Landwirtschaftliche Fläche auf den Wuppertaler Südhöhen mit privatem Zuweg
Objekt gefunden bei Immowelt
Objektnummer des Anbieters: 26Y1R8PZXZXN

Objektbeschreibung
Dieses Inserat wurde über SmartInserat erstellt. Es handelt sich um ein Gewerbe-Inserat. Ansprechpartner: IDEE GRUPPE GmbH Hürsehit Kürekli E-Mail: [email protected] Angeboten wird eine zusammenhängende Fläche von rund 12.798 m² auf den Wuppertaler Südhöhen. Sie besteht aus der Grünfläche in der Gemarkung Elberfeld, Flur 217, Flurstück 3 (ca. 12.195 m²), sowie dem zugehörigen Zuweg in Flur 216, Flurstück 170 (ca. 603 m²). Der Zuschnitt ist langgestreckt und verläuft von der Wohnbebauung im Nordosten nach Südwesten. Im nördlichen und östlichen Teil liegt offenes Grünland, eben bis leicht geneigt und derzeit als Wiese genutzt. Nach Westen und Süden geht die Fläche in Gehölzbestand und den Waldsaum am Eichholz über. Die Fläche ist gewachsen und unbebaut. ERSCHLIESSUNG UND ZUGANG Der Dorner Weg ist im letzten Abschnitt eine private Stichstraße. Er ist befestigt und bis an die Fläche geführt. Der Weg gehört zum Kaufgegenstand, die anliegenden Wohnhauseigentümer besitzen ein Wegerecht. Öffentliche Versorgungsleitungen liegen bis zum Ende der bebauten Straße an. Für eine bauliche Nutzung läge eine Verlängerung der bestehenden Erschließung technisch nahe. Machbarkeit und Kostenverteilung wären mit den Versorgungsträgern und der Stadt zu klären. ZUSTAND UND RECHTSVERHÄLTNISSE Die Fläche wird derzeit als Wiese unterhalten und ist über eine einfache Zaunanlage abgeteilt. Altlasten bestehen nicht. Das Grundstück ist lastenfrei und wird lastenfrei übergeben. Baulasten bestehen nicht. Erhalten bleibt allein das Wegerecht der anliegenden Wohnhauseigentümer am Zuweg, das die Zufahrt zu den bestehenden Wohnhäusern sichert. PLANUNGSRECHT Die Fläche liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB. Ein Bebauungsplan besteht für diesen Bereich nicht. Der Flächennutzungsplan der Stadt Wuppertal weist den Bereich als Fläche für die Landwirtschaft sowie als Wald aus. Verkauft wird die Fläche als landwirtschaftliche Fläche, und als solche wird sie derzeit auch genutzt. Im Außenbereich ist die bauliche Nutzung eingeschränkt. § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert bestimmte Vorhaben, darunter Vorhaben land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, gartenbauliche Erzeugungsbetriebe, Anlagen der öffentlichen Versorgung und bestimmte Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Sonstige Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB können im Einzelfall zugelassen werden. Über die Zulässigkeit entscheidet die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Wuppertal. PERSPEKTIVE Die Fläche grenzt unmittelbar an ein bestehendes Wohngebiet. Die Erschließung endet an ihrer Grenze, die Privatstraße führt bis auf die Fläche. Wer die längerfristige Entwicklung dieses Bereichs prüfen möchte, kann über eine Bauvoranfrage bei der Stadt Wuppertal klären lassen, wie die Behörde die Situation einschätzt. Der weitergehende Weg wäre ein Antrag auf Änderung der Bauleitplanung. Beides ist ergebnisoffen und liegt allein in der Entscheidung der Stadt. Eine Bebaubarkeit der Fläche wird nicht zugesichert. Ein Anspruch auf eine Genehmigung zur Wohnbebauung besteht nicht. Der Kaufpreis bildet den Wert als landwirtschaftliche Fläche ab. Die vollständigen rechtlichen Hinweise finden Sie unter Sonstiges.
