Vergabe eines Erbbaurechtes im Gebotsverfahren zur Eigenheimbebauung
Objekt gefunden bei Immowelt
Objektnummer des Anbieters: 26UGCK6WLJ9Q

Objektbeschreibung
Vorhandene Bebauung / Bebaubarkeit / zulässige Nutzung Auf dem Grundstück befinden sich zwei Bungalows, die mit Schadstoffen belastet sind. Dieser Umstand wurde im Verkehrswertgutachten berücksichtigt. Die Zulässigkeit eines Bauvorhabens richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch. Möglich ist die Bebauung mit einem Einfamilienhaus. Die Ausschreibung erfolgt zur Wohnbebauung, eine gewerbliche Bebauung/Nutzung ist ausgeschlossen. Erschließung Das Grundstück ist verkehrs- und versorgungstechnisch als nicht erschlossen anzusehen. Dem künftigen Erbbaurechtsnehmer wird für die Erschließung ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht und eine Baulast auf dem anliegenden Wegeflurstück bewilligt.
Sonstiges
Das Gebot ist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Vergabe Erbbaurecht Siegfriedring 29/30" bis 31.07.2026 – einzusenden an: Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf, Poststelle Lindenallee 3 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf Das Mindestgebot zum anfänglichen jährlichen Erbbauzins von 2 Prozent beträgt auf Basis des aktuellen Verkehrswertgutachtens (113.000 Euro) pro Jahr 2.260 Euro. Vergabekriterium ist die Höhe des Gebots. Anzugeben ist das Gebot des anfänglichen jährlichen Erbbauzinses in Euro pro Jahr. Alle 5 Jahre wird der Erbbauzins neu festgesetzt, wenn sich der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes um mehr als 5 Prozent gegenüber der letzten Erbbauzinsfestlegung geändert hat. Bei Abgabe eines Angebotes ist die Bonität mittels Vermögens- oder aktuellen Einkommensnachweisen von mindestens 3 Monaten und eine einfache Schufa Auskunft einzureichen. Bei der Wertermittlung wurden alle wertmindernden Faktoren wie Autobahnnähe, Oberlandleitung und Abrisskosten berücksichtigt. Die Gemeinde ist in der Angebotsannahme frei und zur Zuschlagserteilung zur Vergabe des Erbbaurechts nicht verpflichtet. Alle Angaben zur Bebauung dienen ausschließlich zur Information und begründen keinen Rechtsanspruch im Hinblick auf das Baugenehmigungsverfahren. Vermessungskosten und Abrisskosten sind vom künftigen Erbbaurechtsnehmer zu tragen. Im Erbbaurechtsvertrag wird kein Ankaufsrecht für das Grundstück vereinbart. Der Vertrag wird mit einer Bauverpflichtung versehen, die innerhalb von 5 Jahren ab Vertragsabschluss zu erfüllen ist. Auskunft zu Fragen zum Grundstück und zum Gebotsverfahren erteilt: Frau Starke: Tel. 033439/835-261 E-Mail: [email protected] zu Fragen der Bebaubarkeit: Frau Thiele: Tel. 033439/835-322 E-Mail: [email protected]
Besichtigungstermine
Es liegt ein Verkehrswertgutachten vor, welches zu den Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung eingesehen werden kann. Besichtigungen sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Stichworte
Erwerbsart: Erbpacht
Preise & Größen
Energiedaten
Ausstattung & Zustand
Lagebeschreibung
Seien Sie vorsichtig bei besonders günstigen Angeboten und gehen Sie niemals vor Vertragsunterzeichnung und Schlüsselübergabe in Vorleistung (Vorkasse, usw.).
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