Wunderschöne 2 Zimmer Wohnung mit großzügiger Terrasse
Objekt gefunden bei Immowelt
Objektnummer des Anbieters: 26KPZF3NBH5P

Objektbeschreibung
Es wird ein unbefristeter Mietvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren abgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass der Vermieter keine Ratenzahlung der Kaution wünscht. Es wird keine Staffel- oder Indexmiete vereinbart. Zur Wohnung gehört ein Kellerraum, der mit 20 € monatlich angemietet wird. Er verfügt neben einer Steckdose auch über ein Innenlicht. Zusätzlich kann aktuell ein Tiefgaragenstellplatz für 100 € monatlich angeboten werden. Diese wunderschöne, helle 2-Zimmer-Wohnung könnte bald Ihr neues Zuhause sein! Bodentiefe Fenster und weiße Wände sorgen für eine sonnendurchflutete und luxuriöse Wohnung. Bitte beachten Sie, dass die Wohnung zurzeit noch bewohnt ist und es hierbei um ein Möblierungsbeispiel handelt. Sie mieten die Wohnung unmöbliert an. Die Wohnung ist frei ab dem 01.08.2026 und wird frisch gestrichen und Grundgereinigt an den neuen Mieter übergeben. Beim Betreten der Wohnung gelangen Sie in den Eingangsbereich dieser Wohnung. Es ist der Bereich, der die Gäste begrüßt und einen ersten Eindruck der Einrichtung vermittelt. Gestalten Sie Ihren Eingangsbereich nach Ihren Wunschvorstellungen mit einer Garderobe, einem Schuhschrank, einem Spiegel oder einer Sitzgelegenheit. Dekorationsmöglichkeiten wie Pflanzen oder Bilder erschaffen eine einladende und wohlfühlende Atmosphäre. Bitte beachten Sie, dass diese Wohnung OHNE Einbauküche vermietet wird. Der jetzige Mieter würde jedoch die EBK für 2.500 € VB gerne an Sie verkaufen. Die Küche beinhaltet neben Ober- und Unterschränken, einen 45iger Geschirrspüler, Ceran-Herd mit Backofen und Dunstumlufthaube, sowie eine Kühl- Gefrierkombination. Die Küche sieht wie neu aus und ist sehr gepflegt. ALTERNATIV KÖNNEN SIE AUCH IHRE EIGENE EINBAUKÜCHE EINRINGEN. Zwischen Wohnzimmer und Küche bietet sich perfekt der Essbereich an. Kurze Wege und gemütliche Atmosphäre sind ein Wohlfühlgarant. Das Wohnzimmer ist geräumig und gemütlich, welches bodentiefe Fenster enthält, die natürliches Licht hereinlassen. Platz für eine bequeme Couch, einen passenden Sessel und eine Schrankwand mit Fernseher ist gegeben. Der Mieter würde gerne die vier Wohnzimmerlampen auch mitverkaufen, welche im oben genannten Preis mit einberechnet, sind sowie die Gardinen und die Gardinenstangen. Ein Terrassenzugang führt direkt vom Wohnzimmer auf die angegrenzte Terrasse, die nahtlos in den Wohnbereich übergeht. Statten Sie Ihre Terrasse mit einer Sitzecke aus und lassen Sie den Abend ausklingen. Dieses großzügige Schlafzimmer können Sie mit einem großen Bett ausstatten. Stellen Sie neben dem Bett stilvolle Nachttische mit modernen Lampen, die ein warmes, angenehmes Licht abgeben. Platz für einen geräumigen Kleiderschrank ist gegeben. Gestalten Sie Ihr Schlafzimmer durch eine moderne Einrichtung, um das perfekte Wohnparadies zu erschaffen. Das innenliegende Badezimmer mit großzügiger ebenerdiger Dusche, vermieterseits eingebautem Spiegel über dem Handwaschbecken verfügt über eine Nische in Passform Ihrer Waschmaschine. Die Duschabtrennung, inklusive Handtuchalter möchte der derzeitige Mieter auch verkaufen und sind in dem oben genannten 2.500 € auch mit inbegriffen! Außerdem hat das Bad eine Leiterheizung dies ist ein elektrischer Heizkörper. Demnach können Sie diesen auch im Winter für Ihre warmen und kuschligen Handtücher nutzen und sind unabhängig von der Heizperiode.
