Ihr neues Wohngefühl mit einer ca. 15 qm großen Terrasse für Ihr Wellness
Objekt gefunden bei Immowelt
Objektnummer des Anbieters: 26FSWR2VC85W

Objektbeschreibung
HERZLICH WILLKOMMEN sagt Hensel Immobilien! Es wird ein unbefristeter Mietvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren abgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass der Vermieter keine Ratenzahlung der Kaution wünscht. Zur Wohnung gehört ein Kellerraum, der mit 20 € monatlich angemietet wird. Er verfügt neben einer Steckdose auch über ein Innenlicht. Zusätzlich kann aktuell ein Tiefgaragenstellplatz für 100 € monatlich angeboten werden. Bitte beachten Sie, dass aus versicherungstechnischen Gründen keine Vermietung an E-Auto-Besitzer erfolgen kann. Zudem besteht die Möglichkeit, die vorhandene Einrichtung der Wohnung von den Vormietern gegen einen Abstandspreis in Höhe von 2.913 € zu übernehmen. Hierzu zählen unter anderem die Einbauküche, Couch, Lampen sowie weitere Möbelstücke und Einrichtungsgegenstände. Die Vormieter wünschen sich möglichst viele der vorhandenen Möbel in der Wohnung zu belassen. Die Mieterin zieht in Ihr Heimatland zurück und benötigt neben persönlicher Kleidung und Ihrer Katze nicht, was sie mitnehmen möchte. Wenn Sie kein Interesse an eine Übernahme, auch von einzelnen Gegenständen nicht haben oder keine Einigung mit der Vormieterin erfolgt, muss die Wohnung Grundgereinigt und weiß gestrichen wieder an die Vermieterin zurückgegeben werden. Die gleiche Voraussetzung gilt auch für Sie, bei Ihrem Auszug. Die Vermieterin entscheidet losgelöst, ob Sie etwas übernehmen möchten ODER nicht. Die charmante 2-Zimmer-Wohnung mit einer Wohnfläche von ca. 62,58 m² sticht durch ihre gelungene Raumaufteilung, lichtdurchflutete Räume und ein modernes Wohngefühl gerade zu heraus. Sie bietet ideale Voraussetzungen für Singles oder Paare, die ein komfortables Zuhause mit gemütlichem Außenbereich suchen. Bereits beim Eintreten vermittelt der Eingangsbereich einen freundlichen und einladenden Eindruck und bietet Platz für eine praktische Garderobenlösung. Der offen gestaltete Wohn- und Essbereich schafft eine angenehme Atmosphäre und bietet vielfältige Einrichtungsmöglichkeiten. Die teiloffene Küche integriert sich harmonisch in den Wohnraum und sorgt für ein modernes und kommunikatives Wohnkonzept. Bodentiefe Fenster lassen viel Tageslicht herein und verleihen der Wohnung ein helles und freundliches Ambiente. Ein besonderes Highlight ist die großzügige Terrasse von ca. 15 qm, die den Wohnraum ideal ergänzt und zu entspannten Stunden im Freien einlädt. Sowohl vom Wohnzimmer als auch vom Schlafzimmer aus besteht direkter Zugang zur Terrasse, wodurch ein besonders angenehmes Wohngefühl entsteht. Die Terrasse hat eine Außenbeleuchtung und eine Steckdose, ideal für einen E-Grill. Nur dieser darf aus Brandschutzgründen benutzt werden. Das Schlafzimmer überzeugt durch seinen praktischen Schnitt und bietet ausreichend Platz für individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Der direkte Zugang zur Terrasse unterstreicht zusätzlich den hohen Wohnkomfort. Das innenliegende Badezimmer ist mit einer Walking In-Dusche ausgestattet und hat zudem eine E-Leiterheizung, so dass Sie bei jeder Jahreszeit Ihre Kuschelhandtücher erwärmen können. Die vermieterseitige Ausstattung mit einem großzügigen Spiegel im Bereich des Handwaschbeckens und sehr gute Ablagemöglichkeiten erwecken das Flair eines 5***** Hotels, der noch durch die saharafarbenden Fliesen unterstrichen wird. Einen Anschluss für eine Waschmaschine ist im Bad und bietet auch die Möglichkeit einen Trockner on top zu stellen. Die Wohnung überzeugt insgesamt durch ihre moderne Gestaltung, eine angenehme Wohnatmosphäre sowie einen gut durchdachten Grundriss mit optimal genutzter Wohnfläche. Ein Zuhause, das Komfort und modernes Wohnen ideal miteinander verbindet.
