Diese Versicherungen sind für Eigenheimbesitzer wichtig

Wer gerade auf der Suche nach seinem ganz persönlichen Traumdomizil ist, überschlägt in aller Regel die finanzielle Belastung, die mit der Anschaffung einer eigenen Immobilie klassischerweise einhergeht. Neben den Anschaffungs- und Kaufnebenkosten müssen dabei insbesondere Unterhaltskosten berücksichtigt werden. Ein Posten auf der Kostenseite sollte dabei auch für das Thema Versicherungen auftauchen, denn Immobilienbesitzer sollten laut dem Gesamtverband der Versicherer, kurz GDV, mindestens die folgenden Versicherungen für eine selbst bewohnte Immobilie abschließen.

Foto Überschwemmungen

Abbildung 1: Das Wetter wird immer unberechenbarer. Deswegen ist es umso wichtiger, dass sich Eigenheimbesitzer mit einer Gebäudeversicherung inklusive Elementarschadenklausel vor den finanziellen Folgen von Hochwasser und Überschwemmungen schützen.


Die Wohngebäudeversicherung schützt die Immobilie und fest eingebautes Interieur

So lautet es in der Kurzbeschreibung zu dieser wichtigen Immobilienversicherung. Auch wenn daran kein frisch gebackener Immobilienbesitzer denken mag, gibt es externe Gewalten, die einen hohen Schaden am Haus anrichten können. Deswegen sichert eine Wohngebäudeversicherung die Eigenheimbesitzer insofern ab, dass die Schäden nach einem Brand, nach einem Blitzschlag, nach Hagel und Sturm und nach einem Wasserschaden von der Versicherung beglichen werden. Die Redaktion von Finanzen.de hat die Tarife verschiedener Anbieter für Gebäudeversicherungen verglichen und informiert über wichtige Leistungsbausteine und finanzielle Unterschiede.

Das Fazit des Tests: 103 Anbieter bieten Versicherungsleistungen, die empfohlen werden können. Berücksichtigt wurden dabei auch die wichtigsten Testkriterien der Stiftung Warentest, wie etwa der Faktor Fahrlässigkeit, ob Aufräum- und Abbruchkosten mitversichert sind, welche Kosten übernommen werden, wenn Möbel für die Zeit der Renovierung zwischengelagert werden müssen oder, wenn Bauvorschriften sich ändern und diese Änderung Mehrkosten impliziert.

Die Elementarschadenversicherung ist besonders gefragt, weil extreme Wetterlagen vorherrschen

Es sind Bilder, die viele nur aus dem Fernsehen kennen: Flüsse, die über die Ufer treten und ganze Häuserzeilen mitreißen. Dächer, die unter der Last der Schneeberge zusammenbrechen. Häuser, die nur noch halb auf dem Grundstück stehen, weil ein Erdbeben oder Erdrutsch ihnen buchstäblich die Grundlage entrissen hat. Doch es sind keine Bilder aus Hollywood-Filmen, die einem Drehbuch folgen, sondern Bilder aus den Nachrichten, wenn Starkregen und Überschwemmungen, Hochwasser, Erdrutsche oder Erdbeben das Leben der Menschen in einer ganzen Region komplett durcheinanderwirbeln. Und es sind die finanziellen Folgen, die für viele Betroffene kaum stemmbar sind. Aufgrund eben dieser Entwicklungen wird die Elementarschadenversicherung immer häufiger nachfragt.

In der gängigen Versicherungspraxis ist die Elementarschadenversicherung keine Einzelversicherung, sondern ein Baustein der Gebäudeversicherung, die in der Umgangssprache sogar immer häufiger als Naturgefahrenversicherung bezeichnet wird. Wofür die Versicherung aufkommt? Nach Abzug der Selbstbeteiligung, die meist Teil dieses Versicherungsbausteins ist, kommt die Versicherung für Reparaturen auf, wie etwa für die Trockenlegung des Hauses. Aber auch Abriss- und Sanierungsarbeiten sowie die komplett neue Konstruktion eines gleichwertigen Hauses sind Bestandteile der Elementarschadenversicherung.

Die Verbraucherschützer der Verbraucherzentrale raten nachdrücklich dazu, sich nicht auf die Hausratversicherung zu verlassen, denn diese versichere insbesondere das Interieur, also die frei beweglichen Möbel. Eine Gebäudeversicherung inklusive Elementarschadenversicherung sichere Immobilienbesitzer für den Fall ab, dass das Haus durch eine Naturgewalt Schaden nimmt.

Praxistipp: Beim Abschluss der Gebäudeversicherung Spezialbauten berücksichtigen

Wenn die Wohngebäudeversicherung um eine Elementarschadenversicherung aufgestockt wird, ist es sinnvoll Besonderheiten rund ums Haus zu berücksichtigen. So wird beispielsweise angeraten, Glas speziell zu versichern, wenn ein rundherum verglaster Wintergarten oder eine hochwertige Terrassenüberdachung zum Eigenheim gehören. Auch Öltanks im Keller oder die Photovoltaikanlage auf dem Dach lässt sich mit einem kleinen Zusatz schnell mitversichern.

