Strandnahes Baugrundstück mit Altbestand
Objekt gefunden bei Immowelt
Objektnummer des Anbieters: 26FAJFLX671Z

Objektbeschreibung
Willkommen in Ihrem neuen Zuhause in Westerland - einem Wohn und Geschäftshaus, das sich perfekt für Familien, Bauträger und Heimwerker eignet. Diese attraktive Immobilie auf einem ca. 514 m² großen Grundstück bietet umfangreichen Raum für Ihre Wohnträume. Das massiv gebaute Haus bietet Ihnen eine komfortable Wohnfläche von ca. 123 m². Mit insgesamt 6 Zimmern ist genügend Platz für die ganze Familie und Ihre individuellen Gestaltungswünsche vorhanden. Der großzügige Garten bietet zahlreiche Möglichkeiten für Freizeit und Erholung. Diese Immobilie ist besonders interessant für diejenigen, die Potenzial erkennen und schätzen. Das Grundstück verfügt über Altbestand, was spannende Optionen für Neubauten oder eine umfassende Renovierung zur persönlichen Traumimmobilie eröffnet. Lassen Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen und verwirklichen Sie Ihre Wohnträume in einem der begehrtesten Gebiete von Westerland. Für weitere Informationen und einen Besichtigungstermin stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht und rufen Sie uns noch heute an!
Sonstiges
Die Angaben im Exposé beruhen auf Angaben des Eigentümers. Der Energieausweis liegt bei einer Besichtigung vor. Für nähere Informationen kontaktieren Sie uns persönlich. https://gemeinde-sylt.de/ortsentwicklung/ferienwohnen/ "Stichtagsregelung" bzw. Auslegung der Rechtslage Vor 1962 war die bauplanungsrechtliche Unterscheidung zwischen Wohnen und Ferienwohnen nicht rechtlich anerkannt. Der Eigentümer darf die Wohnung aufgrund seiner alten Baugenehmigung (von vor 1962) daher wahlweise als Ferienwohnung oder als Wohnung nutzen. Auch ein Wechsel zwischen den Nutzungen (ohne genehmigungspflichtige Umbauten) ist möglich. Gleiches gilt für Baugenehmigungen vor 1977, wenn für das Grundstück zum Zeitpunkt der Genehmigung kein Bebauungsplan bestand. In beiden Fällen ist kein Nachweis erforderlich, dass die Wohnung schon vor 1962 bzw. 1977 als Ferienwohnung genutzt wurde. Für beide Fälle gelten zwei Voraussetzungen: Es wurde später keine weitere Baugenehmigung erteilt, die die Altgenehmigung ersetzt. Es wurden keine genehmigungspflichtigen, aber nicht genehmigten baulichen Änderungen im oder am Gebäude vorgenommen. Erfüllt mein Gebäude diese Voraussetzungen, muss ich nicht handeln. Sowohl eine Nutzung als Wohnung und als Ferienwohnung ist genehmigt. Bin ich mir nicht sicher, kann eine verbindliche Auskunft zur Genehmigungslage nur die Bauaufsicht des Kreises geben.
Stichworte
GRZ: 0,20, GFZ: 0,35, Anzahl Terrassen: 1, Distanz zum Kindergarten: 2.20, Distanz zur Grundschule: 0.45, Distanz zum Gymnasium: 0.60, Distanz zur Autobahn: 0.60
Preise & Größen
Energiedaten
Ausstattung & Zustand
Lagebeschreibung
Seien Sie vorsichtig bei besonders günstigen Angeboten und gehen Sie niemals vor Vertragsunterzeichnung und Schlüsselübergabe in Vorleistung (Vorkasse, usw.).
Objekt melden?Dieses Exposé stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar.
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