Ruhiges Baugrundstück in zweiter Reihe - ca. 370 m² | Abriss auf Kosten des Verkäufers
Objekt gefunden bei Immowelt
Objektnummer des Anbieters: 26SRC25MT7WK

Objektbeschreibung
Ruhig wohnen in zweiter Reihe - attraktive Grundlage für Ihr individuelles Wohnprojekt Im gewachsenen Ortskern von Oberhausen-Rheinhausen bietet sich eine interessante Gelegenheit für Bauinteressenten, die Wert auf eine ruhige Wohnlage, Privatsphäre und einen eigenen Garten legen. Das angebotene Grundstück verfügt über eine Fläche von ca. 370 m² und befindet sich geschützt in zweiter Reihe. Hinzu kommt ein 1/4-Miteigentumsanteil an der gemeinschaftlich genutzten privaten Zufahrtsfläche, der rechnerisch einem Flächenanteil von ca. 24,25 m² entspricht. Die Zufahrt dient der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Durch seine Hinterliegerlage ist das Grundstück vom unmittelbaren Straßenverkehr zurückversetzt. Dadurch entsteht eine angenehm ruhige und geschützte Wohnsituation, die insbesondere für Käufer interessant ist, die einen privaten Rückzugsort mit Gartenbereich suchen. Derzeit befinden sich auf dem Grundstück noch eine Scheune sowie kleinere Nebengebäude. Der Rückbau dieser vorhandenen Bestandsbebauung wird vom derzeitigen Eigentümer übernommen. Die genaue Ausführung und der Übergabezustand werden im Rahmen des Kaufvertrages festgelegt. Nach den uns vorliegenden Informationen besteht für diesen Bereich kein Bebauungsplan. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung eines zukünftigen Bauvorhabens richtet sich daher grundsätzlich nach § 34 BauGB und damit insbesondere danach, ob sich das geplante Gebäude hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbauter Grundstücksfläche in die vorhandene Umgebungsbebauung einfügt. Zur Veranschaulichung des Grundstückspotenzials wurden beispielhafte Visualisierungen, Gebäudeansichten und Grundrissideen für ein modernes Wohnhaus erstellt. Für das dargestellte Planungsbeispiel wurde beispielhaft eine Gebäudegrundfläche von etwa 10 × 8 m zugrunde gelegt. Diese Darstellung dient ausschließlich der Inspiration und stellt weder eine genehmigte Planung noch eine behördlich bestätigte Bebauungsmöglichkeit dar. Die konkrete Bebauung des Grundstücks ist vom Erwerber entsprechend seinem individuellen Bauvorhaben mit der zuständigen Baubehörde zu prüfen und gegebenenfalls im Rahmen einer Bauvoranfrage bzw. eines Bauantrags abzustimmen. Grundstück und Bebauungsmöglichkeiten Das Grundstück bietet durch seine Lage in zweiter Reihe interessante Voraussetzungen für ein individuelles Wohnprojekt. Nach den vorliegenden Angaben besteht kein Bebauungsplan. Die planungsrechtliche Beurteilung einer Neubebauung erfolgt daher grundsätzlich nach § 34 BauGB. Denkbar kann - jeweils vorbehaltlich der konkreten öffentlich-rechtlichen Genehmigungsfähigkeit - beispielsweise die Errichtung eines individuell geplanten Wohnhauses sein. Abhängig von der Genehmigungsplanung können unter anderem folgende Wohnkonzepte geprüft werden: . Einfamilienhaus mit Garten . Wohnen für mehrere Generationen . Wohnen und Arbeiten unter einem Dach . gegebenenfalls eine Wohnlösung mit mehreren Nutzungsbereichen Eine verbindliche Aussage über Art, Größe, Geschossigkeit, Anzahl möglicher Wohneinheiten oder Grenzbebauung kann ausschließlich durch die zuständige Baubehörde im Rahmen eines konkreten Vorhabens erfolgen. Besonderheiten . ca. 370 m² Grundstücksfläche . zusätzlich 1/4-Miteigentumsanteil an der privaten Zufahrtsfläche . rechnerischer Zufahrtsanteil ca. 24,25 m² . ruhige Lage in zweiter Reihe . geschützte Hinterliegerlage . gewachsene Wohnlage im Ortskern . vorhandene Bestandsbebauung wird durch den Verkäufer zurückgebaut . Grundstück laut vorliegenden Angaben teilerschlossen . grundsätzlich planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB . kein Bauzwang . gute Voraussetzungen für einen privaten Gartenbereich . Visualisierungen und Grundrissideen bereits vorhanden . gemeinschaftlich genutzte private Zufahrt Private Zufahrt Die Erschließung des rückwärtig gelegenen Grundstücks erfolgt über eine gemeinschaftlich genutzte private Zufahrtsfläche. Zum Kaufgegenstand gehört nach den vorliegenden Angaben ein 1/4-Miteigentumsanteil an dieser Zufahrtsfläche. Die Zufahrtsfläche dient der Erschließung der angrenzenden Grundstücke sowie der Leitungsversorgung. Es dürfen auf der gemeinschaftlichen Zufahrtsfläche selbst keine Stellplätze oder Garagen errichtet werden. Die konkrete Nutzung, Unterhaltung und rechtliche Ausgestaltung der gemeinschaftlichen Zufahrt ergibt sich aus den zugehörigen Grundstücks- und Grundbuchunterlagen und ist im Rahmen der Kaufvertragsvorbereitung zu prüfen. Bebauungsbeispiel / Visualisierungen Unverbindliches Planungsbeispiel Zur besseren Vorstellung einer möglichen Grundstücksnutzung wurden beispielhafte Visualisierungen und Grundrissideen erstellt. Das dargestellte Wohnkonzept zeigt beispielhaft ein modernes Wohnhaus mit: . ca. 10 × 8 m beispielhafter Gebäudegrundfläche . etwa 1,5 Geschossen . offenem Wohn-, Ess- und Küchenbereich . zusätzlichem Arbeits-/Büroraum . Kinderzimmern . Elternbereich . Badezimmern . Gartenbereich Wichtiger Hinweis Die dargestellten Visualisierungen, Grundrisse, Gebäudeansichten und Außenanlagen sind ausschließlich unverbindliche Gestaltungs- und Planungsbeispiele. Sie stellen keine Baugenehmigung, keine Bauvoranfrage, keine behördlich bestätigte Bebauungsmöglichkeit und keine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Die tatsächliche Genehmigungsfähigkeit eines konkreten Bauvorhabens ist vom Erwerber eigenständig mit der zuständigen Baubehörde zu klären.