Das Pendant fürs Interieur: die Hausratversicherung

Foto Photovoltaikanlage

Abbildung 2: Wer Sonderbauten am Haus hat, wie beispielsweise eine Photovoltaikanlage auf dem Dach, sollte diese explizit versichern, um hohe Folgeschäden zu verhindern.

Die Wohngebäudeversicherung, idealerweise mit Elementarschadenschutz, sichert die Eigenheimbesitzer in dem Fall ab, dass etwas mit der Gebäudehülle, also mit dem Haus, passiert. Die Hausratversicherung greift in aller Regel bei den gleichen äußeren Einflüssen – also bei Feuer- und Sturmschäden, Blitzschlag und Wasserschäden sowie bei Einbruch- und Diebstahldelikten. Allerdings bezahlt die Hausratversicherung für Schäden am Inventar – also für Reparatur, Wiederbeschaffung und Wertminderung von Möbeln und Interieur. Wichtig ist es, in diesem Fall, die Versicherungssumme so auszuwählen, dass das Interieur damit auch abgedeckt ist. Da das Hab und Gut sich oftmals mit den Jahren vergrößert, macht ein regelmäßiger Versicherungscheck Sinn.

Wenn die Wohngebäudeversicherung um eine Elementarschadenversicherung aufgestockt wird, ist es sinnvoll Besonderheiten rund ums Haus zu berücksichtigen. So wird beispielsweise angeraten, Glas speziell zu versichern, wenn ein rundherum verglaster Wintergarten oder eine hochwertige Terrassenüberdachung zum Eigenheim gehören. Auch Öltanks im Keller oder die Photovoltaikanlage auf dem Dach lässt sich mit einem kleinen Zusatz schnell mitversichern.

Das Pendant fürs Interieur: die Hausratversicherung

Die Wohngebäudeversicherung, idealerweise mit Elementarschadenschutz, sichert die Eigenheimbesitzer in dem Fall ab, dass etwas mit der Gebäudehülle, also mit dem Haus, passiert. Die Hausratversicherung greift in aller Regel bei den gleichen äußeren Einflüssen – also bei Feuer- und Sturmschäden, Blitzschlag und Wasserschäden sowie bei Einbruch- und Diebstahldelikten. Allerdings bezahlt die Hausratversicherung für Schäden am Inventar – also für Reparatur, Wiederbeschaffung und Wertminderung von Möbeln und Interieur. Wichtig ist es, in diesem Fall, die Versicherungssumme so auszuwählen, dass das Interieur damit auch abgedeckt ist. Da das Hab und Gut sich oftmals mit den Jahren vergrößert, macht ein regelmäßiger Versicherungscheck Sinn.

Die Haftpflichtversicherung für Eigenheimbesitzer schützt vor Regressansprüchen Dritter

Die Haftpflichtversicherung wird von vielen Eigenheimbesitzer abgetan – und das kann teuer werden. Wenn sich ein Passant im Winter auf dem geräumten Gehweg verletzt, haftet der Eigenheimbesitzer ebenso wie wenn ein Blumenkasten vom Balkon auf ein darunter parkendes Fahrrad stürzt und dieses beschädigt. In all diesen Fällen kann – wenn Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden kann – die Haftpflichtversicherung für die daraus resultierenden Folgekosten aufkommen. Diese Form der Haftpflichtversicherung, also eine klassische Haftpflichtversicherung, benötigt jeder Eigenheimbesitzer, der seinen persönlichen Wohntraum selbst bewohnt. Eine Rechtsschutzversicherung kann darüber hinaus sinnvoll sein. Diese prüft etwaige Regressansprüche, bevor eine Zahlung erfolgt, und sorgt für juristischen Beistand im Falle eines Streitfalls.

Foto Schneeräumung

Abbildung 3: In Deutschland gibt es eine Streu- und Räumpflicht. Ist geräumt und es verletzt sich dennoch jemand auf dem Gehsteig, kommt die private Haftpflichtversicherung des Eigentümers für die Folgekosten auf.

Wer hingegen eine Wohnung oder ein Haus vermietet, sollte eine spezielle Form der Absicherung wählen, nämlich die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Nötig wird diese Versicherung, weil der Mieter selbst nicht haftbar ist, wenn einem Passanten etwas rund um sein Mietobjekt passiert. Auch hier muss Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden können bzw. der Mieter darf nicht seine ihm auferlegten Aufgaben missachten. Pfiffig sei darüber hinaus der Abschluss eines Schutzbriefs, der dann die Folgekosten übernimmt, wenn sich jemand aussperrt und die Tür von einem Dienstleister geöffnet werden muss. Auch wenn die Rohrreinigung anrücken müssen sowie zur Beseitigung von Ungeziefer und Parasiten, können die Kosten über den Schutzbrief verrechnet werden.

Bildquellen:
  • Abbildung 1: pixabay.com © Hans (CC0 Public Domain)
  • Abbildung 2: pixabay.com © colmkay (CC0 Public Domain)
  • Abbildung 3: pixabay.com © Bru-nO (CC0 Public Domain)
29.06.2023 10:35 Uhr | in "Allgemein"
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