Ein Baugrundstück in der Waldgemeinde Borkwalde mit einem Kauf- oder Erbbaurechtsvertrag
Objekt gefunden bei Immowelt
Objektnummer des Anbieters: 248HB6KFBTRN

Objektbeschreibung
Grundstück: Das Grundstück liegt im planungsrechtlichen Geltungsbereich der rechtskräftigen Klarstellungssatzung vom 27.10.2000 der Gemeinde Borkwalde und ist gemäß §34 BauGB grundsätzlich bebaubar. Über die Zulässigkeit der konkreten Bauvorhaben entscheidet die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark. Es ist Aufgabe des Erwerbers alle für die Nutzung/Umnutzung/Bebauung erforderlichen Auskünfte und Anträge sowie Genehmigungen auf eigene Kosten selbst einzuholen. In unmittelbarer Umgebung des Grundstücks stehen eine Reihe von unterschiedlichen Einfamilienhäusern sowohl jüngeren wie auch älteren Baujahres. Die Größe des zu verkaufenden Grundstückes beträgt ca. 1.612 m². Das Grundstück besteht aus zwei Flurstücken, dem Flurstück 448/2 mit der Straßenanbindung mit einer Größe von ca. 1.012 m² und dem Flurstück 448/3 mit einer Größe von ca. 1.080 m². Das Flurstück 448/2 hat eine Straßenfront von ca. 17 m und eine Tiefe von 45 m. Ab der Tiefe von ca. 32 m weitet sich das Grundstück auf eine Breite von ca. 30 m aus. Das dahinterliegende Flurstück 448/3 hat eine Tiefe von ca. 20 m und eine Breite von ca. 35 m. Beide Flurstücke zusammen haben von der Straße aus eine Tiefe von ca. 65 m. Von dem jetzigen Flurstück 448/3 sollen ca. 600 m² herausgemessen und mit verkauft werden. Der Rest des Flurstücks wird an einen anliegenden Grundstückseigentümer verkauft. Er trägt auch die anfallenden Vermessungskosten. Das Grundstück wurde bisher nicht als Bau- bzw. Erholungsfläche genutzt. Das Grundstück ist im Wesentlichen mit Kiefern und einigen Laubbäumen sowie Unterholz und Sträuchern bewachsen, sodass in Abhängigkeit des Kompensationsfaktors im Zuge des Bauantragsverfahrens Kosten für die Waldumwandlung erwartet werden können. Nach Auskunft des Landkreises Potsdam-Mittelmark sind keine Altlasten und Baulasten auf dem Grundstück verzeichnet. Eintragungen in der Denkmalliste für Bau- und Bodendenkmäler sind nicht bekannt.
Erschließung und Infos
Erschließung: Das Grundstück liegt an der Birkenstraße. Die Straße ist unbefestigt. sie verfügt über eine Straßenbeleuchtung. Die Anschlüsse für Trinkwasser, Strom und Telefon liegen vor dem Grundstück auf der Straße an. Für das Abwasser muss eine Sammelgrube angelegt werden. Die Abwasserentsorgung erfolgt dezentral. Erdgas liegt zwar im Ort an aber nicht in diesem Straßenzug. Das Grundstück ist teilweise eingezäunt. Der Erwerber trägt alle noch in Zukunft anfallenden Kosten für Erschließungsmaßnahmen, für die Herstellung der Grundstücks- und Hausanschlüsse sowie einer Grundstückszufahrt. Es können auch noch Kosten für die Waldumwandlung bzw. Ersatzaufforstung anfallen. Ebenso die zur Durchführung des Kaufvertrages anfallenden Nebenkosten, u.a. die Notarkosten, die Grunderwerbsteuer und die Vertragsdurchführungskosten. Eigentum: Das Grundstück befindet sich im kommunalen Besitz. Die Eigentumsverhältnisse sind klar geregelt. Der jetzige Eigentümer ist im Grundbuch eingetragen. Kaufpreis: Das Grundstück kann sowohl gekauft wie auch im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages erworben werden. Der Kaufpreis beträgt 225.000,- €. Im Rahmen des Erbbaurechtsvertrages wird jährlich ein Erbbauzins von 4% bezogen auf den Bodenrichtwert erhoben. Das würde bei dem Bodenrichtwert von ca. 140,- € einen jährlichen Erbbauzins von ca. 9.000,- € bzw. monatlich 750,- € betragen. Dieses Exposé gilt als Objektnachweis und ist nur für den Empfänger bestimmt. Die Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision beim Kauf beträgt 7,14 % der Kaufsumme inkl. der MwSt. Sie ist verdient und fällig bei notariellem Kaufvertragsabschluss und wird vom Käufer getragen. Für einen reinen Grundstückskauf trifft die neue Provisionsregelung beim Immobilienkauf für Verbraucher nicht zu. Sollte ein Erbbaurechtsvertrag geschlossen werden, beträgt die Höhe der Provision ein Jahreserbbauzinssatz zzgl. 19% MwSt. Die vorstehenden Angaben beruhen auf Aussagen und Unterlagen des Eigentümers, für deren Richtigkeit wir, trotz sorgfältiger Bearbeitung, keine Gewähr übernehmen können.
Standort
Standort:Das Grundstück liegt in der ca. 2.100 Einwohner zählenden Gemeinde Borkwalde, ca. 25 km südwestlich von Potsdam, im Landkreis Potsdam-Mittelmark. Die selbstständige Gemeinde Borkwalde ist verwaltungsseitig dem Amt Brück zugeordnet. Das Amt Brück mit seinen über 12.000 Einwohnern inmitten des Landkreises Potsdam-Mittelmark bietet mit seinen sechs Gemeinden – Borkheide, Borkwalde, Golzow, Linthe, Planebruch sowie die Stadt Brück – eine ganze Reihe touristischer Höhepunkte. Das ländlich geprägte Amt bildet das Bindeglied zwischen Fläming und Havelland. Die Landschaft ist geprägt durch weite flache Wiesen und Felder sowie ausgedehnte Kiefernwälder. Borkwalde ist der jüngste Ort des Amtsbereiches. Die gute Luft brachte schon ab 1912 die Berliner und später die Anhaltiner nach Borkwalde, weswegen dieser Ort lange Zeit nur als Wochenend- und Erholungsgebiet bekannt war. Mit dem Bau von Ein- und Mehrfamilienhäusern durch ein schwedisches Unternehmen entstand neben einer attraktiven Sehenswürdigkeit auch ein neuer Ortskern mit Dienstleistungs- und Geschäftsansiedlungen, was Borkwalde ein völlig anderes Flair verschaffte.
Stichworte
Erwerbsart: Erbpacht
Preise & Größen
Energiedaten
Ausstattung & Zustand
Lagebeschreibung
Seien Sie vorsichtig bei besonders günstigen Angeboten und gehen Sie niemals vor Vertragsunterzeichnung und Schlüsselübergabe in Vorleistung (Vorkasse, usw.).
Objekt melden?Dieses Exposé stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar.
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