Was ändert sich 2021 für Mieter und Hausbesitzer?

Bild: Hausbesitzer

Neues Jahr, neues Glück? Diesen Januar ändern sich für Mieter und Hausbesitzer einige Bedingungen. Von der CO2-Steuer bis hin zur geteilten Maklerprovision hat das Jahr 2021 zahlreiche Neuerungen im Gepäck. Ein Überblick über die Wichtigsten.

Änderungen bei den Nebenkosten

Die Immobilienpreise in Deutschland steigen seit Jahren. Der Wertsteigerung deutscher Immobilien hat auch Corona keinen Abbruch getan. 2021 wird das Wohnen in Deutschland jetzt sogar noch teurer. Das liegt nicht zuletzt an steigenden Posten in der Nebenkostenabrechnung. Durch das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz und die CO2-Steuer kostet das Heizen mit fossilen Brennstoffen seit dem ersten Januar zusätzlich. Pro Tonne CO2 beträgt die Abgabe 25 Euro. In Häusern und Wohnungen mit Öl- oder Gasheizung macht dies pro Jahr wesentliche Mehrbelastungen aus. Die Bundesministerien schlagen hinsichtlich der neuen CO2-Steuer eine Aufteilung zwischen Vermietern und Mietern vor.

Senkung der EEG-Umlage? Private Verbraucher sollen die finanzielle Belastung durch die neue CO2-Steuer kaum spüren. Dank Fördermaßnahmen und staatlichen Entlastungen, die man aus den neuen CO2-Steuereinnahmen an Haushalte zurück gegeben will. Eine Absenkung der EEG-Umlage soll in diesem Zuge steigenden Strompreise abfedern.

Steigendes Wohngeld für benachteiligte Mieter

Seit der Diskussion um die neue CO2-Abgabe haben Mieterverbände auf soziale Nöte hingewiesen. Solche könnten einkommensschwachen Mietern durch die Abgabe drohen. Um dies zu verhindern, gibt es zum Jahresstart 2021 mehr Wohngeld. Im Durchschnitt erhalten Geringverdiener rund 15 Euro mehr pro Monat. Jedes zusätzliche Haushaltsmitglied schlägt mit 3,60 Euro zu Buche. Laut dem Bund sollen hiervon mehr als 600.000 Haushalte profitieren. Insbesondere Familien und Rentnern soll die neue Wohngeldreform helfen. Die eigenen Ansprüche kann der Einzelne mithilfe von Wohngeldtabellen ermitteln.

Eine Zusatzhilfe für Geringverdiener: Bis zu diesem Jahr war die Entrichtung des Solidaritätszuschlags unabhängig von der Einkommensklasse Standard. Ab 2021 betrifft die Solidarabgabe nur noch einkommensstarke Bürger. Auch diese neue Regelung vermindert für einkommensschwache Mieter das mit der neuen CO2-Steuer verbundene Risiko sozialer Not.

Neue Vorschriften für erneuerbare Energien

Mitte 2021 tritt die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft. Ziel des EEGs ist die Treibhausgasneutralität des bundesweit erzeugten Stroms vor 2050. Um dies zu erreichen, steigen in diesem Jahr die Anreize für Mieterstrom und Eigenstromerzeugung. Für große Photovoltaik-Dachanlagen gilt ab 2021 ein neues Ausschreibungssegment. Darüber hinaus werden Innovationsausschreibungen verlängert und teilweise aufgestockt. Vorsicht ist Betreibern von Solaranlagen geboten. Bis Ende Januar müssen sie mit dem Stromnetz verbundene Anlagen im Marktstammdatenregister eintragen. Andernfalls drohen neben Stornierungen der EEG-Vergütung Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Über die Bundesnetzagentur müssen auch Blockheizkraftwerke, Batteriespeicher, Windenergieanlagen und Notstromaggregate gemeldet werden.

Neuerungen bei der Maklerprovision

Mitte letzten Jahres wurde ein Gesetz zur Maklerkosten-Verteilung bei Kaufverträgen für Wohnungen und Häuser verabschiedet. Maklerverträge lassen sich seit vergangenem Dezember ausschließlich in Textform abschließen. Mündlich zustande kommende Verträge verlieren an Gültigkeit. Was, wenn ein Makler auf der Basis zweier Verträge für Verkäufer und Käufer tätig wird? In diesem Fall zahlen beide Seiten die Hälfte der Provision. Wer Wohnungen oder Häuser über Makler kauft oder verkauft, verpflichtet sich damit künftig automatisch zur Entrichtung des halben Maklerpreises. Künftig sollen Immobilienkäufer die Maklerkosten so nicht mehr alleine tragen müssen. Zumindest, solange der Verkäufer über einen Makler vermittelt.

Änderungen in Sachen Datenschutz

Ab 2021 gilt das sogenannte Zensusgesetz. Vermieter sind fortan dazu verpflichtet, Mieterdaten beim Statistischen Bundesamt zu melden. Die Auskunftspflicht dient der statistischen Generierung von Haushalten. Welche Personen sind unter einer bestimmten Anschrift in welchen Wohnverhältnissen anzutreffen? Wegen des Datenschutzes müssen Vermieter alle Mieter nach Artikel 13 DSGVO über die Datenweitergabe zu statistischen Zwecken informieren. Die 2018 in Kraft getretene EU-Datenschutz-Grundverordnung gibt den Rahmen dafür vor. Vermieter informieren sich hierzu am besten zeitnah.

Generierung und Erhalt von Wohnraum

Seit Jahren besteht in deutschen Städten Wohnraummangel. Einer der Gründe, aus dem die Mieten in Ballungszentren trotz Mietpreisbremse steigen. Um bestehenden Wohnraum zu erhalten und neuen zu schaffen, sind für 2021 Maßnahmen geplant. Eine davon ist die Erhöhung der Wohnungsbauprämie. Von 8,8 wird die Bauspar-Förderung auf zehn Prozent der jährlichen Einzahlung angehoben. Auch der Höchstsatz für die Einzahlung in den Bausparvertrag wurde erhöht. Bis zu 700 Euro pro Monat und Person werden fortan bezuschusst. Durch die Erhöhung der Einkommensgrenze auf 35.000 Euro können außerdem mehr Personen den Zuschuss beantragen. Bausparverträge für neue Wohnbauten werden durch diese neuen Bedingungen attraktiver. Zeitgleich tritt 2021 ein Umwandlungsverbot zum Erhalt von Mietimmobilien in Kraft. In Räumen mit angespanntem Wohnungsmarkt können Vermieter Mietimmobilien nicht mehr ohne weiteres in Eigentumswohnungen umwandeln. Laut Baulandmobilisierungsgesetz bedarf die Umwandlung ab diesem Jahr einer behördlichen Genehmigung.

15.01.2021 12:00 Uhr | in "Allgemein"
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