Wohnhaus mit Nebengelass aus InsO zum Höchstgebot zu verkaufen
Objekt gefunden bei Immowelt
Objektnummer des Anbieters: 26YM4NQ1GHXY

Objektbeschreibung
in einem eröffneten Verfahren haben wir eine Immobilie mit folgenden Daten: Grundstücks August-Bebel-Straße 42b in Remse, grundbuchamtlich erfasst beim Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal im Grundbuch von Remse unter Blatt 572 als Flurstücke 114/10 und 114/11 mit einer Fläche von zusammen 398 m2. Dabei handelt es sich um ein vom Schuldner selbst genutztes Grundstück mit Wohnhaus und Garagen/Nebengelass an der Bundesstraße in insgesamt kleinstädtischer Lage. Das Wohnhaus ist grenzbebaut (ähnlich wie DHH) und eingeschossig ohne Keller mit einer Wohnfläche von ca. 100 m2. Es ist in Ziegelbauweise errichtet. Das Dach ist mit Blech gedeckt. Die Fassade ist ungedämmt. Es sind Glasverbundfenster verbaut (zwei Fenster sind erneuert). Die Bausubstanz ist, abgesehen von Rissen, im wesentlichen noch intakt - aber absehbar umfassend sanierungsbedürftig. Die Ausstattung ist simpel und funktionstüchtig aber nicht mehr zeitgemäß.
Sonstiges
III. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Immobilienan- und -verkäufe sowie Vermietung und Verpachtung gem. § 34 c GewO Unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen werden unabhängig eines Nachweises zu benanntem Objekt Bestandteil der beiderseitigen Vereinbarungen. 1. Die Courtage für den Nachweis oder die Vermittlung eines Vertragsabschlusses für das vorderseitig näher bezeichnete Objekt oder der im Katalog benannten beträgt folgende v.H.-Sätze des notariell beurkundeten Kaufpreises oder Mietpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf den Provisionsbetrag. Kaufverträge für Gebäude und grundstücksgleiche Rechte 7,14% oder objektbezogene Fixbeträge Wohnungsvermietung 2,38 Monatsmieten Gewerbevermietung 3,57 Monatsmieten / 3,57% der 10fachen Jahresmiete Die Provision ist auch für den Fall zu zahlen, dass unter Beibehaltung der inhaltlichen Identität ein anderer als der angebotene Vertrag abgeschlossen wird. Unerhebliche Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller und rechtlicher Art schaden nicht. Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung gilt auch für den Fall der Objektverschiedenheit (Abschluss eines Vertrages über ein anderes dem Eigentümer gehörendes Objekt). Der Provisionsanspruch/die Provision ist mit Abschluss eines Vertrages, am Tage der Unterzeichnung sofort zahlbar und fällig. Des Weiteren bedarf es zur Fälligkeit dieses Anspruches keines weiteren Vertrages. Für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Immobilien ist zuzüglich zum Kaufpreis eine Veräußerungsgebühr von 7,14 % incl. Mehrwertsteuer zu zahlen, wenn in dem endsprechenden Expose nichts anderes ausgewiesen ist. Der Verkäufer bezahlt bei Immobilien i.d.R. keine Provision. Für den Fall, dass auf den Käufer als Verbraucher der § 656 c BGB (neues Maklerrecht) anwendbar ist, verpflichtet sich der Verkäufer zur Zahlung einer Provision in Höhe von 3,57 % bzw. mindestens 2.975,00 EUR incl. Ust. Der Makler schließt in diesem Fall einen provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Höhe mit dem Käufer ab. Der Empfänger eines Angebotes hat uns unverzüglich, nachweisbar, schriftlich Mitteilung zu machen, wenn und ggf. zu welchen Bedingungen ein Vertrag über umseitig beschriebenes oder ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt. 2. Wir erklären weiterhin, dass die umseitig gemachten Angaben ausschließlich auf Angaben des Verkäufers/Vermieters beruhen. Wir sind selbstverständlich ebenfalls um richtige und vollständige Angaben bemüht, können jedoch für diese Angaben des Verkäufers keine Haftung und Gewähr übernehmen. Der Interessent ist darüber informiert, dass er für den Fall der Kenntnis des Objektes bzw. des Eigentümers dies uns unverzüglich, nachweisbar, schriftlich mitzuteilen hat. Erfolgt keine schriftliche Mitteilung, ist die Weitergabe der Information des Maklers aus diesem Angebot an den Interessenten im Falle des Vertragsabschlusses zumindest mitursächlich für den Erfolg geworden und begründet ebenfalls die Verpflichtung zur Provisionszahlung. 3. Das vorliegende Angebot ist für den von uns ausdrücklich bestimmten Empfänger vorgesehen. Es ist vertraulich zu behandeln und darf Dritten nicht zugänglich gemacht oder weitergegeben werden. Der Bruch der Vertraulichkeit dieses Angebotes zieht eine Schadenersatzverpflichtung (in Höhe der fälligen Provision) nach sich. 4. Unsere Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf und Vermietung bzw. Verpachtung sind vorbehalten. 5. Weitere Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 6. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorgenannten Klauseln berühren nicht die Wirksamkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Preise & Größen
Energiedaten
Ausstattung & Zustand
Lagebeschreibung
Seien Sie vorsichtig bei besonders günstigen Angeboten und gehen Sie niemals vor Vertragsunterzeichnung und Schlüsselübergabe in Vorleistung (Vorkasse, usw.).
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