Platz für das, was noch keiner gebaut hat.
Objekt gefunden bei Immowelt
Objektnummer des Anbieters: 2621V53UUQLM

Objektbeschreibung
Platz für das, was noch keiner gebaut hat. Ein Sonnenstrahl fällt auf 1.061 Quadratmeter Zukunft. Noch steht hier ein ehemaliges Restaurant. Ein Gebäude, das seine besten Tage hinter sich hat - und einem Grundstück, das seine vielleicht erst vor sich hat. Man kann sich einen Garten vorstellen, in dem Kinder barfuß durch den Sommer laufen. Ein Haus, das genau zu einer Familie passt. Oder ein Wohnkonzept, das diesen Platz mit mehreren Menschen teilt. Die sonnige Fläche bietet eine attraktive Größe für ein Einfamilienhaus/Mehrfamilienhaus und eröffnet zugleich Perspektiven für Bauträger und private Investoren. Auch Schulen, Kindergärten und Freizeitangebote wie ein Schwimmbad machen das Umfeld für Familien interessant. Dieses Grundstück verlangt einen zweiten Blick. Einen, der nicht beim Gebäude stehen bleibt, sondern die freie Fläche dahinter sieht - und darin den Anfang von etwas Eigenem. Baurechtliche Situation und Entwicklungsmöglichkeiten: Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich der Gemeinde Grainau. Die baurechtliche Beurteilung erfolgt gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) und orientiert sich an der umliegenden Bebauung. Der Gebietscharakter entspricht einem allgemeinen Wohngebiet. - Anbau und Erweiterungsmöglichkeiten Nach Auskunft der Gemeinde Grainau ist das Grundstück hinsichtlich seiner baulichen Ausnutzung bereits mehr als ausgeschöpft. Eine zusätzliche Erweiterung des bestehenden Gebäudes durch einen Anbau wird daher aus bauplanungsrechtlicher Sicht nicht in Aussicht gestellt. Eine Möglichkeit zur Schaffung zusätzlicher Wohnfläche könnte jedoch in der Umnutzung bereits vorhandener Flächen, beispielsweise im Erdgeschoss, bestehen. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende bauaufsichtliche Genehmigung. - Abriss und Neubebauung Grundsätzlich ist eine Neubebauung des Grundstücks möglich, sofern sich das geplante Gebäude hinsichtlich Größe, Höhe, Geschossigkeit, Bauweise und Nutzung in die nähere Umgebung einfügt. Dabei ist zu beachten, dass ein bestehender Bestandsschutz mit dem Abriss der Gebäude entfällt. Die bisher vorhandene Wohn- oder Gebäudefläche kann daher nicht automatisch als Grundlage für einen Neubau herangezogen werden. Ein Neubau mit überwiegender oder ausschließlicher Wohnnutzung ist grundsätzlich denkbar. Die tatsächlich realisierbare Bebauung kann jedoch erst anhand einer konkreten Planung durch die zuständigen Behörden beurteilt werden. - Ferienwohnungen und Eigentumswohnungen Die Nutzung als Ferienwohnungen wird seitens der Gemeinde grundsätzlich als vorstellbar und voraussichtlich gebietsverträglich eingeschätzt. Hierfür ist eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung erforderlich. Die Aufteilung in einzelne Eigentumswohnungen unterliegt hingegen besonderen Einschränkungen. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der Fremdenverkehrssatzung der Gemeinde Grainau. Die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum bedarf daher einer entsprechenden Zustimmung und Genehmigung. Nach Auskunft der Gemeinde wurde eine Zustimmung bislang nur in besonderen Fällen, insbesondere im Rahmen einer vorgezogenen Erbauseinandersetzung, erteilt. - Garagen, Carports und Tiefgarage Die Errichtung zusätzlicher oberirdischer Garagen oder Carports wird aufgrund der bestehenden Bebauung und Grenzbebauung als nicht mehr realisierbar eingeschätzt. Eine Tiefgarage ist