Eigentumswohnung im Erbfall - Was passiert?
Tritt der Trauerfall ein, ist das oftmals eine zwiespältige Angelegenheit. Zum einen muss man den Verlust eines Menschen verarbeiten, zum anderen gibt es aber auch oftmals ein Erbe, welches einem das Leben einfacher machen kann. So beispielsweise, wenn eine Eigentumswohnung vererbt wird. Hierbei gibt es allerdings ein paar Dinge zu beachten, damit der Traum von den eigenen vier Wänden nicht im Desaster endet, denn wer damit auch beispielsweise Zins und Tilgung übertragen bekommt, steht vor vielen Fragen.
Wir möchten hier auf die wichtigsten Aspekte eingehen, wenn eine Eigentumswohnung im Erbfall vererbt wird.
Die Höhe der Erbschaftssteuer
Bei der Erbschaftssteuer zählen zwei Faktoren: der Prozentsatz und die Höhe des Freibetrags.
Abhängig vom Verwandtschaftsgrad gibt es Freibeträge, unter denen keine Steuern fällig sind. Ist der Erbnehmer das Kind, steht diesem ein steuerfreier Betrag von bis zu 400.000 Euro zu. Ab diesem Wert wird der Erbschaftsteuersatz 7 bis 30 % erhoben.
Erbschaftssteuer
Verwandschaftsgrad | Erbschaftsteuersatz |
Ehegatten und Kinder | 7 bis 30 % |
Geschwister | Bis zu 43 % |
Nicht verwandte Personen | Bis zu 50 % |
Freibeträge
Verwandschaftsgrad | Freibetrag |
Ehegatten, eingetragene Lebenspartner | 500.000 Euro |
Kinder, Stiefkinder | 400.000 Euro |
Enkel | 200.000 Euro |
Eltern, Großeltern | 100.000 Euro |
alle anderen Erben | 20.000 Euro |
Außerdem ist es wichtig, ob man die Eigentumswohnung vermietet oder selbst bewohnen möchte. In so einem Fall wären beispielsweise 90 Prozent des Wertes steuerpflichtig. Doch auch für Nachlassnehmer, die beabsichtigen, in der Immobilie zu wohnen, gelten gewisse Regeln, um von Steuerfreiheit zu profitieren.
- Diese können sein:
- Wohnzeit von mindestens 10 Jahren
- Kindern werden höchstens von 200 qm² „erlaubt“, ab jedem weiteren qm² wird die Erbschaftsteuer erhoben
- Erbschaftsteuer entfällt bei Umzug unter 10 Jahren durch Krankheit oder Pflegeheimnotwendigkeit
Finanzamt informieren
Nach Bekanntwerden des Erbes haben Sie drei Monate Zeit, dies dem Finanzamt zu melden – ein Verzug kann als versuchte Steuerhinterziehung gewertet werden – der Strafantrag kann auch Jahre später gestellt werden.
Was Sie bei einem gemeinschaftlichen Erbe beachten müssen
Als Alleinerbe haben Sie die volle Entscheidungsgewalt. Haben Sie aber gemeinsam mit anderen geerbt, müssen Sie sich einigen. Dabei hilft Ihnen die Erbauseinandersetzung, die unterschiedliche Möglichkeiten bietet:
- (Weiter-)Vermietung
- Verkauf und Aufteilung des Erlöses unter den Erben
- Selbstnutzung und Auszahlen der Miterben
Eigentumswohnung im Erbfall – To Do
- Prüfen Sie, ob die Eigentumswohnung werthaltig oder überschuldet ist
- Berechnen Sie Ihren Erbschaftsteuersatz
- Abhängig davon, entscheiden Sie, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen wollen (dafür gibt es Fristen und Formen!)
- Entscheiden, ob Sie selbst in die Eigentumswohnung einziehen, diese vermieten oder verkaufen möchten – jede Variante hat ihre Vor- und Nachteile
- Informieren Sie innerhalb von drei Monaten das Finanzamt
- Lassen Sie sich Sie innerhalb von zwei Jahren in das Grundbuch eintragen, um von der Gebührenfreiheit der Grundbuchgebühren zu profitieren
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