Grünfläche an der Hauptverkehrsachse in Wuppertal (teilbar)
Objekt gefunden bei Immowelt
Objektnummer des Anbieters: 26USP8T2SMLS

Objektbeschreibung
Dieses Inserat wurde über SmartInserat erstellt. Es handelt sich um ein Gewerbe-Inserat. Ansprechpartner: Kürekli Grundbesitz KG Hürsehit Kürekli E-Mail: [email protected] Angeboten werden sieben Flurstücke mit zusammen ca. 6.337 m² in den Gemarkungen Ronsdorf und Barmen. Sie gruppieren sich um den Kreuzungsbereich von Parkstraße, Am Knöchel, Straubenthaler Straße und Kurfürstenstraße in Wuppertal. Der größte Block liegt nordwestlich der Straubenthaler Straße zwischen Am Knöchel und Parkstraße. Ein zweiter, kompakterer Block liegt südöstlich davon zwischen Parkstraße und Kurfürstenstraße. Dazu kommen schmalere Streifen entlang der Parkstraße. Alle Flurstücke grenzen unmittelbar an öffentliche Straßen. TEILBARKEIT Die Straubenthaler Straße teilt die Flächen in zwei räumlich getrennte Gruppen. Beide sind für sich zusammenhängend und lassen sich einzeln erwerben. Paket A, Nordwestseite, ca. 4.555 m² für 22.000 EUR Ronsdorf, Flur 59, Flurstück 83, Am Knöchel, ca. 1.864 m² Barmen, Flur 212, Flurstück 54/37, Am Knöchel, ca. 1.666 m² Ronsdorf, Flur 59, Flurstück 85, Parkstraße, ca. 588 m² Barmen, Flur 212, Flurstück 102, Parkstraße, ca. 437 m² Paket B, Südostseite, ca. 1.782 m² für 8.000 EUR Ronsdorf, Flur 59, Flurstück 86, Parkstraße, ca. 1.311 m² Ronsdorf, Flur 59, Flurstück 89, Kurfürstenstraße, ca. 450 m² Ronsdorf, Flur 59, Flurstück 93, Straubenthaler Straße, ca. 21 m² Einzelne Flurstücke außerhalb dieser Paketaufteilung werden nicht separat veräußert. BEWUCHS Die Flächen sind durchgehend bewachsen. Der Bestand ist über die Jahre frei aufgekommen und besteht überwiegend aus Sträuchern, Brombeere und jungem Laubaufwuchs. Ältere, stammstarke Bäume stehen nur vereinzelt, vor allem im nordwestlichen Block und entlang der Straßenränder. Von der Straße aus wirkt der Bestand geschlossener, als er tatsächlich ist. Der überwiegende Teil lässt sich mit gärtnerischem Gerät entfernen. Rodung und Rückschnitt sind im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar möglich. Zwischen dem 1. März und dem 30. September ruhen solche Arbeiten aufgrund der gesetzlichen Vegetationsschutzfrist. ERSCHLIESSUNG UND ZUSTAND Alle Flurstücke liegen an öffentlichen, voll erschlossenen Straßen. Zu beachten ist, dass nicht jede Fläche von jeder angrenzenden Straße aus erreichbar ist. Ein durchgehender Geh- und Radweg verläuft entlang der Parkstraße. Die Flächen werden derzeit nicht bewirtschaftet. Altlasten bestehen nicht. Das Grundstück ist lastenfrei und wird lastenfrei übergeben, Baulasten bestehen nicht. SCHUTZGEBIETE Für die Flächen bestehen keine Schutzfestsetzungen, die ihre Nutzung einschränken. Es liegt kein Naturdenkmal auf den Flächen, sie sind nicht Teil eines Naturschutzgebietes, und der Flächennutzungsplan weist keine entsprechenden Überlagerungen aus. PLANUNGSRECHT Der Flächennutzungsplan der Stadt Wuppertal stellt die Flächen als Grünflächen dar. Nördlich schließt eine Sonderbaufläche für den großflächigen Einzelhandel an, südlich Wohnbaufläche. Ein Bebauungsplan besteht für die Flächen nicht. Die Flächen sind frei von Schutzfestsetzungen. Was sich auf ihnen umsetzen lässt, richtet sich damit allein nach dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht. VERKAUF Der Verkauf erfolgt provisionsfrei direkt vom Eigentümer.
