Bauerwartungsland Wuppertal-Barmen: 1.243 m² nahe Toelleturm, provisionsfrei
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Objektnummer des Anbieters: 26UWVBLP9F8K

Objektbeschreibung
Dieses Inserat wurde über SmartInserat erstellt. Es handelt sich um ein Gewerbe-Inserat. Ansprechpartner: IDEE GRUPPE GmbH Hürsehit Kürekli E-Mail: [email protected] Angeboten werden fünf Grundstücke in erster Reihe an der Adolf-Vorwerk-Straße im Villenquartier Toelleturm. Von ursprünglich dreizehn Grundstücken in diesem Abschnitt sind acht bereits verkauft. VERFÜGBARE GRUNDSTÜCKE Nr. 5 ca. 1.340 m² 274.000 EUR Nr. 6 ca. 1.380 m² 282.000 EUR Nr. 8 ca. 1.220 m² 249.000 EUR Nr. 9 ca. 1.314 m² 269.000 EUR Nr. 10 ca. 1.243 m² 254.000 EUR Der Quadratmeterpreis beträgt einheitlich 204 EUR. Die Grundstücke werden einzeln verkauft. LAGE UND ZUSCHNITT Die Grundstücke schließen unmittelbar südlich an die bestehende Bebauung der Adolf-Vorwerk-Straße an und setzen die gewachsene Straßenrandbebauung bis zum Waldrand fort. Alle liegen in erster Reihe direkt an der Straße und sind öffentlich erschlossen. Die Hanglage eröffnet nach Süden einen weiten Ausblick über die Weidelandschaft. Gemarkung Barmen, Flur 211, Flurstücke 257 und 68. PLANUNGSRECHT Die Fläche ist seit 2019 im Regionalplan der Bezirksregierung Düsseldorf als Allgemeiner Siedlungsbereich ausgewiesen (Fläche W17, ASB Wohnen). Damit ist sie als Fläche zur Deckung des künftigen Wohnbedarfs der Stadt Wuppertal vorgesehen. Ein Bebauungsplan besteht noch nicht. Baurecht ist damit noch nicht entstanden. Die Grundstücke werden als Bauerwartungsland im Vorverkauf angeboten. WAS SIE MIT DEM KAUFVERTRAG ERHALTEN - Eigentum am Grundstück, lastenfrei und im Grundbuch eingetragen - Eine Fläche, die im Regionalplan als Allgemeiner Siedlungsbereich ausgewiesen ist - Erste Reihe an einer öffentlich erschlossenen Straße - Die Koordination des Bebauungsplanverfahrens, im Kaufpreis enthalten - Freie Architektenwahl, kein Bauzwang und kein Baugebot - Einen Verkäufer, der eigene Flächen im Gebiet behält und weiterentwickelt WAS NOCH AUSSTEHT - Baurecht. Ein Bebauungsplan besteht für diese Grundstücke noch nicht - Ein Termin, zu dem Baurecht vorliegt - Die Festlegung, was und wie viel gebaut werden darf - Anteilige Verfahrenskosten der Bauleitplanung, nach heutiger Einschätzung im unteren fünfstelligen Bereich - Erschließungs- und Anliegerbeiträge, soweit sie anfallen DER WEG ZUM BAURECHT 2017 starteten Land NRW und Stadt Wuppertal eine Initiative zur Entwicklung neuer Wohnbauflächen. Die IDEE GRUPPE brachte das Projektgebiet am Toelleturm in das Regionalplanverfahren ein. 2019 setzte die Bezirksregierung Düsseldorf das Areal als Allgemeinen Siedlungsbereich fest. Der nächste Schritt ist die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans. Wir koordinieren dieses Verfahren für alle Eigentümer gemeinsam, zusammen mit einem Stadtplanungsbüro und einer auf Verwaltungsrecht spezialisierten Kanzlei. Sie müssen das Verfahren nicht selbst betreiben. Ein Datum, zu dem Baurecht vorliegt, kann niemand nennen. Die Entscheidung trifft die Stadt Wuppertal. Was bleibt, ist das Grundstück in einem Bereich, den die Regionalplanung als künftigen Siedlungsbereich vorgesehen hat. Dieser Rahmen besteht fort, und eine Entwicklung kann jederzeit erneut angestoßen werden, auch durch Sie selbst als Eigentümer. WIR BLEIBEN SELBST INVESTIERT Wir verkaufen nicht das gesamte Gebiet. Ein erheblicher Teil der Flächen bleibt im Bestand der IDEE GRUPPE, und wir führen die Entwicklung als Eigentümer neben Ihnen fort. VERKAUF Der Verkauf erfolgt provisionsfrei direkt vom Eigentümer.
