Neue Grundsteuer - Was hat sich geändert?

Noch immer träumen viele Menschen den Traum vom Eigenheim. Kein Wunder, denn Wohneigentum bietet zahlreiche Vorteile. Doch neben den enormen Preissteigerungen und den steigenden Zinssätzen macht Eigenheimbesitzern gerade auch noch etwas anderes Sorgen: die neue Grundsteuer.

Bisher entstand Immobilieneigentümern in Zusammenhang mit der Grundsteuer keinerlei Aufwand. Sie war fest bemessen und wurde regelmäßig an die zustände Kommune abgeführt. Das ändert sich nun. Immobilienbesitzer müssen aktiv werden. Doch das neue System lässt viele Fragen offen: Wie bemisst man die Grundsteuer? Welche Fristen gelten? Und mit welchem Kosten muss man rechnen? Nachfolgend die wichtigsten Fakten.

Bild: Wohnsiedlung

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Grundsteuer – das ist 2022 neu

Bisher mussten sich die meisten Menschen lediglich mit der Einkommensteuererklärung herumplagen. Nun steht die Bewertung der Grundsteuer an. In einer Grundsteuererklärung für Eigenheimbesitzer gibt man relevante Eckdaten ihres Wohneigentums an. Anschließend kann die Grundsteuer für die betreffende Immobilie neu bewertet werden. Grund dafür?

Zwar war die Abwicklung der Grundsteuer bisher äußerst simpel, dennoch gab es viel Kritik. Das alte System konnte nicht gerade durch Fairness bestechen. So konnte es passieren, dass für gleichwertigen Besitz unterschiedlich hohe Kosten berechnet wurden. Oder relevante Details wie eine besonders gute Lage spielten keinerlei Rolle bei der Höhe der zu leistenden Abgaben. Durch die Grundsteuerreform 2022 soll nun also jede Immobilie individuell betrachtet und bewertet werden.

Ganze 36 Millionen Grundstücke müssen nun in Deutschland neu bemessen werden. Damit das in der Kürze der Zeit umsetzbar ist, wurden Immobilienbesitzer bereits frühzeitig aufgefordert, eine Erklärung abzugeben. Mitteln Online-Systemen und Elster soll die Übermittlung besonders unkompliziert und schnell gehen.

Warum das alte Grundsteuersystem nicht fair war

Wohneigentümer, die auf die Entwicklung der Grundsteuerhöhe zurückblicken, werden eines feststellen: Während Preise für alle möglichen Dinge in den letzten Jahren und Jahrzehnten angestiegen sind, war die Grundsteuer eine Konstante im Leben. Die veralteten Bewertungen basieren auf Erhebungen, die lange zurückliegen.

So fand die letzte Bewertung im Westen Deutschland im Jahr 1964 statt. Im Osten wurden die Grundstückssteuerbemessungen bereits 1935 festgelegt. Diese alten Bemessungsgrundlagen sollen nun ihren Weg in die Archive Deutschlands finden und durch ein realitätsnäheres System ausgetauscht werden. So soll ein wertabhängiges Grundsteuermodell Einzug halten.

Doch was heißt das im Klartext? Wenn zukünftig auch die Lage einer Immobilie eine Rolle spielt, bedeutet das: die Grundsteuer für Wohneigentum in begehrter Lage steigt. Grundlegend gibt es verschiedene Faktoren, die dazu beitragen, dass die Steuer in boomenden Gegenden steigt. In strukturschwachen Gegenden könnten die Grundsteuerkosten jedoch sogar sinken.

Kosten für Mieter können steigen

Die Grundsteuer bezieht sich komplett auf ein Grundstück sowie dessen Bebauung und ist umlagefähig. Das bedeutet, Vermieter dürfen die Grundsteuer im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Das Prinzip der Umlagefähigkeit wird bestehen bleiben. Weil die Grundsteuerhöhe in beliebten Gegenden, beispielsweise in boomenden Städten, steigen wird, werden die Wohnnebenkosten ansteigen. Es gibt also auch höhere Kosten für Mieter.

So errechnet sich die neue Grundsteuer

Grundsätzlich gibt es drei Faktoren, die bei der Berechnung der Grundsteuer eine Rolle spielen: der Grundstückswert, der mit der Reform neu festgelegt wird, die Steuermesszahl und der Hebesatz. Alle drei Werte werden miteinander multipliziert. Durch die Reform verändert sich also lediglich der Grundstückswert und erhält mehr Individualität.

Diese Fristen gelten für Grundstückseigentümer

2022 ist das Stichjahr der Grundsteuerreform. Schon früh im Jahr wurden Immobilienbesitzer deshalb kontaktiert und um die Abgabe ihrer Grundsteuererklärung gebeten. Aus Unsicherheit schieben viele Eigentümer die Bearbeitung vor sich her. Sinnvoll ist das aber nicht, denn auch wenn Fristverlängerungen diskutiert werden, gilt bisher der 31. Oktober als Frist für die Grundsteuererklärung. Wer das Einreichen der Erklärung versäumt, wird durch Verspätungszuschläge abgestraft.

Weil das Ausfüllen der Grundsteuererklärung komplex ist und Fehlerrisiken birgt, sollte man nichts übers Knie brechen. Es empfiehlt sich, frühzeitig mit der Bearbeitung zu beginnen oder Experten zu Rate zu ziehen. So geht man sicher, nur die Wohnfläche anzugeben, die auch angegeben werden muss und treibt die eigenen Abgaben nicht unnötig in die Höhe. Wer Elster nutzen möchte, aber noch keinen Zugang hat, sollte dies schnell nachholen: Die Freischaltung kann einige Wochen dauern.

26.09.2022 16:28 Uhr | in "Allgemein"
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