aus bauplanungsrechtlicher Sicht grundsätzlich denkbar. Die tatsächliche Umsetzbarkeit bedarf einer weiterführenden Prüfung anhand einer konkreten Planung. - Wohn- und Nutzflächen Verbindliche Angaben zu den bestehenden Wohn- und Nutzflächen liegen seitens der Gemeinde aufgrund fehlender Bauunterlagen nicht vor. Eine Klärung kann gegebenenfalls über die zuständige Bauaufsichtsbehörde oder durch eine fachgerechte Neuvermessung erfolgen. Das Grundstück ist an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen, die Entwässerung erfolgt über den öffentlichen Schmutzwasserkanal in der Zugspitzstraße im Trennsystem. Diesbezügliche Ver- und Entsorgungspläne liegen uns leider nicht vor. Wichtiger Hinweis: Die vorstehenden Informationen beruhen auf einer baurechtlichen Einschätzung der Gemeinde Grainau. Sie stellen keine verbindliche Bau- oder Nutzungsgenehmigung dar. Sämtliche baulichen Veränderungen, Nutzungsänderungen und Neubauvorhaben bedürfen einer individuellen Prüfung durch die zuständigen Behörden. Dabei sind insbesondere die geltende Ortsgestaltungssatzung einschließlich der Stellplatzregelungen sowie die Abstandsflächensatzung zu berücksichtigen.
Sonstiges
Hinweis: Die Xenia Hirmer Immobilien & Projektentwicklungs GmbH und die Xenia Hirmer Immobilien GmbH agiert als Doppelmakler. Haftungs- und Anlagevorbehalte: Für den Inhalt sind nur die bis zum Erstellungszeitpunkt bekannten und/oder erkennbaren Sachverhalte maßgebend, spätere Änderungen und/oder Ergänzungen sind nicht ausgeschlossen. Enthaltene Gebäudeinformationen, Visualisierungen, dargestellte Pläne, die in Grundrissen dargestellten Einrichtungsgegenstände dienen nur zu Ansichtszwecken und sind nicht Vertragsgegenstand. Bei den aufgeführten Flächenmaßen handelt es sich um Circaangaben. Diese können von den tatsächlichen Gegebenheiten variieren. Die Angaben in diesem Exposé wurden mit Sorgfalt zusammengestellt und beruhen auf Informationen des Eigentümers. Eine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht übernommen werden. Änderungen, Irrtümer sowie Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Hinweis zum Geldwäschegesetz: Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verpflichtet, die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Daher bitten wir Kaufinteressenten und Vertragspartner um Verständnis, dass wir vor Begründung einer Geschäftsbeziehung bzw. im Rahmen des Kaufprozesses die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises sowie gegebenenfalls weiterer erforderlicher Unterlagen verlangen. Bei juristischen Personen sind zusätzlich Nachweise über die Vertretungsbefugnis und die wirtschaftlich Berechtigten vorzulegen. Die erhobenen Daten werden ausschließlich zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten verarbeitet. Hinweis zu den Abbildungen: Einzelne Abbildungen in diesem Exposé sind mithilfe von KI digital bearbeitet worden. Sie dienen der Veranschaulichung und stellen nicht zwingend den tatsächlichen Zustand, die Ausstattung oder die Gestaltung der Immobilie dar.
Stichworte
Bundesland: Bayern, Distanz zum Kindergarten: 4.31, Distanz zur Grundschule: 0.52, Distanz zur Realschule: 7.00, Distanz zur nächsten Einkaufsmöglichkeit: 2.66, Distanz zum Gymnasium: 6.87, Distanz zum Flughafen: 145.93, Distanz zum Hauptbahnhof: 2.71, Distanz zur Autobahn: 22.20, Distanz zum Bus: 0.04, Distanz zur nächsten Gaststätte: 1.41, Distanz zur Hauptschule: 4.61
Preise & Größen
Energiedaten
Ausstattung & Zustand
Lagebeschreibung
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