Gewerbegrundstück Mering West: 4.060 m², voll erschlossen, ohne Bauzwang - teilbar
Objekt gefunden bei Immowelt
Objektnummer des Anbieters: 26LL4B4ZLI18

Objektbeschreibung
Kurzbeschreibung
Voll erschlossenes Gewerbebaugrundstück (ca. 4.060 m²) im Gewerbepark "Mering West", Baufeld GE 2.1. Höchste Ausnutzung im Gebiet: GRZ 0,8 / GFZ 2,4 / 14 m Gesamthöhe, Emissionskontingent 63/48 dB(A). Zwei Hausnummern - Teilung denkbar.
Objekt
Voll erschlossenes Gewerbebaugrundstück mit ca. 4.060 m² (Flurstück 3099/23, Gemarkung Mering) am Eingang des Gewerbeparks "Mering West" - Bebauungsplan Nr. 67, Baufeld GE 2.1. Geeignet für Handwerk, Produktion, Lager und Logistik, Büro- und Verwaltungsbau oder einen Gewerbe- und Handwerkerhof. WAS HIER MÖGLICH IST. Die Festsetzungen erlauben eine ungewöhnlich hohe Ausnutzung: GRZ 0,8 - überschreitbar bis 0,9 durch Stellplätze und Zufahrten -, GFZ 2,4, Gesamthöhe bis 14,0 m, Gebäudelängen über 50 m zulässig. Rechnerisch bis zu ca. 3.250 m² überbaubare Grundfläche und ca. 9.700 m² Geschossfläche - Raum für Hochregallager, Kranbahn oder mehrgeschossigen Bürokopf. SO KÖNNTE ES AUSSEHEN. Zwei Beispiele zeigen den Spielraum: als ein Nutzer eine Halle von rund 1.925 m² mit zweigeschossigem Bürokopf, Ladehof und ca. 25 Stellplätzen - oder geteilt in zwei Baugrundstücke à ca. 2.030 m². Schematische Konzeptdarstellung, keine geprüfte Genehmigungsplanung. HÖCHSTES EMISSIONSKONTINGENT IM PARK. Das Baufeld GE 2.1 ist mit 63 dB(A) tags / 48 dB(A) nachts belegt - das höchste Tageskontingent im Park, die übrigen liegen bei 59 bis 61 dB(A). Das schafft Spielraum auch für produzierende und emissionsstärkere Betriebe; maßgeblich bleibt die Prüfung des konkreten Vorhabens. OHNE BAUZWANG, ERSCHLIESSUNG BEZAHLT. Es besteht keine Bauverpflichtung und kein Rückerwerbsrecht der Gemeinde - Sie bauen zu Ihrem Zeitpunkt. Die erstmalige Erschließung ist vollständig abgelöst: Straße, Herstellungsbeiträge für Entwässerung und Wasser sowie der Gasanschluss sind bezahlt. Die Ablöse ist auf die zulässige Geschossfläche bezogen - nach Auskunft des Marktes Mering entsteht auch bei voller Ausnutzung keine Nachveranlagung. TEILBAR UND VERFÜGBAR. Zwei Hausnummern sind bereits zugeteilt (Bertha-Benz-Straße 1 und 3); eine Teilung in zwei Grundstücke à ca. 2.030 m² erscheint darstellbar. Das Grundstück ist kurzfristig verfügbar und wird zum Besitzübergang vollständig geräumt übergeben.
Sonstiges
GRUNDBUCH. Amtsgericht Aichach, Grundbuch von Mering, Blatt 11788, amtliche Fläche 4.060 m². Abteilung II: beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten des Marktes Mering (Abwasserkanalleitungsrecht), vom Käufer zu dulden; der Leitungsverlauf ist bei der Bauplanung zu berücksichtigen. Abteilung III war beim Erwerb lastenfrei; aktueller Auszug angefordert. BEITRÄGE - SCHRIFTLICH BESTÄTIGT. Auskunft des Marktes Mering vom 12.08.2026: Die Kosten der erstmaligen Herstellung der Straßen wurden mit dem Kaufvertrag 2020 abgelöst, es entstehen keine Kosten mehr. Ebenso abgelöst sind die Herstellungsbeiträge für Entwässerungs- und Wasserversorgungsanlage; diese Ablöse bezieht sich auf die zulässige Geschossfläche. Auch hier sind keine Beiträge zu erwarten. Vom Käufer zu tragen bleiben der Wasser-Grundstücksanschluss außerhalb des öffentlichen Straßengrundes, die Grundstücksentwässerung ab Revisionsschacht, private Anlagen für Strom, Wärme und Telekommunikation sowie Beiträge aus einer vom B-Plan abweichenden Bebauung. OBERFLÄCHENWASSER. Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zu versickern; Versickerungsflächen sind einzuplanen. PLANUNGSRECHT. B-Plan Nr. 67, Fassung 16.05.2019, ist rechtskräftig; zwei zwischenzeitliche Änderungen betreffen dieses Grundstück nicht (Markt Mering, 12.08.2026). Nicht zulässig sind Wohnungen einschließlich Betriebsleiterwohnungen, Einzelhandel mit Nahversorgungs- und Innenstadtsortimenten, Vergnügungsstätten, Beherbergung sowie Anlagen für sportliche, gesundheitliche, kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke. Untere Bezugshöhe OK Rohfußboden EG mindestens 508,0 m ü. NN, maximal +0,5 m über Erschließungsstraße. Es gilt die Stellplatzsatzung des Marktes Mering in der Fassung vom 18.07.2025. ALTLASTEN. Nicht im Altlastenkataster erfasst (Landratsamt Aichach-Friedberg, 07.08.2026); eine Garantie der Altlastenfreiheit ist damit nicht verbunden. Baugrundgutachten vor Bebauung empfohlen. Baulastenauszug angefordert. Angaben ohne Gewähr.
Stichworte
GRZ: 0,8 (bis 0,9 durch Stellplätze/Zufahrten gem. § 19 Abs. 4 S. 3 BauNVO), GFZ: 2,4
Preise & Größen
Energiedaten
Ausstattung & Zustand
Lagebeschreibung
Seien Sie vorsichtig bei besonders günstigen Angeboten und gehen Sie niemals vor Vertragsunterzeichnung und Schlüsselübergabe in Vorleistung (Vorkasse, usw.).
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