80 m² Einfamilienhaus in Lichtenrade - Raum für neue Wohnideen

Wohnfläche
ca. 80 m²
Zimmer
2
Kaufpreis
590.000 €
Grundstück
ca. 980 m²
Wohnfläche
ca. 80 m²
Zimmer
2
Kaufpreis
590.000 €
Grundstück
ca. 980 m²
12305 Berlin - Lichtenrade
Objekt gefunden bei Immowelt

Objektnummer des Anbieters: 26BZYJMGLW1B

Angebote direkt vom Eigentümer erhalten?
mehr Angebote direkt von privat
Empfehlung des Gesuchs an unsere Anbieter
bis zu 20 Suchaufträge anlegen
Ihr Profil auf weiteren Portalen online
mehr Infos

Objektbeschreibung

Zum Verkauf steht ein ca. 980 m² großes Grundstück, das derzeit mit einem ca. 80 m² großen Bestandsgebäude bebaut ist. Das vorhandene Häuschen hat grundsätzlich den Charakter eines Einfamilienhauses, entspricht jedoch nicht mehr den heutigen Wohn- und Ausstattungsstandards und verfügt über keine funktionierende Heizung. Eine Modernisierung ist daher nicht vorgesehen; das Gebäude wird ausdrücklich als Abrissobjekt verkauft. Der besondere Reiz des Angebotes liegt in dem großzügigen Grundstück und den Möglichkeiten einer zukünftigen Neubebauung. Hierzu wurden bereits schriftliche planungsrechtliche Auskünfte beim zuständigen Bezirksamt eingeholt. Nach Auskunft des Bezirksamtes liegt das Grundstück gemäß Baunutzungsplan in einem Allgemeinen Wohngebiet der Baustufe II/2. Festgesetzt sind zwei Vollgeschosse, eine GRZ von 0,20, eine GFZ von 0,40 sowie offene Bauweise. Bei ca. 980 m² Grundstücksfläche ergeben sich daraus rechnerisch eine Grundfläche von ca. 196 m² und eine Geschossfläche von ca. 392 m². Diese Werte stellen lediglich eine rechnerische Ableitung der planungsrechtlichen Kennzahlen dar und sind keine Zusicherung der Genehmigungsfähigkeit eines konkreten Bauvorhabens. Eine Besonderheit besteht hinsichtlich der möglichen Bebauungstiefe: Nach Auskunft des Bezirksamtes befindet sich im Bereich des Grundstücks keine übergeleitete Straßen- und Baufluchtlinie. Die im Baunutzungsplan vorgesehene Bautiefenregelung findet daher keine Anwendung. Die Bebauungstiefe ist nach § 34 BauGB unter Berücksichtigung der Umgebungsbebauung zu beurteilen. In der näheren Umgebung sind bereits Hinterbebauungen vorhanden; daraus kann jedoch keine verbindliche Genehmigungsfähigkeit abgeleitet werden. Neben dem Erwerb des gesamten Grundstücks besteht auch die Möglichkeit, eine noch zu bildende Teilfläche zu erwerben. Bei einer annähernd hälftigen Aufteilung könnten zwei Grundstücke mit jeweils ca. 490 m² entstehen. Das Bezirksamt wurde hierzu angefragt und hat auf § 19 BauGB sowie die bereits erteilte planungsrechtliche Auskunft verwiesen. Nach Mitteilung des Bezirksamtes ist das geltende Planungsrecht seitdem unverändert. Größe und Zuschnitt der Teilflächen ergeben sich erst durch Vermessung und Grundstücksteilung. Die Bebaubarkeit ist für das jeweilige Teilgrundstück anhand des konkreten Bauvorhabens gesondert zu prüfen. Das Bezirksamt weist zudem darauf hin, dass bei einer bestehenden oder früheren Wohnnutzung Belange des Berliner Zweckentfremdungsrechts zu berücksichtigen sein können. Insbesondere ein Abriss ohne anschließende Schaffung von Ersatzwohnraum kann einer gesonderten Prüfung unterliegen. Sämtliche Angaben zur möglichen Bebauung beruhen auf den vorliegenden schriftlichen Auskünften des zuständigen Bezirksamtes und stellen weder eine Baugenehmigung noch eine Zusicherung hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit eines bestimmten Bauvorhabens dar. Die konkrete Bebaubarkeit, insbesondere Baukörper, Bebauungstiefe, Abstandsflächen sowie die Auswirkungen einer Grundstücksteilung, ist anhand des jeweiligen Bauvorhabens mit den zuständigen Behörden zu klären. Die schriftlichen Auskünfte des Bezirksamtes werden Kaufinteressenten auf Wunsch zur Verfügung gestellt.

