Steuern sparen als Immobilienbesitzer mit dem richtigen Steuerberater

Steuern begleiten uns in unserem täglichen Leben ständig. So zahlen wir Umsatzsteuern, wenn wir etwas kaufen, müssen unser Einkommen versteuern und auch wenn wir Immobilien kaufen oder verkaufen, ist dies ein Fall für das Finanzamt. Allerdings gibt es im Bereich Immobilien einige Besonderheiten zu beachten. Damit dies funktioniert und die Steuerbelastung bei Verkauf oder Kauf optimiert wird, sollte ein Steuerberater Immobilien beauftragt werden, der auf diesen Bereich spezialisiert ist. Dieser kann nicht nur Hilfestellung hinsichtlich Renditeaussichten, Finanzierung usw. geben, sondern auch die fälligen Steuern bei Kauf, Verkauf, Vererbung und Verwaltung von Immobilien optimieren.

Wer mehrere Immobilien besitzt, sollte sich einen spezialisierten Steuerberater für den Immobilienbereich suchen

Bild: Wer mehrere Immobilien besitzt, sollte sich einen spezialisierten Steuerberater für den Immobilienbereich suchen. Bildnachweis: Pixabay.com, immobilie-haus-hauskauf-sparen-3408039 © geralt CC0 Public Domain


Welche Steuern betreffen Immobilienbesitzer?

Im Zusammenhang mit Kauf, Verkauf, Vererbung und Verwaltung von Immobilien können diverse Steuern anfallen, die wir hier kurz skizzieren:

Grunderwerbssteuer

Die Grunderwerbsteuer wird von der Höhe her lokal festgelegt und ist beim Erwerb eines Grundstücks oder von Teilen davon zu zahlen. Sie wird nicht fällig, wenn das Grundstück an Verwandte in gerade Linie (Kinder, Enkel) vererbt oder verkauft wird. Beim Verkauf an Ehe- oder Lebenspartner kann die Steuer in der Regel ebenfalls erlassen werden.

Grundsteuer

Die Grundsteuer, auch Bodenzins genannt, wird regelmäßig auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung erhoben. Die Steuereinnahmen kommen den jeweiligen Gemeinden zu Gute, die auch die Höhe der Steuern festlegen. In der Regel erfolgt die Bemessung am Wert des Grundstücks. Eine Reform der Grundsteuer wurde beschlossen und wird voraussichtlich ab 2025 in Kraft treten.

Spekulationssteuer

Die sogenannte Spekulationssteuer bezeichnet eigentlich einen Teil der Einkommensteuer, der bei privaten Veräußerungen erhoben wird. Steuer auf den erzielten Gewinn ist fällig, wenn eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach Kauf weiterverkauft wird. Es gibt allerdings einige Ausnahmen von dieser Regel, die genutzt werden können.

Erbschaftssteuer

Sobald Immobilien vererbt werden, fällt Erbschaftssteuer an. Nahe Verwandte, wie Ehepartner und Kinder, haben einen Freibetrag, für den keine Steuer anfällt. Bei Kindern sind dies derzeit in der Regel 400.000 Euro. Je nach Wert der Immobilie reicht dieser Freibetrag bei weitem nicht aus, um Erbschaftssteuer zu vermeiden.

Umsatzsteuer

Bei privaten Verkäufen von Immobilien spielt die Umsatzsteuer keine Rolle, diese Transaktionen sind umsatzsteuerfrei. Anders sieht es jedoch bei gewerblichen Verkäufen und Verwaltungen aus. Hier kann Umsatzsteuer anfallen, in manchen Fällen hat dies durch den dann möglichen Vorsteuerabzug sogar positive Effekte. Dieses sehr komplexe Thema sollten Sie unbedingt mit Hilfe eines Steuerberaters klären.

Wichtige Tipps zur Reduzierung von Steuern für Immobilienbesitzer

Es gibt diverse Möglichkeiten, Steuern im Immobilienbereich zu reduzieren:

Spekulationssteuer sparen

Falls zwischen Anschaffung einer Immobilien und deren Verkauf mehr als 10 Jahre liegen, wird keine Spekulationssteuer mehr erhoben. Das gleiche gilt, wenn die Immobilie zwar innerhalb der ersten 10 Jahren nach Kauf wieder verkauft wird, jedoch mindestens im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt wurde. Lassen Sie sich von einem Steuerberater detailliert beraten, welche Voraussetzungen für das “Selbst bewohnen” gelten, wie der zu versteuernde Gewinn berechnet wird und wie Sie Spekulationssteuer sparen können.

Erbschaftssteuer sparen

Sobald der Freibetrag für nahe Verwandte überschritten oder gar kein Freibetrag vorhanden ist, da es sich um weiter entfernte Verwandte oder Erben außerhalb der Familie handelt, ist Erbschaftssteuer zu zahlen. Lassen Sie sich von einem Steuerberater unbedingt umfassend beraten, wie Sie eventuell durch frühzeitige Schenkungen o.ä. Erbschaftssteuer sparen könnten.

Steuern sparen bei Gewerbeimmobilien

Kosten für Instandhaltungen, Modernisierungen und vieles mehr können bei Gewerbeimmobilien steuerlich angerechnet werden. Suchen Sie auf jeden Fall einen auf Immobilien spezialisierten Steuerberater auf, damit dieser Sie dabei unterstützen kann, die Steuern bei Gewerbeimmobilien zu optimieren.

Ausgliederung der Immobilien in eine Kapitalgesellschaft

Falls Sie über eine Vielzahl von Immobilien verfügen, kann es unter Umständen Sinn machen, diese in Form einer Kapitalgesellschaft zu verwalten, statt im direkten Privatbesitz. Es kann auch klug sein, Immobilien als Kapitalgesellschaft zu kaufen statt als Privatperson. Ein kompetenter Steuerberater für Immobilien kann Ihnen hier wichtige Tipps geben und zusammen mit seinem Netzwerk aus Rechtsanwälten eine für Ihren Bedarf optimale Lösung erarbeiten, die sowohl die Verwaltung erleichtert als auch die Steuern optimiert.

Fazit

Kauf, Verkauf und Verwaltung von Immobilien unterliegen diversen Regelungen auch in steuerlicher Hinsicht. Wer also mehrere Immobilien besitzt und diese vermietet und verkauft, sollte sich unbedingt Rat von einem auf Immobilien spezialisierten Steuerberater einholen, um sowohl die Immobilienverwaltung als auch die Steuern beim Verkauf von Immobilien zu optimieren. Darüber hinaus kann der Steuerberater hinsichtlich Rendite, Finanzierung und steuerlicher Prüfung von Verträgen unterstützen.

31.01.2022 11:00 Uhr | in "Allgemein"
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