Besichtigungstermine
Freibleibung des Angebotes / Einzelbesichtigungen Bitte beachten Sie, dass das Angebot freibleibend ist. Eine Zwischenvermietung ist möglich! Aufgrund von vermehrten, kurzfristigen Absagen der Besichtigungstermine, vereinbaren wir bis auf weiteres keine Einzelbesichtigungen mehr. Besichtigungstermine Wir möchten Sie aus gegebenem Anlass bitten, Ihre Interessensbekundung ausschließlich beim Erstkontakt über unser Inserat bei ImmoWelt zu tätigen. Klicken Sie hierzu: Kontakt zum Anbieter. Für Rückfragen erreichen Sie uns außerdem unter unserer E-Mail-Adresse: [email protected] oder unserem Firmentelefon 030-774 30 63. Unsere Bürozeiten sind Montag bis Donnerstag von 10:00 – 14:00 Uhr. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! ----------------------------------------------------------------------------- Trotz gewissenhafter Erstellung des Exposés können Irrtümer auftreten. Eine Haftung dafür schließen wir ausdrücklich aus. Der Zwischenverkauf/die Zwischenvermietung bleibt vorbehalten. Die Verhandlungen mit dem Verkäufer/dem Vermieter sind stets freibleibend, vorbehaltlich des Zwischenverkaufs/der Zwischenvermietung sowie vorbehaltlich der Zustimmung des Verkäufers/des Vermieters. Schadensersatzansprüche aus Beratungs-, Finanzierungskosten etc. werden nicht anerkannt bzw. übernommen. Alle Informationen sind Informationen des Verkäufers/des Vermieters.
Datenschutzhinweis
Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch: Immobilien Hensel GmbH Vertreten durch: Astrid Hensel, Geschäftsführerin Attilastr. 76 D-12247 Berlin-Steglitz Tel.: 030/7743063 E-Mail: [email protected] 1. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung: Wenn Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen möchten, erheben wir folgende Informationen: •Anrede, Vorname, Nachname, sofern notwendig, z.B. bei Studenten auch alle Daten Ihres Bürgen •eine gültige E-Mail-Adresse, •Anschrift, •Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk) •Ihre Einkommenssituation •Sowie weitere Informationen, die für die Vermietung notwendig sind Die Erhebung dieser Daten erfolgt, •um Sie angemessen beraten und Ihre Bewerbung bearbeiten zu können; •zur Korrespondenz mit Ihnen und der Hausverwaltung bzw. dem Eigentümer Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung des Leistungsverhältnisses und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen hieraus erforderlich. Die für die Mandatierung von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht für Immobilienmakler und Hausverwalter/Eigentümer gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben. Ihre Einwilligung erfolgt automatisch mit Inanspruchnahme unserer Leistungen. 2. Weitergabe von Daten an Dritte Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt. 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Schadensersatzansprüche aus Beratungs-, Finanzierungskosten etc. werden nicht anerkannt bzw. übernommen. Alle Informationen sind Informationen des Verkäufers/des Vermieters.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Immobilien Hensel GmbH, Attilastraße 76, 12247 Berlin-Steglitz, Deutschland (nachfolgend: Makler) § 1 Weitergegebene Objektinformationen Die vom Makler an den Auftraggeber übermittelten Angebote (Objektnachweise) sind freibleibend, solange noch kein entsprechender Vertrag mit dem Auftraggeber abgeschlossen worden ist. Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt, mit Ausnahme von Fällen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, für die Richtigkeit keinerlei Haftung. § 2 Pflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages/Mietvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen. Der Auftraggeber hat den Makler unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, zu informieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler vom Zustandekommen eines Vertrages unverzüglich zu benachrichtigen und ihm auf erstes Auffordern eine vollständige Abschrift des Vertrages zu übermitteln. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen dieses Maklervertrages erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Insbesondere darf er diese Informationen nicht an Dritte weitergeben. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verschwiegenheitspflicht und schließt daraufhin der von ihm informierte Dritte einen Vertrag über das vom Makler nachgewiesene Objekt, so schuldet der Auftraggeber die Provision, als ob er diesen Vertrag selbst geschlossen hätte. § 3 Ersatz- und Folgegeschäfte Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß den mit dem Makler vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss. § 4 Aufwendungsersatz Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt. § 5 Haftungsbegrenzung Die Haftung des Maklers ist auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie die fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Maklervertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertraut hat und auch vertrauen durfte. Die Haftung des Maklers oder seiner Erfüllungsgehilfen bleibt im Falle der Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren und typischen Schaden begrenzt. Die vorstehenden Regelungen zur Haftungsbeschränkung und Haftungsbegrenzung gelten nicht für Fälle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen und/oder der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. § 6 Verjährung Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Makler verjähren innerhalb von 3 Jahren nach Entstehung des Anspruches und der Kenntnis aller den Anspruch begründenden Umstände. Dies gilt nicht für Fälle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen und/oder der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. § 7 Anwendbares Recht und Gerichtsstand Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche als Gerichtsstand Berlin vereinbart. § 8 Schlussbestimmungen Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist nur im Hinblick auf Ansprüche aus dem jeweiligen Maklervertrag zulässig. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Ansprüchen des Maklers aufrechnen. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
Stichworte
Zustand: neuwertig, renoviert, gepflegt
Versorgung: Städtische Wasserversorgung, Städtische Stromversorgung
Sonstiges: frei werdend
Preise & Größen
Energiedaten
Ausstattung & Zustand
Lagebeschreibung
Seien Sie vorsichtig bei besonders günstigen Angeboten und gehen Sie niemals vor Vertragsunterzeichnung und Schlüsselübergabe in Vorleistung (Vorkasse, usw.).
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