ehemalige Gaststätte Lukas - großes Anwesen

Wohnfläche
ca. 966 m²
Zimmer
k.A.
Kaufpreis
1.200.000 €
Grundstück
ca. 2069 m²
Wohnfläche
ca. 966 m²
Zimmer
k.A.
Kaufpreis
1.200.000 €
Grundstück
ca. 2069 m²
85134 Stammham - Stammham
Objekt gefunden bei Immowelt

Objektnummer des Anbieters: 25G52R8EQQ8E

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Objektbeschreibung

k.A.

weitere Informationen unter
www.die-denkmalschutz-immobilie.de

Informationen:
- Baudenkmal (Ingolstädter Str. 1 - ehem. Gasthaus) - erhöhte steuerliche Abschreibung, Denkmal-AfA (Absprache mit dem BLfD nötig) - Zuschüsse und Förderungen möglich (Absprache mit dem BLfD nötig) - KfW Denkmalschutz Förderprogramme (Absprache nötig) - Die Gebäude „Ingolstädter Str. 3“ und „Salvatorstr. 2a“ stehen nicht unter Denkmalschutz - lt. Aussage des Eigentümers kann mit Gas geheizt werden oder auch mit Scheitholz die Dachstühle sind zum Teil ertüchtigt worden

Hinweise:
Derzeit sind drei Wohnungen vermietet: - Gebäude Ingolstädter Str. 3, 4-Zimmerwohnung im OG Mietzins 1500 €/Monat (1000 € Nettomiete / 500 € Nebenkosten) - Gebäude Salvatorstr. 2a, 3-Zimmerwohnung im EG Mietzins 1000 €/Monat (800 € Nettomiete / 200 € Nebenkosten) - Gebäude Salvatorstr. 2a, 1-Zimmerwohnung im EG Mietzins 250 €/Monat (200 € Nettomiete / 50 € Nebenkosten)

Historie ehem. Gasthaus
Gasthof, ehem. Gutshof in Ecklage, zweigeschossiger Satteldachbau mit Putzgliederung, nach Süden verlängert durch einen traufseitig anschließenden, giebelständigen, zweigeschossigen Steildachbau, neobarocke Putzgliederung, im Kern um 1900, 1925 aufgestockt.

Baurechtliche Hinweise
Die baulichen Maßnahmen und geplanten Nutzungen bzw. Nutzungsänderungen sind mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Die im Exposé genannten Maßnahmen sind lediglich Vorschläge / Ideen. Genehmigungen liegen hierzu noch nicht vor. Die notwendigen baurechtlichen Voraussetzungen müssen dazu erst noch geschaffen werden. Die erforderlichen Anträge sind zu stellen und die Genehmigungen sind einzuholen. Die Bebaubarkeit richtet sich nach dem BauGB u.a. Vorschriften. Die Fa. Denkmalschutz Immobilien übernimmt hierfür keinerlei Haftung. Die in diesem Exposé angegebenen Maße sind jeweils „ca.-Maßangaben“ ohne einen „Maßstab“. Dies gilt für alle genannten Maßangaben im Exposé, Plänen, Grundrissen, Lagepläne, Katasterauszügen, usw.

Steuern sparen
Als eine der nenneswerten Steueroasen bleibt die erhöhte steuerliche Abschreibung für Baudenkmäler. Für vermietete Objekte gemäß §§ 7 i, h EStG und für Ihr eigengenutztes Gebäude gemäß § 10 f EStG. Die Immobilie eignet sich auch als Kapitalanlage mit Sicherheit, Schutz vor Inflation und großem Wertzuwachs. Je nach Höhe des Sanierungskosten-Eigenanteils und des persönlichen Steuersatzes sind hier teilweise erhebliche steuerliche Einsparungen möglich. Fragen Sie Ihren Steuerberater !

Voruntersuchung / Sanierung
Nach dem Kauf muss eine sog. „Voruntersuchung“ durchgeführt werden. Diese Untersuchung wird in der Regel immer „nach“ dem Verkauf eines Objektes durchgeführt, da dem BLfD (Bay. Landesamt für Denkmalpflege) nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen, um alle Objekte ohne Anlass untersuchen zu lassen. Hier sind beteiligt: Aufmaß (Pläne) – Statiker (Schadenskartierung/Tragwerkprüfung) – Bauforschung – Architekt (Nutzungskonzept). Diese wird bezuschusst (Beachte dazu: „Zuschüsse / Fördermittel). Im Rahmen dieser Voruntersuchung wird mit den neuen Eigentümern zusammen ein Nutzungskonzept für das Objekt erstellt. Zusammen mit der gewünschten Nutzung werden auch die Kosten zur Sanierung ermittelt. Dieses Konzept berücksichtigt die Ergebnisse der Untersuchung, der Kosten und das gewünschte Nutzungskonzept – diese werden nun aufeinander abgestimmt. Den finanziellen Rahmen zur Umsetzung geben Sie als Eigentümer vor. Dadurch wird erreicht, das „vor“ Sanierungsbeginn ein Konzept vorliegt, dass die Bedürfnisse und die dazu notwendigen finanziellen Mittel der neuen Eigentümer und des Objektes berücksichtigt. So entsteht Planungs-, Durchführungs-, und Finanzierungssicherheit. Diese Voruntersuchung ist auch notwendige Grundlage für die zu beantragenden Fördermittel.