Sonstiges
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG. HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung. UNSER SERVICE FÜR SIE ALS EIGENTÜMER: Planen Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie, so ist es für Sie wichtig, deren Marktwert zu kennen. Lassen Sie kostenfrei und unverbindlich den aktuellen Wert Ihrer Immobilie professionell durch einen unserer Immobilienspezialisten einschätzen. Unser bundesweites und internationales Netzwerk ermöglicht es uns, Verkäufer bzw. Vermieter und Interessenten bestmöglich zusammenzuführen.

Stichworte
GRZ: 0,2, GFZ: 0,4, Anzahl der Badezimmer: 1, Anzahl Terrassen: 1, Bundesland: Berlin

Preise & Größen

Wohnfläche
ca. 80 m²
Grundstück
ca. 980 m²
Anzahl der Zimmer
2
Verfügbarkeit
k.A.
Kaufpreis
590.000,00 €
Preis/m²
7.375,00 €
Provision
Käuferprovision beträgt 3,57 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises
Gratis Checkliste
Was ist diese Immobilie wirklich wert?

Energiedaten

Baujahr
nicht übertragen
Strombedarf
nicht übertragen
Wärmebedarf
nicht übertragen
Stromverbrauch
nicht übertragen
Effiziensklasse
nicht übertragen
Energieverbauch
für Warmwasser enthalten: Nein
Wärmeverbrauch
nicht übertragen
Endenergiebedarf
nicht übertragen
Energieeffienzhaus
nicht übertragen
Endenergieverbrauch
nicht übertragen
Gültig bis
nicht übertragen
Wohngebäude
nicht übertragen
Ausstellungsdatum
nicht übertragen
Energieausweisart
nicht übertragen
Energieausweistyp
nicht notwendig
Energiepass vorhanden
nein

Ausstattung & Zustand

Planungsrechtliche Eckdaten
Grundstücksgröße ca. 980 m²
Allgemeines Wohngebiet
Baustufe II/2
zwei Vollgeschosse
GRZ 0,20
GFZ 0,40
offene Bauweise
Bebauungstiefe nach § 34 BauGB zu beurteilen
Hinterbebauung in der näheren Umgebung vorhanden

Lagebeschreibung

Zum Verkauf steht ein ca. 980 m² großes Grundstück, das derzeit mit einem ca. 80 m² großen Bestandsgebäude bebaut ist. Das vorhandene Häuschen hat grundsätzlich den Charakter eines Einfamilienhauses, entspricht jedoch nicht mehr den heutigen Wohn- und Ausstattungsstandards und verfügt über keine funktionierende Heizung. Eine Modernisierung ist daher nicht vorgesehen; das Gebäude wird ausdrücklich als Abrissobjekt verkauft.

Der besondere Reiz des Angebotes liegt in dem großzügigen Grundstück und den Möglichkeiten einer zukünftigen Neubebauung. Hierzu wurden bereits schriftliche planungsrechtliche Auskünfte beim zuständigen Bezirksamt eingeholt.

Nach Auskunft des Bezirksamtes liegt das Grundstück gemäß Baunutzungsplan in einem Allgemeinen Wohngebiet der Baustufe II/2. Festgesetzt sind zwei Vollgeschosse, eine GRZ von 0,20, eine GFZ von 0,40 sowie offene Bauweise.

