Anwesen mit Charme und parkähnlichem Grundstück
Objekt gefunden bei Immowelt
Objektnummer des Anbieters: 25FZ36ENJ35E

Objektbeschreibung
Kurzbeschreibung
Ein Projekt mit Zukunft
Objekt
Dieses ehemalige landwirtschaftliche Anwesen ist mehr als nur eine Immobilie, es ist ein Stück Geschichte, das darauf wartet, wieder zum Leben erweckt zu werden. Ein seltenes Juwel für Liebhaber traditioneller Architektur, Handwerker mit Sinn für Sanierung oder Investoren mit visionären Ideen. Eine großzügige Hofeinfahrt mit einem Hoftor nebst Seiteneingang (beide denkmalgeschützt) gewährt Zugang zu dem beeindruckenden Grundstück mit ca. 1.495 m². Dieses ist auf der südwestlichen Grundstücksecke mit einem Einfamilienhaus bebaut. Angrenzend an das Haus befindet sich ein Carport. Das sanierungsbedürftige Wohnhaus erstreckt sich über vier Ebenen (Keller, Hochparterre, Ober- und Dachgeschoss) und bietet durch seine großzügige Raumaufteilung vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Ein Ausbau zum Mehrfamilienhaus mit bis zu vier Wohneinheiten ist denkbar. Das Grundstück liegt außerhalb gültiger Bebauungspläne und bietet im Rahmen des §34 Baugesetzbuches großes Potenzial für weitere Bebauungen. Solche sollten durch eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Baubehörde geprüft werden.
Sonstiges
Provisionshinweis Der Käufer zahlt bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages an uns, ImmobilienCenter der Volksbank Freiburg eG, eine Provision in Höhe von 3,57% inkl. MwSt. des Kaufpreises. Mit der Verkäuferpartei ist eine Provision in gleicher Höhe vereinbart. Hinweis: Gesetzliche Austausch- und Nachrüstungsverpflichtungen Wer eine Immobilie kauft oder erbt, muss sie so sanieren, dass das Gebäude den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dafür haben Neueigentümer ab Einzug zwei Jahre Zeit. Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen (§ 47 GEG): Ist der Dachraum unbewohnt und nicht beheizt, ist eine Dämmung der obersten Geschossdecke nachzurüsten - zumindest dann, wenn diese nicht die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz erfüllt. Der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) darf nicht über 0,24 W/m²K liegen. Heizkessel erneuern (§ 72 GEG): Alte Öl- und Gasheizungen müssen nach 30 Jahren Laufzeit ausgetauscht werden. Die Sanierungspflicht gilt für sogenannte Standard- und Konstanttemperaturkessel. Niedertemperatur- und Brennwertheizungen sind davon noch ausgenommen. Warmwasserführende Rohre dämmen (§ 71 GEG): Sind Heizungs- und Warmwasserrohre oder Armaturen nicht gedämmt, muss dies in unbeheizten Räumen wie im Keller nachgeholt werden. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/energetische-sanierung/geg-was-aendert-sich-mit-dem-gebaeudeenergiegesetz-13886 Hinweis: Dieses Exposé ist teilweise unter Nutzung von KI-gestützten Anwendungen entstanden.
Stichworte
Bundesland: Baden-Württemberg, modernisiert: 1961
Preise & Größen
Energiedaten
Ausstattung & Zustand
Lagebeschreibung
Seien Sie vorsichtig bei besonders günstigen Angeboten und gehen Sie niemals vor Vertragsunterzeichnung und Schlüsselübergabe in Vorleistung (Vorkasse, usw.).
Objekt melden?Dieses Exposé stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar.
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