Ihr eigenes Wohnparadies! Naturnahes Fachwerk-Ensemble mit 4 Wohneinheiten in Edermünde-Holzh.
Objekt gefunden bei Immowelt
Objektnummer des Anbieters: 267PM4S73M8F

Objektbeschreibung
Verwirklichen Sie sich Ihren Traum und genießen Sie endlich Freiheit in den eigenen vier Wänden! Herzlich willkommen in diesem einzigartigen Anwesen in zentraler Lage von Edermünde-Holzhausen. Ein repräsentatives Angebot, das aus dem Rahmen fällt: Dieser bodenständige und sehr individuelle Fachwerkhof versprüht besonderen historischen Charakter und bietet ein enormes Potenzial für alle, die die Kombination eines ländlichen Wohnkonzepts sowie auch eventuell die Möglichkeit zur Selbstversorgung suchen. Das naturnahe Domizil in Edermünde-Holzhausen auf einem weitläufigen Grundstück mit einer Größe von 2.165 qm ist somit ein wahres Juwel für Visionäre, die sich in einer idyllischen, aber dennoch gut erreichbaren Umgebung entfalten und verwirklichen möchten. Es ist die perfekte Wahl für Großfamilien und gemeinschaftliche Wohnprojekte - für alle zukünftigen Eigentümer, die die Natur, die Freiheit und auch Selbstbestimmung zu schätzen wissen. Sie könnten hier einen Ort entdecken, an dem sich der geschickte Handwerker in verschiedenen Projekten bestens verwirklichen kann. Auch das Wohmodell "Mehrgenerationenhaushalt" schafft an diesem Standort Platz für neue Wohnideen. Sie und Ihre Familie können mit viel Kreativität die nahezu unbegrenzten Möglichkeiten für eine vielfältige Nutzung nach Ihren eigenen Bedürfnissen bestens umsetzen. Egal, ob Sie diesen Fachwerkhof weiter ausbauen, modernisieren und anderweitig anpassen möchten oder ob Sie einfach einen Ort zum Leben suchen - diese Immobilie erfüllt alle Wünsche! Dieser Standort besteht aus zwei zusammenhängenden Gebäudeteilen, welche sich auf mehreren Etagen in 4 abgeschlossene Wohneinheiten aufteilen. Zudem befindet sich am hinteren Gebäude ein weiterer Anbau (Wintergarten) sowie eine Gartensauna. Auch die auf dem Grundstück befindliche Scheune kann vielfältig genutzt oder auch um- oder ausgebaut werden. Bei diesem Gebäude-Ensemble handelt es sich um ein eingetragenes Kulturdenkmal. Das ursprüngliche Baujahr ist um 1750. Die Immobilie wurden liebevoll und stets fortlaufend von den Eigentümern gepflegt und in Teilen modernisiert. Einige An- und Umbauten folgten in den letzten Jahrzehnten. Detaillierte Informationen zur Heizungsanlage: Die beiden Gebäudeteile werden durch eine Ölzentralheizung versorgt. Durch den Denkmalschutz besteht keine Pflicht in Bezug auf einen Energieausweis, der Verbrauch der letzten Jahre kann durch die jetzigen Eigentümer selbstverständlich mitgeteilt werden. Die Heizungsanlage ist eine VISSMANN Vitola-biferral aus dem Baujahr 1998 und wurde regelmäßig gewartet. Die drei Kunststoff-Öltanks fassen je 1.000 Liter Heizöl. Für die Heizungsanlage besteht noch keine gesetzliche Austauschpflicht nach 30 Jahren, da diese Heizung über einen Niedertemperaturkessel verfügt. Niedertemperaturkessel sind nach GEG von der Austauschpflicht innerhalb von 2 Jahren ausgenommen. Zudem greift in diesem Fall eine Sonderregelung für Kulturdenkmäler: Falls der Schornsteinfeger aufgrund der Werte einen Austausch der Anlage empfiehlt, kann eine Befreiung oder eine Abschwächung der Austauschpflicht bei der Denkmalschutzbehörde beantragt und durchgesetzt werden, da ein Tausch der Anlage unverhältnismäßig kostenintensiv wäre. Die Denkmalschutzbehörde prüft in einem solchen Fall, ob neue Leitungen und größere Heizkörper nötig wären und ob überhaupt Außengeräte zugelassen sind (z. B. eine Wärmepumpe). Die Befreiung der Austauschpflicht ist also bei dieser Immobilie sehr wahrscheinlich, da durch die Ausstattung der Anlage mit dem Niedertemperaturkessel eine Austauschpflicht ohnehin nicht besteht. Sie sind hier also stark abgesichert, wenn Sie als neuer Eigentümer diese Heizungsanlage auch nach dem erreichten Alter von 30 Jahren weiterbetreiben möchten.
