Ehemaliger Produktionsstandort der Kathleen Schokoladenfabrik GmbH
Objekt gefunden bei Immowelt
Objektnummer des Anbieters: 25FUZ1MQMJA2

Objektbeschreibung
Kurzcharakteristik:
Fabrik mit großem Hauptbau mit zwei hinteren Anbauten und Rampe zum Ausziehgleis (Nr. 11) sowie dem straßenbegleitenden flachen Bau (Nr. 13);
Hauptbau im Heimatstil ähnlich wie ein Rathaus, Zeitraum 1910 bis 1917, Anbauten moderne Architektur der Zeit um 1934, flacher Bau entlang der Bahnhofstraße zwischen 1934 und 1939 mit Pforte und Garagen; Fabrik war zunächst Dörrgemüsefabrik, dann Rolle AG, Firma Kosa Kakao- und Schokoladen AG, baugeschichtlich, ortsgeschichtlich und wirtschaftsgeschichtlich bedeutsam
Ablauf der Voruntersuchung:
Nach dem Kauf muss eine sog. „Voruntersuchung“ durchgeführt werden. Diese Untersuchung wird in der Regel immer „nach“ dem Verkauf eines Objektes durchgeführt, da dem LfD (Landesamt für Denkmalpflege) nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen, um alle Objekte ohne Anlass untersuchen zu lassen. Hier sind beteiligt: Aufmaß (Pläne) – Statiker (Schadenskartierung/Tragwerkprüfung) – Bauforschung – Architekt (Nutzungskonzept). Diese wird bezuschusst (Beachte dazu: „Zuschüsse / Fördermittel). Im Rahmen dieser Voruntersuchung wird mit den neuen Eigentümern zusammen ein Nutzungskonzept für das Objekt erstellt. Zusammen mit der gewünschten Nutzung werden auch die Kosten zur Sanierung ermittelt. Dieses Konzept berücksichtigt die Ergebnisse der Untersuchung, der Kosten und das gewünschte Nutzungskonzept – diese werden nun aufeinander abgestimmt. Den finanziellen Rahmen zur Umsetzung geben Sie als Eigentümer vor. Dadurch wird erreicht, dass „vor“ Sanierungsbeginn ein Konzept vorliegt, dass die Bedürfnisse und die dazu notwendigen finanziellen Mittel der neuen Eigentümer und des Objektes berücksichtigt. So entsteht Planungs-, Durchführungs-, und Finanzierungssicherheit. Diese Voruntersuchung ist auch notwendige Grundlage für die zu beantragenden Fördermittel.
Fördermittel/Zuschüsse:
Auf Wunsch erstellen wir Ihnen ein Nutzungskonzept und beantragen für Sie die zur Sanierung erforderlichen Fördermittel und Zuschüsse. Nach dem Kauf können wir Ihnen bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen, nach den Richtlinien des Denkmalschutzes behilflich sein. Ausführliche Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unserer Homepage. Über den Umfang der Sanierung entscheidet der Eigentümer und die Notwendigkeit des Gebäudezustandes, sowie die geplante Nutzung nach Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege und den zuständigen Behörden. Dies jedoch nur im Rahmen der finanziellen und persönlichen Möglichkeiten des Eigentümers. Bei der Durchführung steht die Denkmalbehörde beratend und unterstützend zur Seite. Das LfD hat auch die Möglichkeit, den Eigentümer bei finanziellen Problemen mit Fördermitteln zu unterstützen. Eine finanzielle Unterstützung ist sowohl bei der Voruntersuchung und der Sanierung, als auch später bei dringend notwendigen Erhaltungsmaßnahmen und Reparaturen möglich. Zu diesem Zweck stehen auch weitere Fördermittelgeber, wie z.B. die Gemeinde, der Landkreis, der Bezirk, die zuständige Regierung, Landesstiftung, u.a. zur Verfügung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel und Zuschüsse. Die angegebenen Beträge oder Bescheide sind immer mit dem zuständigen Fördermittel- und Zuschussgebern abzustimmen. Käufer und Verkäufer sind jeweils selbst für die Beantragung, Auszahlung oder Übertragung (von z.B. bereits ausgezahlten Mittel) und der dazu gehörigen Bescheide verantwortlich. Übertragungen von bereits ausgereichten Mitteln sind oftmals nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei der Beantragung und Ausreichung der Fördermittel und Zuschüsse erfolgen in der Regel immer Einzelfallprüfungen durch die Fördermittel- und Zuschussgeber, bezogen auf die neuen Eigentümer, das Objekt und auf das Nutzungs- und Sanierungskonzept. Wichtige Faktoren sind dabei die Denkmalwerte, denkmalpflegerischer Mehraufwand, Zumutbarkeit und Haushaltslage. Ebenso sind die notwendigen Fördermittel- und Zuschussvoraussetzungen einzuholen und zu beachten. Dem Käufer ist bekannt, dass die Angaben zu möglichen Fördermitteln und Zuschüssen ausschließlich vom Verkäufer oder Dritten stammen und nicht in der Verantwortung des Maklers liegen. Die Angaben wurden nicht auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Der Makler übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
Hinweise:
Die hier gemachten Angaben beruhen auf Informationen des Verkäufers und anderer Stellen.
Es erfolgte keine Überprüfung auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Fa. & „Die-Denkmalschutz-Immobilie eGbR“; übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
Die Maklerprovision für den Käufer beträgt: 4,0 % vom Kaufpreis + 19 % Mwst. (0,76 %) = 4,76 %. Der Verkäufer zahlt eine Provision in gleicher Höhe.
Die Denkmalschutz Immobilie eGbR Inh. Weckmar Karlshof 1
91792 Ellingen
* 09141 – 87 32 101 *
[email protected]
Baurechtliche Hinweise:
Die baulichen Maßnahmen und geplanten Nutzungen bzw. Nutzungsänderungen sind mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Die im Exposé genannten Maßnahmen sind lediglich Vorschläge / Ideen. Genehmigungen liegen hierzu noch nicht vor. Die notwendigen baurechtlichen Voraussetzungen müssen dazu erst noch geschaffen werden. Die erforderlichen Anträge sind zu stellen und die Genehmigungen sind einzuholen. Die Bebaubarkeit richtet sich nach dem BauGB u.a. Vorschriften.
Verfügbar ab 2025-11-13T00:00:00.000Z
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Energiedaten
Ausstattung & Zustand
Lagebeschreibung
Seien Sie vorsichtig bei besonders günstigen Angeboten und gehen Sie niemals vor Vertragsunterzeichnung und Schlüsselübergabe in Vorleistung (Vorkasse, usw.).
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