Traditionsreiches Schmargendorf, nahe Roseneck, zwischen Grunewald & Dahlem, frei zum Bezug
Objekt gefunden bei Immowelt
Objektnummer des Anbieters: 26CS7GG8TU9A

Objektbeschreibung
Diese wunderschöne Altbauwohnung wird generationsbeding verkauft und kann als gepflegt bezeichnet werden. Gegebenenfalls werden Sie als neuer Eigentümer einiges nach Ihren Vorstellungen gestalten wollen. Der entgegenkommende Verkaufspreis ergibt sich daraus, dass die Verkäuferin sowohl zeitnah verkaufen möchte als auch Ihre eventuellen Renovierungskosten berücksichtig. Geprägt ist die Wohnung durch den Charme einer vergangenen Zeit der eleganten Beschaulichkeit. Versehen mit Doppelkasten-Altbaufenster, die ähnlich fungieren wie eine heutige Doppelverglasung, nur schöner und aus Holz, etwas Stuck und sonstigen Merkmalen der Belle Epoque. Innerhalb der Wohnung sind die alten Türen erhalten sowie eine wunderschöne Schiebetür mit bemalter Verglasung, die ein mögliches Wohnzimmer von einem möglichen Esszimmer verbindet oder bei Bedarf trennt. Zum Teil bestehen noch die alten gusseisernen Heizkörper. Da im Rahmen der damaligen Zeit des Ankaufs der Wohnung in den 80igern, Teppichboden modern war, ist dieser in der gesamten Wohnung, bis auf die beiden Bäder und der Küche verlegt. Der Vorteil ist, dass der sich darunter wahrscheinlich befindende Parkettfußboden und/oder Holzdielen hierdurch geschützt wurden. Die jetzige Verkäuferin, die ihre Jugend in der Wohnung gelebt hat, kann jedoch keine Auskunft über dem unter dem Teppichboden verlegten Boden geben. In der Teilungserklärung wird die Wohnung 7 als 6 Zimmer, Balkon, 2 Dielen, Bad, und Küche mit 98/000 Miteigentum beziffert. Zu der Wohnung ist ein Kellerverschlag zugeordnet. Da das Gebäude 1911 erbaut wurde ist der Keller zwar trocken, allerdings eigenen sich sicherlich keine Aufbewahrung von Büchern dort. Das aktuelle Wohngeld beträgt 674,26 €/mtl. zzgl. der Nutzung des Fahrstuhls, mit einer Umlage von zurzeit 113,33 €/mtl. Die Grundsteuer beträgt im Quartal 359,31 €. Es wurde im Rahmen der Energiewende angeregt eine Wärmedämmfassade anzubringen und die Fenster zu erneuern. Auf Grund der bestehenden Eigentümergemeinschaft ist eher nicht davon auszugehen, zumal diese Altbauten über ein sehr massives Mauerwerk verfügen und aus unserer persönlichen Sicht und der Erfahrung der Verkäuferin, so eine Maßnahme mehr als unnötig erscheint. Sie betreten die Wohnung über eine schöne Entreediele. Es gibt keine Durchgangszimmer, da alle Zimmer von der Diele beziehungsweise vom Flur abgehen. Die Wohnung ist sonnendurchflutet, hell, großzügig und erfüllt sicherlich alle Wünsche eines gehobenen Wohnanspruchs. Sie passt sowohl zu Menschen, die ein Haus nicht mehr bewohnen wollen, wie auch Menschen, die eine Familie gründen oder haben. Zwei der Zimmer haben einen jeweiligen Zugang zu einer kleinen Stadtloggia, ausgerichtet zur Hundekehlestraße und einen länglichen Balkon zum Hof. Dieser verbindet ein hinteres Schlafzimmer oder Homeoffice oder Ankleidezimmer über den Balkon mit dem Duschbad/Waschküche, welche auch von der Küche aus zugängig ist. Auf Grund der Ecklage der Wohnung ergibt sich ein