Sonstiges
Weitere Informationen zum Objekt: Fassade: Die Fassade ist renovierungsbedürftig. Die Verkäufer geben den neuen Eigentümern den Hinweis, dass laut der zuständigen Denkmalschutzbehörde bei einigen Fassadenteilen das Sichtfachwerk erhalten bleiben muss. Einige Teile der Fassade dürfen jedoch nach Rücksprache mit der Denkmalbehörde auch verkleidet werden. Angaben zum Dach: Das Dach der Wohnungen 3 und 4 (Gebäude 2) wurde im Jahr 2000 neu eingedeckt und ist solide verbaut mit einem Harzer Unterdach (vollflächige Holzvertäfelung unter den Ziegeln). Dieser Teil des Daches ist hervorragend gedämmt (der Querbau hat ca. 20 cm Isofloc und im größeren Teil ist sogar 26 cm Isofloc als Zwischensparrendämmung verbaut). Der straßenseitige Teil des Daches über den Wohnungen 1 und 2 (Gebäude 1) ist nicht gedämmt und nicht neu eingedeckt. Von wann die zur Zeit vorhandene Dacheindeckung des Vorderhauses stammt, ist nicht bekannt. Angaben zu den Wänden: Die Wände der Wohnungen 4 sind ebenfalls sehr gut gedämmt, teilweise mit Lehmschüttung und teilweise mit innenliegender Isofloc-Dämmung. Die Wände der Wohnungen 1 und 2 weisen keine besondere Dämmung auf. Angaben zur Stromversorgung: Es besteht ein Netzanschluss, der alle vier Wohnungen versorgt, Unterzähler sind bereits installiert, allerdings sind zum derzeitigen Stand keine einzelnen Stromverträge (pro Wohneinheit) möglich. Glasfaser: Die Immobilie ist mit einem modernen Glasfaseranschluss von Deutsche Glasfaser ausgestattet und bietet damit einen zeitgemäßen und schnellen Internetzugang. Fenster: Die Fenster haben unterschiedliche Baujahre. Weiterer Hinweis zum Denkmalschutz: Dieses Objekt ist im Denkmalverzeichnis als Kulturdenkmal eingetragen, es handelt sich also bei dieser Immobilie um einen erweiterten Denkmalschutz gemäß § 2, Abs. 1 HDSchG. Der Schutzumfang betrifft die gesamte Immobilie (auch Innenräume). Oft wünscht sich die Denkmalschutzbehörde, dass bei diesen Objekten die Originalsubstanz, die Konstruktion, die Proportionen sowie weitere Details und optische Gegebenheiten erhalten bleiben. Die Denkmalschutzbehörde prüft das in jedem Einzelfall. Der Unterschied zwischen Einzeldenkmal und Kulturdenkmal besteht also in der Art und im Umfang des Gebäudes und unterliegt daher unterschiedlichen rechtlichen Einordnungen. Bei einem sogenannten Einzeldenkmal wird das betreffende Objekt für sich allein als historisch, künstlerisch und/oder wissenschaftlich bedeutend eingestuft. Zum Beispiel ein Fachwerkhaus, eine historische Villa oder ein Bauernhof oder ehemaliges landwirtschaftliches Anwesen. Kulturdenkmale sind historische Bauten, Anlagen und Sachen, an deren Erhaltung aufgrund ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht. Kulturdenkmale gelten daher als das "Gedächtnis eines Gemeinwesens". Bei Kulturdenkmalen bestehen seitens der zuständigen Denkmalschutzbehörde strengere Auflagen bei Änderungen (Umbauten, Abriss, Fassadenänderungen, Dachform, Fenster, Materialien und Farbgebung). Diese Dinge können nur mit schriftlicher Genehmigung der Denkmalschutzbehörde verändert werden. Wichtig: Trotz der höheren Einschränkungen in Bezug auf die Sanierung können jedoch grundsätzlich vom Eigentümer dieser betreffenden Kulturdenkmale attraktive Zuschüsse und steuerliche Vorteile erwirkt werden (auch bei Eigennutzung). Grundsätzlich ist bei dieser Immobilie möglich (nach Auskunft der jetzigen Eigentümer), Teile des Hauses und der Fassade energetisch zu sanieren. Auch eine Dachsanierung im vorderen Gebäudeteil ist möglich. Auch ein zusätzlicher Anbau auf der Nordseite des Gebäudes ist möglich und genehmigungsfähig. Es lag bereits eine Baugenehmigung für ein Gebäude mit 1,5 Vollgeschossen plus Keller vor. Den jetzigen Eigentümern liegt ein umfangreicher Sanierungsplan vor, hiermit gibt es teilweise nochmal höhere Förderungen.
Stichworte
Nutzfläche: 591,11 m², vermietbare Fläche: 356,00 m², Anzahl der Schlafzimmer: 10, Anzahl der Badezimmer: 5, Anzahl Terrassen: 1, 3 Etagen
Preise & Größen
Energiedaten
Ausstattung & Zustand
Lagebeschreibung
Seien Sie vorsichtig bei besonders günstigen Angeboten und gehen Sie niemals vor Vertragsunterzeichnung und Schlüsselübergabe in Vorleistung (Vorkasse, usw.).
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