Sonstiges
Der Grundstücksmarktbericht der Stadt Wuppertal setzt für Bauerwartungsland einen Wert von bis zu 40 Prozent des Bodenrichtwerts an. Genau in dieser Relation liegt unser Angebot. Bodenrichtwert für erschlossenes Wohnbauland im Umfeld, 2026: 510 EUR/m² Unser Angebotspreis, 40 Prozent davon: 204 EUR/m² Die Differenz von 306 EUR/m² bildet ab, dass die Baureifmachung noch aussteht. DIE BODENRICHTWERTE IM QUARTIER 2016: 350 EUR/m² 2021: 440 EUR/m² 2026: 510 EUR/m² Der Bodenrichtwert für erschlossenes Wohnbauland im Umfeld ist über die vergangenen zehn Jahre um rund 46 Prozent gestiegen, auch in einem für die Immobilienbranche schwierigen Marktumfeld. DER LANGE HORIZONT Wer Grund und Boden erwirbt, denkt in Jahrzehnten. Ein privat gehaltenes Grundstück kann nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist nach § 23 EStG steuerfrei veräußert werden. Wie sich das im Einzelfall darstellt, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater. UNTERLAGEN Zum Projekt liegen umfangreiche Unterlagen vor, die wir Interessenten zur Verfügung stellen: städtebauliche Planung, Projekt- und Baubeschreibung, Regionalplanauszug, Flächennutzungsplan, Liegenschaftskarte, Höhenlinienplan, Luftbild sowie die Auskünfte der Stadt zu Altlasten und Baulasten. ANGABEN UND HAFTUNG Alle Angaben beruhen auf Informationen des Eigentümers, den vorliegenden Planungsunterlagen und öffentlich zugänglichen Geodaten. Eine Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit wird nicht übernommen. Maßgeblich sind die Angaben im notariellen Kaufvertrag sowie die amtlichen Kataster- und Grundbuchauszüge. Flächenangaben sind kaufmännisch gerundet. BAURECHT UND BEBAUBARKEIT Für die angebotenen Grundstücke besteht kein Baurecht, ein Bebauungsplan ist nicht rechtskräftig. Die Ausweisung als Allgemeiner Siedlungsbereich im Regionalplan ist ein Ziel der Raumordnung und begründet für sich genommen keinen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung. Ob, wann und in welchem Umfang Baurecht entsteht, entscheidet allein die Stadt Wuppertal im Rahmen der Bauleitplanung. Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für den Ausgang des Verfahrens, den Zeitpunkt seines Abschlusses oder den Inhalt künftiger Festsetzungen. Angaben zur geplanten Bebauung, zu Geschosszahlen, Wohnflächen und energetischen Standards beschreiben die derzeitige Planungsabsicht und sind unverbindlich. Entsteht kein Baurecht, besteht kein Rücktritts- oder Rückkaufanspruch. KOSTEN DES VERFAHRENS Die Koordination des Bauleitplanverfahrens ist im Kaufpreis enthalten. Die Kosten für Planung, Gutachten und rechtliche Begleitung werden anteilig nach Grundstückswert umgelegt und sind vom Erwerber zusätzlich zu tragen. Die genannte Größenordnung beruht auf einer Einschätzung nach heutigem Stand und kann sich im Verfahren verändern. Erschließungs- und Anliegerbeiträge nach Baugesetzbuch und Kommunalabgabengesetz bleiben unberührt. WERTERMITTLUNG UND WERTENTWICKLUNG Die Preisbildung stützt sich auf § 5 Abs. 2 ImmoWertV und den Grundstücksmarktbericht der Stadt Wuppertal. Der genannte Bodenrichtwert bezieht sich auf erschlossenes Wohnbauland im Umfeld, nicht auf die angebotenen Grundstücke selbst, und stellt kein Verkehrswertgutachten dar. Die dargestellte Entwicklung bildet die Vergangenheit ab, eine künftige Wertentwicklung wird nicht zugesichert. Der Hinweis auf § 23 EStG dient der Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung. ALTLASTEN UND BAULASTEN Die Auskünfte der Stadt Wuppertal zu Altlasten und Baulasten stellen wir Interessenten vollständig zur Verfügung. Im weiteren Plangebiet sind verfüllte Bombentrichter als altlastverdächtige Flächen kartiert, im Rahmen baurechtlicher Verfahren können Bodenuntersuchungen gefordert werden. Verbindlich sind die amtlichen Auskünfte aus Altlastenkataster, Baulastenverzeichnis und Grundbuch.
Preise & Größen
Energiedaten
Ausstattung & Zustand
Lagebeschreibung
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