EQUITHUN-Premium: Reitanlage am Starnberger See
Objekt gefunden bei Immowelt
Objektnummer des Anbieters: 26J9DTT6L9DU

Objektbeschreibung
Wir bieten Ihnen diese Immobilie im exklusiven Alleinauftrag des Eigentümers an, bitte sehen Sie daher von vornherein von direkten Kontaktaufnahmen mit dem Eigentümer ab: Die Reitanlage Gut Sibichhausen befindet sich in traumhafter Lage am Starnberger See. Die Lage der bebauten Flächen im Geltungsbereich eines Bebauungsplan (Mischgebiet) macht eine Neukonzeptionierung auch für Nichtlandwirte möglich. Der Bestand kann aber auch saniert und als Pferdepension genutzt werden. Ein Wohnhaus kann langfristig gemietet werden. Es ist zudem möglich zusätzliche Flächen käuflich zu erwerben oder zu pachten. Bitte sprechen Sie uns bei konkretem Interesse an, Sie erhalten gerne eine Übersicht. Der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen bedarf der Grundstücksverkehrsgenehmigung. Bei Neukonzeptionierung ist gemäß einer ersten, unverbindlichen Vorplanung eine 20 x 60 m Reithalle mit 12 großen Paddockboxen (ca. 18 m²/Box + 24 m² Paddock) zuzüglich diverser Nebenräume (Lager für Heu, Stroh und Einstreu) sowie Personalwohnungen vorbehaltlich der Erteilung der behördlichen Genehmigungen möglich. Das Anwesen ist derzeit noch verpachtet. Ein Bebauungsplan stellt einen erheblichen Vorteil gegenüber anderen Arealen für Reitanlagen dar, die sich in aller Regel im Außenbereich befinden und somit nur Landwirten die Möglichkeit einer Bebauung eröffnet.
Sonstiges
Rechtliche Hinweise Für unsere Kundenbeziehungen gelten die nachfolgenden Bestimmungen: § 1 Weitergabeverbot von Daten und Exposés Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise und Exposés des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und jegliche Objektinformationen (Grundrisse, Baupläne), sowie insbesondere Informationen über den Kaufpreis ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten. § 2 Doppeltätigkeit des Maklers Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden. § 3 Eigentümerangaben Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten (z.B. Sachverständigen, Architekten etc.) oder Behörden (z.B. Bauamt etc.) stammen und vom Makler nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. Der Makler überprüft insbesondere nicht die Übereinstimmung von Plänen und Baugenehmigungen mit dem tatsächlichen Bautenstand. § 4 Weitere rechtliche Hinweise Der Makler weist darauf hin, dass der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen der Grundstücksverkehrsgenehmigung bedarf. Daher wird Nichtlandwirten eine Voranfrage bezüglich eines wirtschaftlich tragfähigen landwirtschaftlichen Konzepts (Pferdezucht bzw. Einstellbetrieb auf überwiegend eigener Futtergrundlage) bei der zuständigen Behörde ausdrücklich empfohlen. Die Übernahme von etwaigen Pachtverträgen durch den Käufer ist mit dem Verpächter gesondert zu vereinbaren und wird vom Verkäufer nicht zugesichert. Das Objekt wird verkauft wie es steht und liegt und vom Käufer besichtigt wird. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die Daten und Vereinbarungen des notariellen Kaufvertrages. Der Makler weist darauf hin, dass bei Diskretverkäufen keine konkreten Objektangaben, Fotos und Objektadressen veröffentlicht werden. Abbildungen sind bei Diskretverkäufen als Beispielfotos zu verstehen. Bergpanorama mit weiße umzäunten Koppeln: helivideo (istock.com ID 1182982501). Alle weiteren Bildrechte: Franz Mock. Besichtigungen können bei Diskretverkäufen aus Rücksicht auf den laufenden Betrieb in aller Regel nur gegen Vorlage eines Bonitätsnachweises erfolgen. Die vorgenannten Hinweise stellen ausdrücklich keinerlei Rechtsberatung dar. Der Makler empfiehlt dem Kunden eine rechtliche und steuerrechtliche Beratung, sowie ggf. die Entwicklung eines landwirtschaftlichen Betriebskonzepts durch einen Sachverständigen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei bestmöglich mit unserem Netzwerk aus spezialisierten Fachberatern. § 5 Haftungsbegrenzung Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. § 6 Verjährung Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese. § 7 Gerichtsstand Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart. §8 Verbraucherschlichtungsstelle Die Europäische Kommission stellt unter : http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur online-Streitbeilegung zur Verfügung. Verbraucher können diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen. Unser Unternehmen ist jedoch weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Preise & Größen
Energiedaten
Ausstattung & Zustand
Lagebeschreibung
Seien Sie vorsichtig bei besonders günstigen Angeboten und gehen Sie niemals vor Vertragsunterzeichnung und Schlüsselübergabe in Vorleistung (Vorkasse, usw.).
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