Sonstiges
OHNE BAULICHE ANLAGEN Diese Nutzungen sind im Rahmen der bestehenden Grünflächennutzung möglich und erfordern keine Baugenehmigung. - Pflege und Unterhaltung als Grün- und Gehölzfläche - Rückschnitt und Auslichtung des Aufwuchses - Ausgleichs- und Ersatzfläche, Einbuchung in ein Ökokonto - Aufwertung als Kompensationsfläche für Dritte - Anlage von Blüh- und Bienenweideflächen - Brennholzgewinnung aus dem vorhandenen Aufwuchs - Erhalt als Lärm- und Sichtschutzpuffer zwischen Gewerbe und Wohnen - Arrondierung angrenzender Grundstücke - Flächenbevorratung im Hinblick auf den geplanten Ausbau der L 419 - Langfristige Vermögensanlage in Grund und Boden MIT BAULICHEN ANLAGEN Diese Nutzungen sind aufgrund der Lage denkbar. Sie erfordern eine bauliche Anlage und damit eine vorherige Abstimmung mit der Stadt Wuppertal. - Stellplatz- und Abstellflächen für Fahrzeuge - Abstellflächen für Wohnmobile, Wohnwagen und Anhänger - Offene Lagerflächen - Überdachte Unterstell- und Lagerflächen - Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge an der Hauptachse - Werbeanlagen mit Sichtbezug zur Parkstraße - Containerstand- und Wertstoffsammelplätze - Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen auf Zeit - Erweiterung angrenzender Gewerbeflächen - Erweiterung angrenzender Wohngrundstücke Der Stellplatzdruck im Umfeld ist sichtbar hoch, entlang der umliegenden Straßen wird durchgehend geparkt. ANGABEN UND HAFTUNG Alle Angaben beruhen auf Informationen des Eigentümers und öffentlich zugänglichen Geodaten. Eine Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit wird nicht übernommen. Maßgeblich sind ausschließlich die Angaben im notariellen Kaufvertrag sowie die amtlichen Kataster- und Grundbuchauszüge. Flächenangaben sind kaufmännisch gerundet. PLANUNGSRECHT UND NUTZUNG Die genannten Nutzungsmöglichkeiten sind Beispiele. Sie beschreiben, was aufgrund der Lage denkbar erscheint, und begründen keine Zusicherung der Genehmigungsfähigkeit. Die unter "Ohne bauliche Anlagen" genannten Nutzungen bewegen sich im Rahmen der bestehenden Grünflächennutzung. Die unter "Mit baulichen Anlagen" genannten Nutzungen erfordern eine bauliche Anlage und damit eine bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Prüfung im Einzelfall. Ob und in welchem Umfang ein solches Vorhaben zulässig ist, entscheidet allein die zuständige Behörde im jeweiligen Verfahren. Ein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung oder einer sonstigen Nutzungsgenehmigung besteht nicht. Ein solcher Anspruch ergibt sich weder aus der Lage an einer Hauptverkehrsachse noch aus der Nachbarschaft zu Gewerbe- oder Wohnbebauung oder aus dem Umstand, dass die angrenzenden Straßen erschlossen sind. Diese Umstände beschreiben die örtliche Situation und begründen keine planungsrechtliche Bauerwartung. Der Kaufpreis bildet den Wert als Grünfläche ab. Bei Werbeanlagen, Stellplatzanlagen und sonstigen baulichen Anlagen entlang von Landesstraßen sind neben dem Bauordnungs- und Bauplanungsrecht die Anbaubeschränkungen des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen zu beachten, die eine Zustimmung des Straßenbaulastträgers erfordern können. Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für den Ausgang eines Genehmigungsverfahrens, etwaige Kosten trägt der Erwerber. BEWUCHS UND RODUNG Die Angaben zum Bewuchs beruhen auf einer Inaugenscheinnahme und ersetzen kein forstliches oder baumfachliches Gutachten. Für Rodung und Rückschnitt gilt die Vegetationsschutzfrist des § 39 Abs. 5 BNatSchG: In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ist es verboten, Bäume, Hecken und Gebüsche abzuschneiden, auf den Stock zu setze
Preise & Größen
Energiedaten
Ausstattung & Zustand
Lagebeschreibung
Seien Sie vorsichtig bei besonders günstigen Angeboten und gehen Sie niemals vor Vertragsunterzeichnung und Schlüsselübergabe in Vorleistung (Vorkasse, usw.).
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