Ostseenahes Baugrundstück zur Erholungsnutzung - Rostock-Stuthof, Am Heiderand 22

Wohnfläche
ca. 53 m²
Zimmer
3
Kaufpreis
15.000 €
Grundstück
ca. 667 m²
Wohnfläche
ca. 53 m²
Zimmer
3
Kaufpreis
15.000 €
Grundstück
ca. 667 m²
18146 Rostock - Stuthof
Objekt gefunden bei Immowelt

Objektnummer des Anbieters: 25SASGQBE7P3

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Objektbeschreibung

k.A.
Verfügbar ab Array

Preise & Größen

Wohnfläche
ca. 53 m²
Grundstück
ca. 667 m²
Baujahr
1965
Anzahl der Zimmer
3
Anzahl der Etagen
1
Verfügbarkeit
Array
Kaufpreis
15.000,00 €
Preis/m²
283,02 €
Stellplätze
1
Provision
provisionsfrei
Gratis Finanzierungskosten-Rechner

Energiedaten

Baujahr
nicht übertragen
Strombedarf
nicht übertragen
Wärmebedarf
nicht übertragen
Stromverbrauch
nicht übertragen
Effiziensklasse
nicht übertragen
Energieverbauch
für Warmwasser enthalten: nicht übertragen
Wärmeverbrauch
nicht übertragen
Endenergiebedarf
nicht übertragen
Energieeffienzhaus
nicht übertragen
Endenergieverbrauch
nicht übertragen
Gültig bis
nicht übertragen
Wohngebäude
nicht übertragen
Ausstellungsdatum
nicht übertragen
Energieausweisart
nicht übertragen
Energieausweistyp
nicht übertragen
Energiepass vorhanden
nicht übertragen

Ausstattung & Zustand

  • Außenstellplatz
  • Gäste-WC
  • Ofenheizung
k.A.

Lagebeschreibung

AusschreibungOstseenahes Baugrundstück zur Erholungsnutzung

Als Grundstückseigentümerin beabsichtigt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ein großräumiges Erholungsgrundstück in Ostseenähe zu vermieten. Das nur zur Eigennutzung vorgesehene Grundstück ermöglicht Ihnen die Errichtung eines Wochenendhauses mit einer von bis zu 60 m2 überdachten Gebäudefläche und liegt inmitten des rechtskräftigen B-Planes Nr. 16.SO.41.1 „Erholungsgebiet Stuthof-Schnatermann“ und innerhalb der Wochenendsiedlung der „Siedlergemeinschaft Rostock Stuthof 1973 e.V.“. Das aktuell aufstehende Wochenendhaus muss von den zukünftig anmietenden Personen erworben werden. Das seit wenigen Jahren leerstehende Gebäude soll zu einem Kaufpreis von 15.000 € auf Verhandlungsbasis veräußert werden. Eine spätere bauliche Veränderung oder Erneuerung des Wochenendhauses bleibt im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vorgaben sowie der mietvertraglichen Regelungen grundsätzlich möglich. Kauf- und Mietvertrag bilden eine wirtschaftliche Einheit, die zu erwerbenden Anlagen werden ebenso wie ein Neubau nur für die Dauer des Mietvertrages mit dem Grund und Boden verbunden.

18146 Rostock–Stuthof, Am Heiderand 22
Katasterangaben: Gemarkung Stuthof, Flur 1, Flurstück 5/14
Größe: ca. 667 m²

Grundstücks- und Gebäudeangaben:

Stuthof ist ein ländlich geprägter Ortsteil von Rostock und befindet sich am Rand der Rostocker Heide, eines ca. 8.000 ha großen Waldgebietes auf der östlichen Seite des Breitlings, einer Verbreiterung der Unterwarnow, mit Radwegen zur Ostsee. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen B-Planes Nr. 16.SO.41.1 „Erholungsgebiet Stuthof-Schnatermann“ und innerhalb der Wochenendsiedlung der „Siedlergemeinschaft Rostock Stuthof 1973 e.V.“.
Die erwerbenden Personen müssen Mitglied des Vereins werden um die Gemeinschaftsanlagen und innere Erschließung nutzen zu können. Diese sind Vereinseigentum, alle vorhandenen Leitungen sind zu dulden. Eine Kontaktaufnahme mit dem Verein kann im Anschluss an eine Besichtigung vermittelt werden. Dauerhaftes Wohnen, gewerbliche Nutzung oder Untervermietung sind ausgeschlossen. Das betreffende Grundstück ist öffentlich-rechtlich erschlossen. Der zentrale Wasser- und Abwasseranschluss wurde 2013 erneuert. Das Grundstück ist an das öffentliche Strom-, Wasser- und Abwassernetz angeschlossen. Auf dem Mietgrundstück befindet sich ein Carport, der Bestandteil des Ausschreibungsobjektes und Kaufgegenstandes ist.