Bei ca. 980 m² Grundstücksfläche ergeben sich daraus rechnerisch eine Grundfläche von ca. 196 m² und eine Geschossfläche von ca. 392 m². Diese Werte stellen lediglich eine rechnerische Ableitung der planungsrechtlichen Kennzahlen dar und sind keine Zusicherung der Genehmigungsfähigkeit eines konkreten Bauvorhabens.

Eine Besonderheit besteht hinsichtlich der möglichen Bebauungstiefe: Nach Auskunft des Bezirksamtes befindet sich im Bereich des Grundstücks keine übergeleitete Straßen- und Baufluchtlinie. Die im Baunutzungsplan vorgesehene Bautiefenregelung findet daher keine Anwendung. Die Bebauungstiefe ist nach § 34 BauGB unter Berücksichtigung der Umgebungsbebauung zu beurteilen. In der näheren Umgebung sind bereits Hinterbebauungen vorhanden; daraus kann jedoch keine verbindliche Genehmigungsfähigkeit abgeleitet werden.

Neben dem Erwerb des gesamten Grundstücks besteht auch die Möglichkeit, eine noch zu bildende Teilfläche zu erwerben. Bei einer annähernd hälftigen Aufteilung könnten zwei Grundstücke mit jeweils ca. 490 m² entstehen. Das Bezirksamt wurde hierzu angefragt und hat auf § 19 BauGB sowie die bereits erteilte planungsrechtliche Auskunft verwiesen. Nach Mitteilung des Bezirksamtes ist das geltende Planungsrecht seitdem unverändert.

Größe und Zuschnitt der Teilflächen ergeben sich erst durch Vermessung und Grundstücksteilung. Die Bebaubarkeit ist für das jeweilige Teilgrundstück anhand des konkreten Bauvorhabens gesondert zu prüfen.

Das Bezirksamt weist zudem darauf hin, dass bei einer bestehenden oder früheren Wohnnutzung Belange des Berliner Zweckentfremdungsrechts zu berücksichtigen sein können. Insbesondere ein Abriss ohne anschließende Schaffung von Ersatzwohnraum kann einer gesonderten Prüfung unterliegen.

Sämtliche Angaben zur möglichen Bebauung beruhen auf den vorliegenden schriftlichen Auskünften des zuständigen Bezirksamtes und stellen weder eine Baugenehmigung noch eine Zusicherung hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit eines bestimmten Bauvorhabens dar.

Die konkrete Bebaubarkeit, insbesondere Baukörper, Bebauungstiefe, Abstandsflächen sowie die Auswirkungen einer Grundstücksteilung, ist anhand des jeweiligen Bauvorhabens mit den zuständigen Behörden zu klären.

Die schriftlichen Auskünfte des Bezirksamtes werden Kaufinteressenten auf Wunsch zur Verfügung gestellt.

Allgemeiner Sicherheitshinweis:

Seien Sie vorsichtig bei besonders günstigen Angeboten und gehen Sie niemals vor Vertragsunterzeichnung und Schlüsselübergabe in Vorleistung (Vorkasse, usw.).

Objekt melden?
  • Haben Sie Interesse an diesem Objekt und möchten den Anbieter kontaktieren?
    Anbieter kontaktieren
  • Das Objekt ist Betrug, fehlerhaft oder fragwürdig?
    Nehmen Sie bitte mit den Datenlieferanten Immowelt Kontakt auf. Klicken Sie dazu auf: Anbieter kontaktieren und suchen Sie das Kontaktformular von Immowelt.

Fragwürdige Immobilie / Betrug melden:

Rechtlicher Hinweis:

Dieses Exposé stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar.
Die RIMMOTION GmbH (Private-Immobilienangebote.de) übernimmt keine Gewähr für Angaben welche von Dritten gemacht wurden und die Richtigkeit sämtlicher im Exposé enthaltenen Angaben und Abmessungen, welche trotz sorgfältiger Bearbeitung von Daten, Bildern und Informationen durch Übertragungsfehler entstanden sind.

Sie wünschen mehr Informationen?

Grundriss Garten Bilder Garage Nebenkosten
Zustand Lage Ausstattungsmerkmale Haustiere

Anbieter kontaktieren
gratis, einfach & unverbindlich

weitere Angebote für Wohnen in Berlin