Besichtigungstermine
Freibleibung des Angebotes / Einzelbesichtigungen Bitte beachten Sie, dass das Angebot freibleibend ist. Eine Zwischenvermietung ist möglich! Aufgrund von vermehrten, kurzfristigen Absagen der Besichtigungstermine, vereinbaren wir bis auf weiteres keine Einzelbesichtigungen mehr. Besichtigungstermine Wir möchten Sie aus gegebenem Anlass bitten, Ihre Interessensbekundung ausschließlich beim Erstkontakt über unser Inserat bei ImmoWelt zu tätigen. Klicken Sie hierzu: Kontakt zum Anbieter. Für Rückfragen erreichen Sie uns außerdem unter unserer E-Mail-Adresse: [email protected] oder unserem Firmentelefon 030-774 30 63. Unsere Bürozeiten sind Montag bis Donnerstag von 10:00 – 14:00 Uhr. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! ----------------------------------------------------------------------------- Trotz gewissenhafter Erstellung des Exposés können Irrtümer auftreten. Eine Haftung dafür schließen wir ausdrücklich aus. Der Zwischenverkauf/die Zwischenvermietung bleibt vorbehalten. Die Verhandlungen mit dem Verkäufer/dem Vermieter sind stets freibleibend, vorbehaltlich des Zwischenverkaufs/der Zwischenvermietung sowie vorbehaltlich der Zustimmung des Verkäufers/des Vermieters. Schadensersatzansprüche aus Beratungs-, Finanzierungskosten etc. werden nicht anerkannt bzw. übernommen. Alle Informationen sind Informationen des Verkäufers/des Vermieters.
Datenschutzhinweis
Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch: Immobilien Hensel GmbH Vertreten durch: Astrid Hensel, Geschäftsführerin Attilastr. 76 D-12247 Berlin-Steglitz Tel.: 030/7743063 E-Mail: [email protected] 1. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung: Wenn Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen möchten, erheben wir folgende Informationen: •Anrede, Vorname, Nachname, sofern notwendig, z.B. bei Studenten auch alle Daten Ihres Bürgen •eine gültige E-Mail-Adresse, •Anschrift, •Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk) •Ihre Einkommenssituation •Sowie weitere Informationen, die für die Vermietung notwendig sind Die Erhebung dieser Daten erfolgt, •um Sie angemessen beraten und Ihre Bewerbung bearbeiten zu können; •zur Korrespondenz mit Ihnen und der Hausverwaltung bzw. dem Eigentümer Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung des Leistungsverhältnisses und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen hieraus erforderlich. Die für die Mandatierung von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht für Immobilienmakler und Hausverwalter/Eigentümer gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben. Ihre Einwilligung erfolgt automatisch mit Inanspruchnahme unserer Leistungen. 2. Weitergabe von Daten an Dritte Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt. 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Schadensersatzansprüche aus Beratungs-, Finanzierungskosten etc. werden nicht anerkannt bzw. übernommen. Alle Informationen sind Informationen des Verkäufers/des Vermieters.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Immobilien Hensel GmbH, Attilastraße 76, 12247 Berlin-Steglitz, Deutschland (nachfolgend: Makler) § 1 Weitergegebene Objektinformationen Die vom Makler an den Auftraggeber übermittelten Angebote (Objektnachweise) sind freibleibend, solange noch kein entsprechender Vertrag mit dem Auftraggeber abgeschlossen worden ist. Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt, mit Ausnahme von Fällen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, für die Richtigkeit keinerlei Haftung. § 2 Pflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages/Mietvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen. Der Auftraggeber hat den Makler unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, zu informieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler vom Zustandekommen eines Vertrages unverzüglich zu benachrichtigen und ihm auf erstes Auffordern eine vollständige Abschrift des Vertrages zu übermitteln. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen dieses Maklervertrages erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Insbesondere darf er diese Informationen nicht an Dritte weitergeben. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verschwiegenheitspflicht und schließt daraufhin der von ihm informierte Dritte einen Vertrag über das vom Makler nachgewiesene Objekt, so schuldet der Auftraggeber die Provision, als ob er diesen Vertrag selbst geschlossen hätte. § 3 Ersatz- und Folgegeschäfte Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß den mit dem Makler vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss. § 4 Aufwendungsersatz Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt. § 5 Haftungsbegrenzung Die Haftung des Maklers ist auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie die fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Maklervertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertraut hat und auch vertrauen durfte. Die Haftung des Maklers oder seiner Erfüllungsgehilfen bleibt im Falle der Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren und typischen Schaden begrenzt. Die vorstehenden Regelungen zur Haftungsbeschränkung und Haftungsbegrenzung gelten nicht für Fälle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen und/oder der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. § 6 Verjährung Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Makler verjähren innerhalb von 3 Jahren nach Entstehung des Anspruches und der Kenntnis aller den Anspruch begründenden Umstände. Dies gilt nicht für Fälle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen und/oder der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. § 7 Anwendbares Recht und Gerichtsstand Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche als Gerichtsstand Berlin vereinbart. § 8 Schlussbestimmungen Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist nur im Hinblick auf Ansprüche aus dem jeweiligen Maklervertrag zulässig. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Ansprüchen des Maklers aufrechnen. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
Stichworte
Zustand: neuwertig, renoviert, gepflegt
Versorgung: Städtische Wasserversorgung, Städtische Stromversorgung
Sonstiges: frei werdend
Preise & Größen
Energiedaten
Ausstattung & Zustand
Lagebeschreibung
Seien Sie vorsichtig bei besonders günstigen Angeboten und gehen Sie niemals vor Vertragsunterzeichnung und Schlüsselübergabe in Vorleistung (Vorkasse, usw.).
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