Wissenswertes zu Immobiliensteuern bei Kauf, Besitz und Verkauf

Ist bereits die jährliche Einkommenssteuererklärung für Sie eine organisatorische Herausforderung? Dann wird es nicht unbedingt einfacher, wenn steuerliche Besonderheiten, z.B. ein Immobilienbesitz oder -kauf, hinzukommen. Dabei zählen Immobilien zu einer der zukunftsfähigsten Kapitalanlagen. Wenn Sie nun eine (weitere) Immobilie erwerben oder ein Immobilienobjekt vermieten oder verkaufen wollen, ist es ratsam, sich im Vorhinein über die unterschiedlichen Besonderheiten im Steuerrecht zu informieren. Erfahren Sie daher nachfolgend alles Wissenswerte über Immobiliensteuern und wieso es sinnvoll ist, einen Steuerberater für Immobilien hinzuziehen.

Bild: Geld sparen bei Immobilien

Bildquelle: Skitterphoto © pixabay.com, 1017463


Immobilienkauf

Grunderwerbsteuer: Die einmalige Immobiliensteuer

Wenn Sie eine Immobilie in Deutschland erwerben wollen, fällt die sogenannte Grunderwerbsteuer einmalig an. Sie zählt zu den Nebenkosten eines Hauskaufes und wird prozentual abhängig vom Kaufpreis bestimmt. Sie beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent.

Geminderte Grunderwerbsteuer durch bewegliches Inventar

Möglicherweise können Sie Steuervorteile erzielen, falls Ihr Wunschobjekt mit sogenanntem beweglichen Inventar ausgestattet ist. Dieses fällt nämlich nicht unter die Grunderwerbsteuer. Es beinhaltet beispielsweise Einbauküchen, Kamine, Markisen, Teppiche, Lampen oder ein Gartenhaus.

Das können Sie von der Steuer absetzen

Wenn Sie Eigennutzer der Immobilie sind, können Sie den Hauskauf inklusive anfallenden Kosten nicht von der Steuer absetzen. Jedoch sind haushaltsnahe Dienstleistungen, z.B. Kosten für Handwerker, mit bis zu 20 Prozent von der Steuer absetzbar. Kosten für Material können allerdings nicht abgesetzt werden, lediglich die reine Arbeitszeit. Maximal können so 1.200 Euro pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden.

Immobilienbesitz

Anfallende Steuern für Eigentümer

Immobilieneigentümer haben stets die Grundsteuer zu zahlen. Diese ist nicht mit der einmalig zu zahlenden Grunderwerbsteuer zu verwechseln. Es handelt sich um eine fortlaufende Immobiliensteuer auf den Besitz von Grundstücken sowie Gebäuden und wird an die Gemeinde gezahlt. Sie beträgt in der Regel weniger als 1.000€ pro Jahr. Ab dem 01.01.2025 tritt jedoch eine Reform der Grundsteuer durch das Bundesfinanzministerium in Kraft, da die bisherige Berechnung der Steuerhöhe nicht mehr ausreichend der tatsächlichen, aktuellen Wertentwicklung entspricht.

Steuern für Vermieter

Erzielen Sie Gewinne aus Mieteinnahmen, fallen diese unter die Einkommensteuer und müssen in Ihrer Steuererklärung angegeben werden. Dagegen haben Sie keine Umsatzsteuer auf Ihre Mieteinnahmen zu zahlen, wenn Sie an private Nutzer vermieten. Als Besitzer einer Eigentumswohnung, die Sie vermieten, können Sie zudem Werbungskosten wie Kreditzinsen, Renovierungskosten, Anschaffungskosten oder Kosten für die Mietersuche von der Steuer absetzen, ebenso wie haushaltsnahe Dienstleistungen.

Immobilienverkauf

In einigen Fällen kann beim Verkauf Ihrer Immobilie eine Einkommensteuer anfallen, umgangssprachlich auch Spekulationssteuer genannt. Die Höhe dieser Steuer ergibt sich sowohl aus dem erwirtschafteten Gewinn als auch aus dem Einkommensteuersatz des Verkäufers.

Vermietete Objekte

Wollen Sie eine Immobilie, die Sie zur Vermietung besitzen, verkaufen und ist deren Erwerb weniger als 10 Jahre her, fällt die Spekulationssteuer an. Denn in diesem Fall wird Ihnen vom Gesetzgeber unterstellt, dass Sie die Immobilie nur spekulativ auf einen kurzfristigen Wertzuwachs gekauft haben. Liegt der Kauf allerdings mehr als 10 Jahre zurück, müssen Sie keine Spekulationssteuer entrichten, d.h. Sie können die vermietete Immobilie steuerfrei verkaufen.

Selbst bewohnte Objekte

Wenn Sie im Immobilienobjekt durchgängig oder wenigstens im Verkaufsjahr plus den beiden vorangegangenen Jahren selbst gewohnt haben, müssen Sie keine Steuern zahlen. Dies trifft ebenso für angebrochene Kalenderjahre zu. Haben Sie das Haus beispielsweise seit Dezember 2019 selbst bewohnt und verkaufen es im Januar 2021, wird die Spekulationssteuer nicht fällig.

Kompetente Hilfe: Steuerberater für Immobilien

Auf Immobilien spezialisierte Steuerberater helfen Ihnen zum einen, Steuern zu sparen, während im Falle der Vermietung bestenfalls gleichzeitig ein Vermögen aufgebaut wird. Zum anderen vertreten diese Ihre Angelegenheiten gegenüber dem zuständigen Finanzamt im Falle von Kauf, Vermietung oder Verkauf von Wohneigentum. So können Sie sicherstellen, dass durch die fachkundige Vertretung keine Unstimmigkeiten oder Fehler entstehen, die zu einem Vorwurf der Steuerhinterziehung führen können.

Fazit

Es wird ersichtlich, dass Vermieter mehr von Steuervorteilen profitieren als Eigennutzer. Insgesamt fallen für Käufer, Vermieter und Verkäufer verschiedene Steuern an, es lassen sich jedoch auch Steuern sparen. Es ist daher lohnenswert, einen professionellen Steuerberater für Immobilien heranzuziehen, welcher Sie bezüglich Steuervorteilen berät und gleichzeitig für eine rechtlich korrekte Klärung aller Angelegenheiten sorgt.

21.09.2022 12:00 Uhr | in "Allgemein"
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