wunderschönes Erkerzimmer, mit Blick auf die Hundekehlestraße, mit ihrem großzügigen Baumbestand wie auch auf die Doppel-Schiebetür, die zwei hochherrschaftliche Zimmer verbindet und bei Bedarf trennt. Insgesamt 5 Zimmer bieten den Platz, den sich jeder erträumt. Zudem gibt es eine Flurkammer, die perfekt nicht nur die Straßengarderobe und Straßenschuhe aufnimmt, sondern auch Staubsauger und Co. Es gibt ein in weiß & schwarz gehaltenes innenliegendes Badezimmer, mit einer Wanne, Toilette und Handwaschbecken. Ein weiteres Bad, dem ehemaligen 6 Zimmer, ist mit einer Dusche, einem WC sowie Handwaschbecken und dem WM-Anschluss nebst Trockner ausgestattet. Von dem jetzigen Eigentümer wurde dieses Bad mit Zugang zum Hofbalkon als Waschküche verstanden. Zugang ist über die schöne Wohnküche gegeben, die auf Grund des Schnitts einen gemütlichen Essbereich anbietet. Zusammenfassend besticht die Wohnung durch den Erhalt des Charms aus der Zeit, wo hochherrschaftliches Wohnen zum Stil des Lebens gehört/e. Platz für Bücher und ein Klavier notwendig erschienen und jeder noch ein Schlafzimmer hatte, in dem Platz für die persönliche Entfaltung wichtig war. Wir freuen uns Ihnen diese schöne Wohnung in eines der besten Lagen, zwischen Grunewald und Dahlem verkaufen zu können. Eine Besichtigung ist flexibel möglich, da die Wohnung frei ist und wir einen Zugangsschlüssel haben. Wir freuen uns über Ihre Anfrage über ImmoWelt: Kontakt zum Anbieter. Bitte geben Sie Ihre Rufnummer an, wo wir Sie auch erreichen können. Mein Name ist Astrid Hensel, Geschäftsführerin und ich bin unter 0163-591 20 79 zu erreichen. Eine Haftung wird im jeglichem Umfang ausgeschlossen, da alle Angaben und Unterlagen über Dritte erfolgten. Seien Sie jedoch versichert, dass wir nach bestem Wissen und Gewissen seit über 30 Jahren handeln.
Besichtigungstermine
Freibleibung des Angebotes / Einzelbesichtigungen Bitte beachten Sie, dass das Angebot freibleibend ist. Eine Zwischenverkauf ist möglich! gerne vereinbaren wir mit Ihnen eine Einzelbesichtigung. Besichtigungstermine Wir möchten Sie aus gegebenem Anlass bitten, Ihre Interessensbekundung ausschließlich beim Erstkontakt über unser Inserat bei ImmoWelt zu tätigen. Klicken Sie hierzu: Kontakt zum Anbieter. Für Rückfragen erreichen Sie uns außerdem unter unserer E-Mail-Adresse: [email protected] oder unserem Firmentelefon 030-774 30 63 oder 0163 591 2079 Unsere Bürozeiten sind Montag bis Donnerstag von 10:00 – 14:00 Uhr. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! ----------------------------------------------------------------------------- Trotz gewissenhafter Erstellung des Exposés können Irrtümer auftreten. Eine Haftung dafür schließen wir ausdrücklich aus. Der Zwischenverkauf/die Zwischenvermietung bleibt vorbehalten. Die Verhandlungen mit dem Verkäufer/dem Vermieter sind stets freibleibend, vorbehaltlich des Zwischenverkaufs/der Zwischenvermietung sowie vorbehaltlich der Zustimmung des Verkäufers/des Vermieters. Schadensersatzansprüche aus Beratungs-, Finanzierungskosten etc. werden nicht anerkannt bzw. übernommen. Alle Informationen sind Informationen des Verkäufers/des Vermieters.