Provisionshinweis
3,57% inkl. 19 % gesetzlicher MwSt. Der Makler wird auch im Auftrag des Verkäufers tätig. Dieser zahlt eine Provision in gleicher Höhe der Käuferprovision. Es gilt eine Gesamtprovision in Höhe von 6% zzgl. MwSt. als vereinbart. Die angegebene und vereinbarte Käuferprovision ist verdient und sofort fällig nach Beurkundung des Kaufvertrages und berechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis.
Sonstiges
Hinweise zum Angebot Verehrte Interessenten, vielen Dank für Ihr Interesse an diesem Grundstück. Für eine schnelle und zuverlässige Bearbeitung Ihrer Anfrage bitten wir um vollständige Angabe Ihres Namens sowie Ihrer Telefonnummer. Bitte beachten Sie, dass die in diesem Angebot enthaltenen Angaben auf Informationen und Unterlagen beruhen, die uns vom Eigentümer bzw. von weiteren Stellen zur Verfügung gestellt wurden. Trotz sorgfältiger Aufbereitung können wir für deren Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Interessenten wird empfohlen, sämtliche für ihre Kaufentscheidung wesentlichen Informationen und Unterlagen vor Abschluss des Kaufvertrages eigenständig zu prüfen bzw. durch entsprechende Fachpersonen prüfen zu lassen. Rechtlicher Hinweis zu den Visualisierungen Die im Exposé enthaltenen Visualisierungen, Grundrisse, Gebäudeansichten, Möblierungen, Außenanlagen-, Grundstücks- und Flächendarstellungen dienen ausschließlich der Veranschaulichung möglicher Gestaltungs- und Bebauungsvarianten. Sie stellen insbesondere keine Baugenehmigung, keine Bauvoranfrage, keine verbindliche Architektenplanung und keine Zusicherung einer bestimmten Bebauungs- oder Nutzungsmöglichkeit dar. Gebäudeabmessungen, Geschossigkeit, Grenzbebauung, Dachform, Raumaufteilung, Stellplätze, Garage, Garten- und Freiflächen sowie sonstige dargestellte bauliche Anlagen sind unverbindliche Beispiele. Die konkrete Genehmigungsfähigkeit eines individuellen Bauvorhabens ist durch den Erwerber mit der zuständigen Baubehörde und gegebenenfalls weiteren Fachbehörden zu klären. Allgemeiner Haftungshinweis Alle Angaben in diesem Exposé beruhen auf den uns zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen. Flächenangaben, Grundstücksgrößen, Eigentumsverhältnisse, Miteigentumsanteile, Erschließungsangaben sowie baurechtliche und technische Angaben sind vor Abschluss eines Kaufvertrages anhand der entsprechenden Originalunterlagen zu überprüfen. Dieses Exposé stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar. Änderungen, Irrtümer und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die im notariellen Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen. Mündliche oder schriftliche Angaben außerhalb des notariellen Kaufvertrags stellen keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung dar, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Maklerprovision Käuferprovision Die Käuferprovision beträgt 3,57 % des notariell beurkundeten Gesamtkaufpreises einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Provision ist mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages verdient und fällig. Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer, soweit gesetzlich bzw. vertraglich nichts anderes vereinbart wird.
Stichworte
Stellplatz vorhanden, Distanz zum Flughafen: 29.72, Distanz zum Hauptbahnhof: 5.29, Distanz zur Autobahn: 33.53, Distanz zum Bus: 1.01
Preise & Größen
Energiedaten
Ausstattung & Zustand
Lagebeschreibung
Seien Sie vorsichtig bei besonders günstigen Angeboten und gehen Sie niemals vor Vertragsunterzeichnung und Schlüsselübergabe in Vorleistung (Vorkasse, usw.).
Objekt melden?Dieses Exposé stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar.
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