamt bietet sich somit eine Vielfalt an Möglichkeiten und Chancen der Nutzung, Aufteilung und Vermietung, bis hin zur Neubebauung. Abriss-, Planungs- und Genehmigungskosten wären dabei vom Erwerber einzuplanen und zu tragen. Es besteht ein konkreter Anschlusszwang zum Anschluss an die öffentliche Abwasserkanalleitung (Druckleitung - Lage bereits in der Straße bis vor das Grundstück verlegt). Das Bestandsgebäude ist derzeit noch an eine Sickergrube mit Flächendränage angeschlossen. Der Anschluss an die öffentliche Entwässerungskanalleitung ist durch den Erwerber vorzunehmen und kostenmäßig zu tragen.
#Wohnungsbeschreibung
Die Hauptwohnung dieses charmanten Winkelbungalows empfängt ihre Bewohner mit einer hellen und einladenden Diele – ein repräsentativer Entreébereich, der sofort für ein angenehmes Ankommen sorgt. Die Diele ist nicht nur großzügig geschnitten und gut belichtet, sondern bietet auch praktischen Komfort: Ein Garderobenbereich sowie ein Einbauschrank mit ca. 3m Breite im Weiteren Flurverlauf ermöglichen viel Stauraum und Ordnung. Ein modernes Gäste-WC liegt direkt im Eingangsbereich. Von der Diele gelangt man direkt in das helle, freundliche Wohn- und Esszimmer mit großer Fenster-front und Zugang zur Terrasse -hell und lichtdurchflutet. Die angrenzende Küche ist ebenfalls mit einem Hochfenster ausgestattet und über zwei Wege zugänglich – sowohl vom Wohnzimmer als auch von der Diele. Diese kreisförmige Verbindung ist besonders familienfreundlich und bietet eine wunderbare Bewegungsfreiheit, auch für kleine Kinder mit z.B. Bobbycar. Je nach Wunsch ließe sich die Wand zwischen Wohnbereich und Küche mit geringem Aufwand öffnen bzw. komplett entfernen, um ein stilvollen Raum mit weitläufigen, offenen Wohn-, Ess- und Kochbereich zu gestalten. Ein zusätzliches, großzügiges Anbauzimmer mit direktem Zugang in den Garten bietet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten – z.B. als Arbeitszimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer oder Hobbyraum. Davor liegt ein kleiner Zwischenflur mit direktem Zugang zur breiten Garage und auch zum Kellergeschoss. Ein separater Spotlightflur führt von der Diele in den Schlaftrakt mit Schlafzimmer, Badezimmer und einem weiteren Raum, der als Gäste-, Arbeits- oder Ankleidezimmer dient. Von hier aus bestand ursprünglich der Zugang zu den Räumen der heutigen, abgetrennten Einliegerwohnung – eine Verbindung, die bei Bedarf wieder hergestellt werden kann und den Grundriss bei alleiniger Nutzung um zusätzliche Räume und Wohnfläche (bis auf ca. 200 m²) erweitert. Das derzeitige Schlafzimmer ist nordseitig ausgerichtet und bietet auch an heißen Tagen ein kühles, angenehmes Raumklima. Dieses ist jedoch auch an anderer Stelle einrichtbar. Das Badezimmer präsentiert sich noch zeitgemäß-modern. Es ist mit einer Badewanne sowie einer separatem Duschbereich ausgestattet. Die Wände sind raumhoch gefliest – funktional und stilvoll zugleich. Die Bodenbeläge unterstreichen den Charakter der Wohnung: Fliesen in Diele, Küche, Wohn- und Essbereich sowie im Badezimmer, Textilbelag im Anbauzimmer, Mosaikparkett im Schlafzimmer sowie im Gäste-/Ankleidezimmer. Die Terrasse ist mit Betonwerkstein belegt, ein höher gelegenes Pflanzbeet schafft einen charmanten Übergang zur großzügigen Rasenfläche des Gartens. Der Keller umfasst ein voll ausgebautes Untergeschoss mit funktionalem Nutzwert: Ein großer Wasch- und Trockenraum mit Zugang zum angrenzenden Öllagerraum, ein weiterer großzügiger Kellerraum sowie ein Vorratsraum mit robustem Bodenbelag und ein Heizungsaufstellraum. Alle Räume sind über einen geräumigen Flur verbunden. Die Kellertreppe ist als Betontreppe mit Beschichtung ausgeführt; Waschraum, Flur und Lagerräume verfügen über beschichtete Estrichbö-den – pflegeleicht und zweckmäßig. Die Räumlichkeiten sich in einem recht gepflegten Zustand, wenngleich diese renovierungs- und modernisierungsbedürftig erscheinen. In Teilbereichen besteht ein Sanierungsbedarf. Für Käufer mit Sinn für Potenzial und Gestaltung bietet sich hier bei erschwinglichem Einstandspreis die Möglichkeit, ein Zuhause ganz nach den eigenen Wünschen und Geschmack in Top-Lage zu verwirklichen, sei es zur Eigennutzung oder in Kom-bination mit dem separat nutzbaren Grundstücksteil auch hier ein großes Potenzial zur individuellen Gestaltung.