Datenschutzhinweis
Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch: Immobilien Hensel GmbH Vertreten durch: Astrid Hensel, Geschäftsführerin Attilastr. 76 D-12247 Berlin-Steglitz Tel.: 030/7743063 E-Mail: [email protected] 1. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung: Wenn Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen möchten, erheben wir folgende Informationen: •Anrede, Vorname, Nachname, sofern notwendig, z.B. bei Studenten auch alle Daten Ihres Bürgen •eine gültige E-Mail-Adresse, •Anschrift, •Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk) •Ihre Einkommenssituation •Sowie weitere Informationen, die für die Vermietung notwendig sind Die Erhebung dieser Daten erfolgt, •um Sie angemessen beraten und Ihre Bewerbung bearbeiten zu können; •zur Korrespondenz mit Ihnen und der Hausverwaltung bzw. dem Eigentümer oder dem Notar. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung des Leistungsverhältnisses und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen hieraus erforderlich. Die für die Mandatierung von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht für Immobilienmakler und Hausverwalter/Eigentümer gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben. Ihre Einwilligung erfolgt automatisch mit Inanspruchnahme unserer Leistungen. 2. Weitergabe von Daten an Dritte Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt. Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung Ihrer bezogenen Leistungen mit Ihnen erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben, zum Beispiel Hausverwaltungen/Eigentümer. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an Verbundunternehmen sowie beauftragte Dienstleistungsunternehmen der Verbundunternehmen und Öffentliche Stellen aufgrund gesetzlicher Vorschriften. Das Anwaltsgeheimnis bleibt unberührt. Soweit es sich um Daten handelt, die dem Anwaltsgeheimnis unterliegen, erfolgt eine Weitergabe an Dritte nur in Absprache mit Ihnen. 3. Betroffenenrechte Sie haben das Recht: •gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. 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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Immobilien Hensel GmbH, Attilastraße 76, 12247 Berlin-Steglitz, Deutschland (nachfolgend: Makler) § 1 Weitergegebene Objektinformationen Die vom Makler an den Auftraggeber übermittelten Angebote (Objektnachweise) sind freibleibend, solange noch kein entsprechender Vertrag mit dem Auftraggeber abgeschlossen worden ist. Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt, mit Ausnahme von Fällen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, für die Richtigkeit keinerlei Haftung. § 2 Pflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages/Mietvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen. Der Auftraggeber hat den Makler unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, zu informieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler vom Zustandekommen eines Vertrages unverzüglich zu benachrichtigen und ihm auf erstes Auffordern eine vollständige Abschrift des Vertrages zu übermitteln. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen dieses Maklervertrages erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Insbesondere darf er diese Informationen nicht an Dritte weitergeben. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verschwiegenheitspflicht und schließt daraufhin der von ihm informierte Dritte einen Vertrag über das vom Makler nachgewiesene Objekt, so schuldet der Auftraggeber die Provision, als ob er diesen Vertrag selbst geschlossen hätte. § 3 Ersatz- und Folgegeschäfte Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß den mit dem Makler vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss. § 4 Aufwendungsersatz Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt. § 5 Haftungsbegrenzung Die Haftung des Maklers ist auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie die fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Maklervertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertraut hat und auch vertrauen durfte. Die Haftung des Maklers oder seiner Erfüllungsgehilfen bleibt im Falle der Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren und typischen Schaden begrenzt. Die vorstehenden Regelungen zur Haftungsbeschränkung und Haftungsbegrenzung gelten nicht für Fälle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen und/oder der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. § 6 Verjährung Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Makler verjähren innerhalb von 3 Jahren nach Entstehung des Anspruches und der Kenntnis aller den Anspruch begründenden Umstände. Dies gilt nicht für Fälle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen und/oder der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. § 7 Anwendbares Recht und Gerichtsstand Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche als Gerichtsstand Berlin vereinbart. § 8 Schlussbestimmungen Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist nur im Hinblick auf Ansprüche aus dem jeweiligen Maklervertrag zulässig. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Ansprüchen des Maklers aufrechnen. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
Stichworte
Versorgung: Städtische Wasserversorgung, Städtische Stromversorgung
Verfügbar ab Array
Preise & Größen
Energiedaten
Ausstattung & Zustand
Lagebeschreibung
Seien Sie vorsichtig bei besonders günstigen Angeboten und gehen Sie niemals vor Vertragsunterzeichnung und Schlüsselübergabe in Vorleistung (Vorkasse, usw.).
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