Zuschüsse / Fördermittel
Auf Wunsch erstellen wir ihnen ein Nutzungskonzept und beantragen für Sie die zur Sanierung erforderlichen Fördermittel und Zuschüsse. Nach dem Kauf können wir Ihnen bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen, nach den Richtlinien des Denkmalschutzes behilflich sein. Ausführliche Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unserer Homepage. Über den Umfang der Sanierung entscheidet der Eigentümer und die Notwendigkeit des Gebäudezustandes, sowie die geplante Nutzung nach Abstimmung mit dem BLfD und den zuständigen Behörden. Dies jedoch nur im Rahmen der finanziellen und persönlichen Möglichkeiten des Eigentümers. Bei der Durchführung steht das BLfD beratend und unterstützend zur Seite. Das BLfD hat auch die Möglichkeit, den Eigentümer bei finanziellen Problemen mit Fördermitteln zu unterstützen. Eine finanzielle Unterstützung ist sowohl bei der Voruntersuchung und der Sanierung, als auch später bei dringend notwendigen Erhaltungsmaßnahmen und Reparaturen möglich. Zu diesem Zweck stehen auch weitere Fördermittelgeber, wie z.B. die Gemeinde, der Landkreis, der Bezirk, die zuständige Regierung, Bayer. Landesstiftung, u.a. zur Verfügung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel und Zuschüsse. Die angegebenen Beträge oder Bescheide sind immer mit dem zuständigen Fördermittel- und Zuschussgebern abzustimmen. Käufer und Verkäufer sind jeweils selbst für die Beantragung, Auszahlung oder Übertragung (von z.B. bereits ausgezahlten Mittel) und der dazu gehörigen Bescheide verantwortlich. Übertragungen von bereits ausgereichten Mitteln sind oftmals nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei der Beantragung und Ausreichung der Fördermittel und Zuschüsse erfolgen in der Regel immer Einzelfallprüfungen durch die Fördermittel- und Zuschussgeber, bezogen auf die neuen Eigentümer, das Objekt und auf das Nutzungs- und Sanierungskonzept. Wichtige Faktoren sind dabei die Denkmalwerte, denkmalpflegerischer Mehraufwand, Zumutbarkeit und Haushaltslage. Ebenso sind die notwendigen Fördermittel- und Zuschussvoraussetzungen einzuholen und zu beachten. Dem Käufer ist bekannt, dass die Angaben zu möglichen Fördermitteln und Zuschüssen ausschließlich vom Verkäufer oder Dritten stammen und nicht in der Verantwortung des Maklers liegen. Die Angaben wurden nicht auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Der Makler übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

mögliche Dienstleistungen:
- Kauf – Verkauf - Beratung und Planungssicherheit im Baudenkmal - Voruntersuchung - Projektentwicklung / Nutzungskonzepte - Energieeffizienz - Brandschutz - Fördermittel / Zuschüsse - Bauträgermodelle - Finanzierung  - Sanierung - Vermittlung von denkmalerfahrenen Bauplanern und Handwerkern aus unserem Netzwerk 

Preise & Größen

Wohnfläche
ca. 966 m²
Grundstück
ca. 2069 m²
Baujahr
1900
Anzahl der Zimmer
k.A.
Anzahl der Etagen
2
Verfügbarkeit
k.A.
Kaufpreis
1.200.000,00 €
Preis/m²
1.242,24 €
Provision
Die Maklerprovision für den Käufer beträgt 3,0% vom Kaufpreis + 19 % Mwst. (0,57 %) = 3,57 %. 
Gratis Finanzierungskosten-Rechner

Energiedaten

Baujahr
nicht übertragen
Strombedarf
nicht übertragen
Wärmebedarf
nicht übertragen
Stromverbrauch
nicht übertragen
Effiziensklasse
nicht übertragen
Energieverbauch
für Warmwasser enthalten: Nein
Wärmeverbrauch
nicht übertragen
Endenergiebedarf
nicht übertragen
Energieeffienzhaus
nicht übertragen
Endenergieverbrauch
nicht übertragen
Gültig bis
nicht übertragen
Wohngebäude
nicht übertragen
Ausstellungsdatum
nicht übertragen
Energieausweisart
nicht übertragen
Energieausweistyp
nicht notwendig
Energiepass vorhanden
nein

Ausstattung & Zustand

k.A.

Lagebeschreibung


Die Gemeinde Stammham liegt im oberbayerischen Landkreis Eichstätt in der Nähe von Ingolstadt.
 
Kindergärten –– Schulen – Einkauf: Alle Erledigungen des täglichen Bedarfs können in Stammham getätigt werden.

Die Entfernung zu den nächstgrößeren Städten beträgt nach …
Ingolstadtca. 12 kmca. 18 Min.
Eichstättca. 30 km ca. 29 Min.

Nähere Informationen unter: www.stammham.de

Allgemeiner Sicherheitshinweis:

Seien Sie vorsichtig bei besonders günstigen Angeboten und gehen Sie niemals vor Vertragsunterzeichnung und Schlüsselübergabe in Vorleistung (Vorkasse, usw.).

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Dieses Exposé stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar.
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