REIMANN&WOLFF Gangelt-Langbroich: "Inklusive Einliegerwohnung und riesigem Grundstück."
Objekt gefunden bei Immowelt
Objektnummer des Anbieters: 26D73Y6ID1XR

Objektbeschreibung
Dieses im Laufe der Jahre stetig erweiterte und liebevoll ausgebaute Einfamilienhaus präsentiert sich heute mit einer außergewöhnlich großzügigen Wohnfläche, die Ihnen vielseitige Nutzungsmöglichkeiten eröffnet, sowie mit einem beeindruckend weitläufigen Grundstück, das Raum für nahezu jede Lebensidee bereithält. Hier entscheiden Sie ganz nach Ihren Vorstellungen: Die weitläufige Raumaufteilung eignet sich hervorragend als großzügiges Familienhaus mit bis zu sieben Schlafzimmern und zwei Badezimmern, ebenso bietet sich eine Nutzung mit separater Einliegerwohnung an - ideal für mehrere Generationen oder zur Kombination von Wohnen und Arbeiten. Im Mittelpunkt des Hauses erwartet Sie das weitläufige Wohn- und Esszimmer, dessen behaglicher Charakter durch den kraftvollen Kaminofen mit 17 kW Leistung unterstrichen wird. Von hier aus gelangen Sie in den geschützten Bereich des Wintergartens, der zu jeder Jahreszeit ein besonderer Rückzugsort ist. Gut behütet vor Wind und Wetter genießen Sie den freien Blick in die liebevoll angelegte Gartenlandschaft. Der unmittelbar angrenzende, leicht erhöhte Terrassenplatz lädt zu geselligen Stunden im Freien ein. Gemeinsam mit Familie und Freunden verbringen Sie hier entspannte Abende und lassen den Blick über die angrenzenden Felder und Wiesen schweifen, während die Sonne langsam am Horizont versinkt und die Umgebung in warmes Licht taucht. Die Außenanlage setzt die Großzügigkeit des Hauses eindrucksvoll fort. Ein Gerätehaus, ein Gartenhaus sowie ein praktischer Unterstand begleiten Sie durch das weitläufige Grundstück, das schließlich in einer großen Wiesenfläche mündet. Diese bietet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten und eignet sich hervorragend für Tierhaltung oder für alle, die sich ein Höchstmaß an Freiheit und Naturverbundenheit wünschen. Im Inneren des Hauses spüren Sie eine angenehme Wohnatmosphäre mit Anklängen an den skandinavischen Einrichtungsstil, der für Helligkeit, Klarheit und ein besonders wohnliches Ambiente steht. Die beiden modernisierten Badezimmer (2020 und 2018) überzeugen mit Tageslicht, zeitgemäßer Ausstattung und einer frischen Gestaltung, wobei Sie sich im Erdgeschoss zusätzlich über eine komfortable, ebenerdige Dusche freuen dürfen. Zahlreiche technische Details und durchdachte Ausstattungsmerkmale runden das Gesamtbild ab und unterstreichen den besonderen Charakter dieser Immobilie, auf die wir in der folgenden Ausstattungsbeschreibung noch näher eingehen.
Sonstiges
Infrastruktur (alle Werte geschätzt): Autobahn A46 - 10 Fahrminuten Bahnhof (Heinsberg) - 14 Fahrminuten Bushaltestelle - 8 Gehminuten Gymnasium (GK) - 37 Busminuten Gesamtschule (Gangelt) - 17 Fahrradminuten Grundschule (Birgden) - 16 Fahrradminuten Kindergarten (Breberen) - 2 Fahrminuten Einkaufsmarkt - 7 Fahrminuten Düsseldorf - 66 Fahrminuten Köln - 79 Fahrminuten Aachen - 49 Fahrminuten UNSERE HINWEISE: 1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. 2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität. 3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen. 4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä. 5. Zur besseren Veranschaulichung wurden einzelne Fotos digital bearbeitet. Möblierungen und Dekorationen sind teilweise virtuell ergänzt und dienen ausschließlich der Illustration. Der tatsächliche Zustand der Immobilie kann hiervon abweichen. SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde. Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels - sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung - ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt: - Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden. - Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden. - Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen. Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben: - Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage. - Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit. SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau. ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE Wer einzelne Bauteile erneuert - zum Beispiel die Fenster austauscht - muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen. In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen. UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden - ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit. Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben. KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig. Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht. WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT? Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben. Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht. - Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht. - Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden. - Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information. Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.
Stichworte
Anzahl der Schlafzimmer: 4, Anzahl der Badezimmer: 2, Anzahl der separaten WCs: 1, Anzahl Terrassen: 1
Sonstiges/Wohnen: Einliegerwohnung
Sonstiges: frei werdend
Preise & Größen
Energiedaten
Ausstattung & Zustand
Lagebeschreibung
Seien Sie vorsichtig bei besonders günstigen Angeboten und gehen Sie niemals vor Vertragsunterzeichnung und Schlüsselübergabe in Vorleistung (Vorkasse, usw.).
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