kleines Grundstück (Brachland, tlw. mit Bäumen bewachsen) südlich von Eschershausen (Lkr. Holzminden)
Objekt gefunden bei Immowelt
Objektnummer des Anbieters: 2672MLTCBSFB

Objektbeschreibung
Kaufgegenstand ist eine 900 m² große Fläche, im Dreieck von Eschershausen (ca. 2 km im Norden), Stadtoldendorf (südöstlich) und dem Kloster Amelungsborn (südwestlich) im Landkreis Holzminden gelegen. Die Bundesstraße 64 (Eschershausen-Holzminden) verläuft westlich in rd. 600m (Luftlinie) Entfernung. Das Grundstück selbst ist über unbefestigte Wege zu erreichen und läuft nach Nordwesten spitz zu. Das Gelände ist weitgehend eben. Die Umgebung ist durch land- und forstwirtschaftliche Nutzungen geprägt. Das Grundstück ist im Liegenschaftskataster als Brachland ausgewiesen, in Anbetracht der fortgeschrittenen Naturverjüngung und vorhandener einzelner Bäume kann es aber auch schon als forstwirtschaftliche Nutzfläche angesehen werden. Hierzu allerdings der ausdrückliche Hinweis, dass die exakten Flurstücksgrenzen in der Örtlichkeit nicht genau erkennbar sind! Das Flurstück liegt im Landschaftsschutzgebiet "Sollingvorland-Wesertal" und zugleich im Naturpark "Solling-Vogler im Weserbergland" sowie tlw. im EU-Vogelschutzgebiet "Sollingvorland". Da Teilflächen der Zone 2 des Landschaftsschutzgebietes zugeordnet sind, gelten dort zusätzliche naturschutzrechtliche Einschränkungen, insbesondere zum Schutz von Horst-, Höhlen- und Brutbäumen sowie zeitliche Beschränkungen für Forstarbeiten im Umfeld geschützter Vogelarten. Die jeweiligen Schutzgebietsverordnungen sind auf der Internetseite des Landkreises Holzminden aufrufbar: www.landkreis-holzminden.de/portal/seiten/landschaftsschutzgebiete-900001788-25600.html Im Flächennutzungsplan liegt das Flurstück in einem als Fläche für Wald dargestellten Bereich. Weitere Fragen zu bauplanungs-/ordnungsrechtlichen Dingen sind bitte direkt an den Lkr. Holzminden zu richten.
Sonstiges
Der Kaufgegenstand ist dem Land Niedersachsen im Rahmen einer Fiskuserbschaft zugefallen. Eine Fiskuserbschaft entsteht, wenn der bisherige Eigentümer eines Grundstückes verstirbt und sich entweder keine Erben ermitteln lassen oder die Erbschaft von den rechtmäßigen Erben ausgeschlagen wird. Insofern können zur Historie und der früheren Nutzung vom Land Niedersachsen nur eingeschränkte Informationen abgegeben werden. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass nicht alle für einen Eigentümer wichtigen oder notwendigen Unterlagen beim Land Niedersachsen vorliegen. Die genannten Daten erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weiterhin übernimmt das Land Niedersachsen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Eine Verpachtung bzw. irgendwie gelagerte Nutzung dieser Fläche ist dem Land Niedersachsen nicht bekannt. Der Verkauf erfolgt im aktuellen Zustand. Mitverkauft werden ggf. auf dem Grundstück befindliche sonstige Gegenstände und Einrichtungen, ausgenommen nur solche Gegenstände und Einrichtungen, welche dritten Personen gehören. Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Interessentinnen und Interessenten werden zunächst gebeten, ihre Gebote schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins findet in geeigneten Fällen ein Nachgebotsverfahren statt, in dem den Bietenden die Möglichkeit eingeräumt wird, ihr Gebot zu erhöhen. Dieses Nachgebotsverfahren kann mehrfach wiederholt werden, bis ein endgültiges Höchstgebot gefunden worden ist. Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden. Die Ausschreibung ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen ein Verkauf erfolgt. Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen.
Preise & Größen
Energiedaten
Ausstattung & Zustand
Lagebeschreibung
Seien Sie vorsichtig bei besonders günstigen Angeboten und gehen Sie niemals vor Vertragsunterzeichnung und Schlüsselübergabe in Vorleistung (Vorkasse, usw.).
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