Sonstiges
Im Außenbereich ist die bauliche Nutzung eingeschränkt. Ohne bauliche Anlagen steht dagegen ein breites Spektrum offen. OHNE BAULICHE ANLAGEN, IM RAHMEN DER BISHERIGEN NUTZUNG - Grünlandbewirtschaftung, Mahd und Heugewinnung - Verpachtung an einen ortsansässigen Landwirt - Pferde- oder Kleintierweide, Koppelnutzung - Anlage einer Streuobstwiese - Obst- und Beerenanbau in Reihenkultur - Christbaumkultur - Imkerei und Aufstellung von Bienenständen - Blühflächen und Ackerrandstreifen - Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen - Ausgleichs- und Ersatzfläche, Einbuchung in ein Ökokonto - Waldrandgestaltung und Heckenpflanzung - Jagdliche Nutzung über die Jagdgenossenschaft - Erweiterung eines angrenzenden Gartengrundstücks - Langfristige Vermögensanlage in Grund und Boden GENEHMIGUNGSBEDÜRFTIG, EINZELFALLPRÜFUNG ERFORDERLICH - Aufforstung mit Zustimmung der Forstbehörde - Kurzumtriebsplantage zur Energieholzgewinnung - Weideunterstände und Feldscheunen im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebs - Erwerb durch einen benachbarten Landwirt zur Betriebsarrondierung - Gartenbaulicher Erzeugungsbetrieb - Anlagen der öffentlichen Versorgung - Freiflächen-Photovoltaik oder Agri-Photovoltaik im Verbund mit einem landwirtschaftlichen Betrieb - Vorhaben, die wegen ihrer Anforderungen an die Umgebung nur im Außenbereich zulässig sind Welche Nutzung im Einzelfall genehmigungsfähig ist, entscheidet die Stadt Wuppertal. Naturschutz-, Landschaftsschutz- und Forstrecht sind zusätzlich zu beachten. ANGABEN UND HAFTUNG Alle Angaben beruhen auf Informationen des Eigentümers und öffentlich zugänglichen Geodaten. Eine Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit wird nicht übernommen. Maßgeblich sind ausschließlich die Angaben im notariellen Kaufvertrag sowie die amtlichen Kataster- und Grundbuchauszüge. Flächenangaben stammen aus dem Liegenschaftskataster und sind kaufmännisch gerundet. PLANUNGSRECHT UND BEBAUBARKEIT Die Fläche liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB und wird als landwirtschaftliche Fläche verkauft. Der Kaufpreis bildet den Wert als landwirtschaftliche Fläche ab. Eine Bebaubarkeit der Fläche wird ausdrücklich nicht zugesichert. Ein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung, insbesondere für eine Wohnbebauung, besteht nicht. Ein solcher Anspruch ergibt sich weder aus der Nachbarschaft zum angrenzenden Wohngebiet noch aus der bis an die Fläche heranreichenden Erschließung, dem Verlauf der Privatstraße oder dem Vorhandensein von Versorgungsleitungen. Diese Umstände beschreiben die örtliche Situation und begründen keine planungsrechtliche Bauerwartung. Aussagen zu einer möglichen künftigen Entwicklung der Fläche sind unverbindlich und stellen keine Zusicherung dar. Ob und in welchem Umfang ein Vorhaben zulässig ist, entscheidet allein die zuständige Behörde im jeweiligen Genehmigungs- oder Bauleitplanverfahren. Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für den Ausgang einer Bauvoranfrage oder eines Antrags auf Änderung der Bauleitplanung. Etwaige Kosten solcher Verfahren trägt der Erwerber. NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN Nach § 35 Abs. 1 BauGB sind im Außenbereich unter anderem Vorhaben land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, gartenbaulicher Erzeugungsbetriebe, Anlagen der öffentlichen Versorgung sowie bestimmte Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien privilegiert zulässig, sofern öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Sonstige Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB können im Einzelfall zugelassen werden. Welche Nutzung auf dieser Fläche tatsächlich genehmigungsfähig ist, entscheid
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Energiedaten
Ausstattung & Zustand
Lagebeschreibung
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