Das eingeschossige, nicht unterkellerte Wochenendhaus mit Wellasbest-eindeckung wurde ca. 1965 als Stallgebäude errichtet, nach 1970 zum Wochenendhaus umgebaut und hat eine Nutzfläche von ca. 53 m². Der Massivbau besitzt ein ca. 4 cm starkes Wärmedämmverbundsystem und isolierverglaste Kunststofffenster. Das Wochenendhaus beinhaltet einen Wohnbereich sowie ein Schlafzimmer, an das sich ein weiterer Raum anschließt. Es besteht die Möglichkeit zur Nutzung eines Gasaußenwandheizers (Propangas). Die beiden Kamine sind nicht mehr den technischen Standards entsprechend. Der Beistellofen muss entfernt werden, der Kaminofen kann ggf. modernisiert oder genehmigungspflichtig erneuert werden. Die Warmwasserversorgung wird über einen Elektroboiler betrieben. Das Bad besitzt eine Dusche mit Duschkabine, ein WC und ein Handwaschbecken. Eine an den Wohnbereich anschließende Einbauküche ist vorhanden. An der Rückseite des Objektes befindet sich ein angebauter Werkstattraum mit Gäste-WC. Eine Satellitenanlage ist vorhanden. Der Anschluss des Mietgrundstückes an das Breitbandnetz ist bereits beauftragt. Mit dem Erwerb des Wochenendhauses werden ebenfalls der Schuppen, der Carport, die Anpflanzungen, Einfriedungen und die zur Versorgung des Grundstückes notwendigen vorhandenen Versorgungsleitungen erworben.

Interessierte Personen werden gebeten, sich mit Ihrem Terminwunsch zu melden. Besichtigungstermine können zwischen Montag und Freitag je nach Vereinbarung stattfinden.
Konditionen und AngebotsabgabeKaufpreis für das Gebäude: 15.000,00 € (auf Verhandlungsbasis)

Zeitlich befristeter Mietvertrag über maximal 30 Jahre für das Grundstück
Nettokaltmiete: 3,90 €/m² pro Jahr
Mieterhöhung: alle 5 Jahre Anpassung an die Ortsüblichkeit
Schriftliche Gebote werden nur nach einer erfolgten Besichtigung angenommen. Es gilt das Datum des Posteingangsstempels. Angebote sind an die

Hanse- und Universitätsstadt Rostock
-Kataster,- Vermessungs- und Liegenschaftsamt-
18050 Rostock
mit der Aufschrift:
Angebot!
Reg.-Nr.: 62.32 / 2341MW220004
zu richten.

Persönlich können Angebote nach Anmeldung auch im Sekretariat des Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamtes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, An der Jägerbäk 3, Raum 118 werktags von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr (Freitag bis 13.00 Uhr) abgegeben werden. Gebote, aus denen der Kaufpreis oder die Bonität nicht eindeutig hervorgehen, können ausgeschlossen werden.

Das Angebot muss eine ausreichend begründete Bonität beinhalten. Im Falle der Finanzierung durch eine Bank, ist mit dem Angebot von der finanzierenden Bank eine Bonitätsbescheinigung mit folgenden Aussagen zu

-Dauer der Geschäftsverbindung
-Allgemeine Beurteilung
-Kreditbeurteilungeinzureichen.


Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock kann innerhalb von 5 Tagen vor Abschluss des Kaufvertrages die Vorlage einer selbstschuldnerischen, unwiderruflichen, unbedingten und unbefristeten Kaufpreiszahlungsbürgschaft (oder eine verbindliche Finanzierungsbestätigung) eines deutschen Kreditinstitutes verlangen.

Weitere Auskünfte erteilt das Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tel.: 0381/381 6484 oder 0381/381 6485.

Alle im Zusammenhang mit der Veräußerung stehenden Kosten tragen die erwerbenden Personen.
Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist nicht verpflichtet, irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Eine Zuschlagserteilung erfolgt unter dem Vorbehalt einer Zustimmung zum Verkauf der Anlagen sowie zur Vermietung des Grundstückes durch das entsprechende Gremium der Hansestadt Rostock. Für Inhalt oder Richtigkeit der obigen Angaben wird jegliche Haftung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ausgeschlossen. Bei der Immobilienausschreibung handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Verdingungsordnung VOB und VOL.
k.A.

Allgemeiner Sicherheitshinweis:

Seien Sie vorsichtig bei besonders günstigen Angeboten und gehen Sie niemals vor Vertragsunterzeichnung und Schlüsselübergabe in Vorleistung (Vorkasse, usw.).

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Dieses Exposé stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar.
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