#Energieausweis
Energieausweis: Verbrauchsausweis Wesentliche Energieträger: Öl Endenergieverbrauch: 227,1 kWh(m²*a) - Energieverbrauch für Warmwasser enthalten Energieeffizienzklasse: G Ausstellungsdatum: 19.08.2015 Gültig bis: 18.08.2025 Baujahr (gemäß Energieausweis): 1962 Heizungsart: Zentralheizung (Fußboden-/Deckenheizung) Neuer Energieausweis ist beantragt und liegt zur Besichtigung vor
#Sonstiges
Wir sind äußerst bemüht, möglichst vollständige und korrekte Angaben zu den Objekten zu ermitteln und weiterzuleiten. Die Angaben, Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. basieren auf den Informationen des Verkäufers. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, Aktualität oder Qualität der bereitgestellten Informationen – auch für steuerliche Auswirkungen - wird keinerlei Gewähr und Haftung über-nommen. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin selbst zu überprüfen oder prüfen zu lassen. Diese Ausführung ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag. Dieses Angebot erfolgt sowohl für den Eigentümer als auch für den Interessenten freibleibend, unverbindlich und vorbehaltlich Irrtümern, Zwischenverkauf und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dieses bitte unverzüglich mit. Sofern für das Objekt Gebote eingehen, die die Kaufpreisvorstellung über- oder unterbieten, bitten wir jetzt schon um Verständnis dafür, dass sich die Eigentümer vorbehalten, den Zuschlag zum Verkauf des Objektes einem höheren oder niedrigeren Angebot zu erteilen. Seitens des Verkäufers werden keinerlei Zusicherungen oder Gewährleistungen für amtliche Geneh-migungen, Zustimmungen und Bebaubarkeit übernommen. Etwaig vorgesehene Grundstücksteilun-gen bzw. Neubebauungen bedürfen der Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde ggf. nachbarschaftlichen Zustimmungen. Die diesbezüglichen Anträge, Verfahrensgänge, Einholung von Zustimmungen, etc. sind durch den Käufer selbst vorzunehmen, zu betreiben und kostenmäßig zu tragen. MAKLERPROVISION Im Erwerbsfall (notarieller Kaufvertrag) fällt eine Maklercourtage für den Käufer in Höhe von 3,57 % einschl. gesetzlicher Mehrwertsteuer vom Gesamtkaufpreis an, zahlbar an die MOSE-IMMOBILIEN Dirk Mosebach, Dortmund. Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen haben wir, wie gesetzlich vorgeschrieben, mit dem Verkäufer eine Provisionsvereinbarung in gleicher Höhe abgeschlossen. PLÄNE/SKIZZEN Im Exposé dargestellte Pläne /Grundrisse/Skizzen sind unmaßstäblich, verkleinert und dienen ausschließlich nur zur groben Übersicht und Orientierung. Diese können daher von den tatsächlichen Verhältnissen und Gegebenheiten abweichen. Für diese und für vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Unterlagen übernehmen wir keinerlei Gewähr und schließen jegliche Haftung und Gewährleistung aus. GELDWÄSCHEGESETZ: Als Immobilienmakler sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, schon bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung eines Immobilienkaufvertrages besteht, die Identität des Interressenten festzustellen. Nach § 11 Abs. 4 GwG sind wir daher insbesondere verpflichtet, die Sie betreffenden relevanten Daten aufzunehmen, u. a. Namen, Adresse, Telefonnummer sowie die Ihres Personalausweises. Bei einer juristischen Person u.a. auch die Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz bestimmt, dass der Makler die Angaben, Kopien und Unterlagen 5 Jahre aufbewahren muss. Wir weisen daraufhin, dass auch nach §11 Abs. 6 GwG für Sie eine Mitwirkungspflicht besteht.sowie die Ihres Personalausweises. Bei einer juristischen Person u.a. auch die Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz bestimmt, dass der Makler die Angaben, Kopien und Unterlagen 5 Jahre aufbewahren muss. BEI INTERESSE Bitte prüfen Sie vorher ihre Finanzierungsmöglichkeiten. Wir bitten bei Interesse und Kontaktaufnahme auch um Angabe Ihrer vollständigen Kontaktdaten und Telefonnummer. Vor Durchführung eines Besichtigungstermins bitten wir um eine Finanzierungsbestätigung. Gerne können Sie einen ersten Eindruck von Außen von der Straße aus vornehmen. Bitte aber nur von der Straße aus! Dabei bitten wir sehr um äußerste Rücksichtnahme sowie auch gegenüber den Anwohnern. Ein Betreten des Grundstücks ist nicht ohne Teilnahme des beauftragten Maklers gestattet! Eine direkte Kontaktaufnahme vor Ort, insbesondere "Anschellen", ist seitens der Eigentümer nicht erwünscht und führt zu einer Nichtberücksichtigung!. Gerne können Sie uns bei Fragen oder dem Wunsch für einem Besichtigungstermin kontaktieren – wir freuen uns auf Sie!
Stichworte
Bebaubarkeit: Bauland ohne Bebauungsplan, nach § 34 BauGB Nachbarkeit
Preise & Größen
Energiedaten
Ausstattung & Zustand
Lagebeschreibung
Seien Sie vorsichtig bei besonders günstigen Angeboten und gehen Sie niemals vor Vertragsunterzeichnung und Schlüsselübergabe in Vorleistung (Vorkasse, usw.).
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