Das Grundstück ist sofort verfügbar und kann nach Absprache bebaut werden. Es bestehen keine Wegerechte oder Leitungsrechte (sofern bekannt).
Die überbaubare Fläche ist im Bebauungsplan klar definiert und grenzt direkt an bestehende Grundstücke. Ein angrenzender Gemeinbedarfsspielplatz (AM3) sorgt zusätzlich für eine familienfreundliche Wohnlage.
Planungsrechtliche Eckdaten (Bebauungsplan N1)
Art der baulichen Nutzung: Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO
Grundflächenzahl (GRZ): 0,4
Geschossflächenzahl (GFZ): 0,8
Maximale Vollgeschosse: II (zwei Vollgeschosse zulässig)
Traufhöhe: 7,0 m
Firsthöhe: 11,5 m
Zulässige Bauweise: Offene Bauweise (Einzel- und Doppelhäuser)
Maximale Wohneinheiten: 2 pro Wohngebäude
Dachform: Satteldach mit Neigung zwischen 15° und 38°
Bezugspunkt für Höhenmaße: Natürliches Gelände an der Baugrenze (Höhe über NHN)
Erschließung & Infrastruktur
Voll erschlossen: Strom, Wasser, Abwasser, Gas und Internet
Glasfaseranschluss: geplant für 2025
Erschließungs- und Anschlussbeiträge: vollständig bezahlt
kein Durchgangsverkehr, ausschließlich Anlieger - künftig verkehrsberuhigter Bereich
Baugrundstück mit unverbaubarem Fernblick in Thaleischweiler-Fröschen In einer ruhigen Sackgassenlage des Neubaugebiets von Thaleischweiler-Fröschen liegt dieses voll erschlossene Grundstück mit einer Fläche von 622?m² (Flurstück 746/4). Eingebettet in eine grüne Umgebung und mit unverbaubarem Südwest-Fernblick, bietet es ideale Bedingungen für den Bau eines modernen Wohnhauses mit hoher Lebensqualität. Geeignet für ein freistehendes Einfamilienhaus oder ein Doppelhaus mit max. zwei Wohneinheiten. Das Grundstück befindet sich im reinen Wohngebiet mit ausschließlich Anliegerverkehr - ideal für Familien, Ruhesuchende oder Individualisten, die naturnah wohnen möchten und dennoch eine gute Anbindung schätzen.
Das Grundstück ist sofort verfügbar und kann nach Absprache bebaut werden.
Es gibt keine Wegerechte, Leitungsrechte etc., sofern bekannt.
Planungsrechtliche Eckdaten (laut Bebauungsplan N1):
Art der baulichen Nutzung: Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO
Grundflächenzahl (GRZ): 0,4
Geschossflächenzahl (GFZ): 0,8
Maximale Vollgeschosse: II - zwei Vollgeschosse zulässig
Traufhöhe: 7,0?m
Firsthöhe: 11,5?m
Zulässige Bauweise: Offene Bauweise (nur Einzel- und Doppelhäuser)
Max. 2 Wohneinheiten pro Wohngebäude erlaubt
Dachform: Satteldach mit Neigung zwischen 15° und 38°
Bezugspunkt für Höhenmaße: Natürliches Gelände an der Baugrenze (Höhe über NHN)
Die überbaubare Fläche ist im Bebauungsplan klar eingezeichnet und grenzt direkt an bestehende Grundstücke. Ein angrenzender Gemeinbedarfsspielplatz (AM3) rundet die familienfreundliche Wohnlage ab.
Erschließung & Infrastruktur:
Voll erschlossen: Strom, Wasser, Abwasser, Gas und Internet (inkl. Glasfaser geplant für 2025) sind bereits vorhanden.
Anschluss- und Erschließungsbeiträge wurden vollständig bezahlt.
Kein Durchgangsverkehr - ausschließlich Anlieger. Das Grundstück befindet sich in einem künftig verkehrsberuhigten Bereich.